Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht verlängern im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das ist scheinbar kompliziert...
Gibt's dazu Urteile, irgendwie müssen es ja die Richter auch mal gesehen haben oder?
Ich hatte ...
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21.08.2022, 11:39 | #11 |
Routinier
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Beiträge: 1,659
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Das ist scheinbar kompliziert...
Gibt's dazu Urteile, irgendwie müssen es ja die Richter auch mal gesehen haben oder? Ich hatte mal einen Rechtsstreit, der beim Landgericht anhängig geworden war nach Mahnbescheid, Summe war dann aber unter 5.000 und das Landgericht hat das ganze dann an das Amtsgericht abgegeben. |
16.09.2022, 13:46 | #12 | |
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Beiträge: 111
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Zitat:
Habe beim AG Zivilsachen den Einzug der Vollmacht beantragt. AG lehnte ab und sei nicht zuständig. Man solle sich mit einem Rechtsanwalt besprechen. |
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16.09.2022, 16:15 | #13 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,902
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Moin moin
Zitat:
Da einen Anwalt hinzuzuziehen ist sicherlich angezeigt. Und dann aber zum Landgericht, nicht AG. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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16.09.2022, 19:05 | #14 |
Moderator
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Beiträge: 6,325
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Ja, Landgerichtszuständigkeit, wie ich schon vermutet habe. Ubd daher Anwaltszwang.
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14.10.2022, 14:43 | #15 | |
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Zitat:
Für mich stellt sich die Frage ob ich überhaupt das Recht habe zu Klagen, denn es gibt eine gerichtlich angeordnete Betreuung und die Betreuerin (Rechtsanwältin) tut nichts. Habe eine VV über den Tod hinaus und bin deren Alleinerbe per Testament. Auch der andere hat eine Vollmacht über den Tod hinaus die jedoch widerrufen wurde und nicht zurückgegeben wurde. |
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18.01.2023, 09:27 | #16 | |
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Zitat:
Habe meinen Anwalt gewechselt, der alte Anwalt hat mich bis jetzt fast 24.000EUR gekostet und da ich Alleinerbe bin und noch Erbansprüche seit 5 Jahren meines verstorbenen Vaters (Ehemann der Betreuten) habe und die Betreuerin wieder einen Anwalt eingeschaltet hat und dann alles zusammen rechne, komme ich auf ca. 40.000EUR (Gutachten, Einlagerung der Möbel, gegnerischer Anwalt, Betreuerin, Notar...) und die Sache ist immer noch nicht abgeschlossen. Mein neuer Anwalt meint, die Betreuung anzufechten sei wg. Interessenkonflikt (wg. Alleinerbe) aussichtslos. Nun hat er die arrogante Betreuerin, die zurecht meint zu keiner Auskunft verpflichtet zu sein, die Haftung angedroht. Die hat nun das Handtuch geworfen und die Betreuung abgegeben. Vom AG wurde nun eine neue Betreuerin (RA) eingesetzt. Mal sehen wie es weiter geht. |
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05.03.2023, 22:45 | #17 | |
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Zitat:
Habe nun den Beschluss gesehen, indem das Gericht der neuen Betreuerin die gleichen Aufgabenkreise mit kopieren und einfügen gegeben hat. Ich habe nach all den Vorgängen das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Der Staats darf sich nicht wundern, wenn sich manche Personen radikalisieren und werde mich entsprechend verhalten. |
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06.03.2023, 09:42 | #18 |
Moderator
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Die letzten Bemerkungen sind ziemlich daneben. Es ging hier doch wohl darum, ob und welche der beiden Vollmachten wirksam oder widerrufen wurden? Wenn sich das nicht mehr auflösen lässt (Aussage gegen Aussage) und sich die Bevollmächtigten gegenseitig blockieren, bleibt doch nichts anderes als eine Betreuerbestellung und Widerruf der Vollmachten durch diese. Damit endlich Klarheit besteht. Dass man als Unterlegener damit unzufrieden ist, ist zwar verständlich. Aber hat doch mit dem Verlust des Rechtsstaates nix zu tun. Einen Rechtsstreit kann nur einer gewinnen.
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11.03.2023, 23:01 | #19 | |
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Zitat:
Hallo HorstD, die Bank kann den Widerruf der Vollmacht nicht beweisen. Weder schriftlich noch als Gesprächsaufzeichnung und dies ist ihr erst jetzt eingefallen, nach dem ich ihr die Gesprächsaufzeichnungen gesendet habe. Es steht in dem Gerichtsbeschluss, indem die Bankangestellte von einer Richterin befragt wurde, nichts davon. Es wurde wie es in dem Gerichtsbeschluss steht, nur die Vollmacht des Ex-Bevollmächtigen widerrufen und es steht auch drin, dass die Betreute angab, dass ich mich um alle Belange kümmern soll. Wie soll das denn ohne Vollmacht gehen? Zusätzlich gab die Bankangestellte gegenüber der Richterin an, dass die Betreute seit 10 Jahren mit mir nichts zu tun haben will, obwohl sie diese erst seit 6 Monate kannte. Ich habe verschiedene Gesprächsaufzeichnungen die das widerlegen, indem die Betreute die Aussage der Bankangestellte als Lüge bezichtigte und habe diese nun an die Betreuungsbehörde als Beweis gesendet. Vollmacht hin oder her, auf jedenfalls wurde die Betreuung aufgrund der Lügengeschichten eingerichtet und durch nicht anerkennen meiner Vollmacht. Nach dem Betreuerwechsel (Betreuerin hat das Handtuch geworfen, nachdem sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben soll wg. ausstehenden Erbanspruch) wurden die selben Aufgabenbereiche mit kopieren und einfügen angeordnet und angegeben, dass die Betreuerbestellung nicht gegen den Willen erfolgte. Die Betreute wurde dazu gar nicht befragt. Fertig war der Beschluss. So läuft es bei uns. Deshalb ist meine Bemerkung sehr wohl angebracht. Geändert von WolfgangW (11.03.2023 um 23:53 Uhr) |
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12.03.2023, 04:42 | #20 | |
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Zitat:
Im Übrigen ist die Betreute schwerst dement und kann nicht mehr befragt werden. Zusätzlich bin ich er einzige Angehörige und der zukünftige Alleinerbe per Testament. Wäre die Betreute nicht vermögend, würde die Justiz nicht so einen Zirkus veranstalten, denn dann würde sie dem Staat auf der Tasche liegen. Geändert von WolfgangW (12.03.2023 um 04:59 Uhr) |
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