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Vollmacht verlängern

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Das ist scheinbar kompliziert... Gibt's dazu Urteile, irgendwie müssen es ja die Richter auch mal gesehen haben oder? Ich hatte ...


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Alt 21.08.2022, 10:39   #11
Routinier
 
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Das ist scheinbar kompliziert...

Gibt's dazu Urteile, irgendwie müssen es ja die Richter auch mal gesehen haben oder?

Ich hatte mal einen Rechtsstreit, der beim Landgericht anhängig geworden war nach Mahnbescheid, Summe war dann aber unter 5.000 und das Landgericht hat das ganze dann an das Amtsgericht abgegeben.
Mächschen ist offline  
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Alt 16.09.2022, 12:46   #12
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Tja, dann wird das wohl darauf hinauslaufen, dass vor dem Zivilgericht (nicht dem Betreuungsgericht) dem anderen Bevollmächtigten:
-die weitere Ausübung der Vollmachtsrechte untersagt und
-er verpflichtet wird, das Original der Vollmachturkunde herauszugeben (§ 175 BGB).

Begründung: wirksam (mündlich) erfolgter Widerruf.

Zeugen: der besagte Betreuungsrichter und der zuständige Bankmitarbeiter (Name müsste in der Akte des Betreuungsgerichts stehen).

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, denke aber, das Landgericht ist zuständig, also Anwaltszwang.

Habe beim AG Zivilsachen den Einzug der Vollmacht beantragt. AG lehnte ab und sei nicht zuständig. Man solle sich mit einem Rechtsanwalt besprechen.
WolfgangW ist offline  
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Alt 16.09.2022, 15:15   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin



Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Habe beim AG Zivilsachen den Einzug der Vollmacht beantragt. AG lehnte ab und sei nicht zuständig. Man solle sich mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Da einen Anwalt hinzuzuziehen ist sicherlich angezeigt. Und dann aber zum Landgericht, nicht AG.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.09.2022, 18:05   #14
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Benutzerbild von HorstD
 
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Ja, Landgerichtszuständigkeit, wie ich schon vermutet habe. Ubd daher Anwaltszwang.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 14.10.2022, 13:43   #15
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ja, Landgerichtszuständigkeit, wie ich schon vermutet habe. Ubd daher Anwaltszwang.

Für mich stellt sich die Frage ob ich überhaupt das Recht habe zu Klagen, denn es gibt eine gerichtlich angeordnete Betreuung und die Betreuerin (Rechtsanwältin) tut nichts. Habe eine VV über den Tod hinaus und bin deren Alleinerbe per Testament. Auch der andere hat eine Vollmacht über den Tod hinaus die jedoch widerrufen wurde und nicht zurückgegeben wurde.
WolfgangW ist offline  
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Alt 18.01.2023, 08:27   #16
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Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Für mich stellt sich die Frage ob ich überhaupt das Recht habe zu Klagen, denn es gibt eine gerichtlich angeordnete Betreuung und die Betreuerin (Rechtsanwältin) tut nichts. Habe eine VV über den Tod hinaus und bin deren Alleinerbe per Testament. Auch der andere hat eine Vollmacht über den Tod hinaus die jedoch widerrufen wurde und nicht zurückgegeben wurde.

Habe meinen Anwalt gewechselt, der alte Anwalt hat mich bis jetzt fast 24.000EUR gekostet und da ich Alleinerbe bin und noch Erbansprüche seit 5 Jahren meines verstorbenen Vaters (Ehemann der Betreuten) habe und die Betreuerin wieder einen Anwalt eingeschaltet hat und dann alles zusammen rechne, komme ich auf ca. 40.000EUR (Gutachten, Einlagerung der Möbel, gegnerischer Anwalt, Betreuerin, Notar...) und die Sache ist immer noch nicht abgeschlossen.
Mein neuer Anwalt meint, die Betreuung anzufechten sei wg. Interessenkonflikt (wg. Alleinerbe) aussichtslos. Nun hat er die arrogante Betreuerin, die zurecht meint zu keiner Auskunft verpflichtet zu sein, die Haftung angedroht. Die hat nun das Handtuch geworfen und die Betreuung abgegeben. Vom AG wurde nun eine neue Betreuerin (RA) eingesetzt. Mal sehen wie es weiter geht.
WolfgangW ist offline  
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Alt 05.03.2023, 21:45   #17
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Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Habe meinen Anwalt gewechselt, der alte Anwalt hat mich bis jetzt fast 24.000EUR gekostet und da ich Alleinerbe bin und noch Erbansprüche seit 5 Jahren meines verstorbenen Vaters (Ehemann der Betreuten) habe und die Betreuerin wieder einen Anwalt eingeschaltet hat und dann alles zusammen rechne, komme ich auf ca. 40.000EUR (Gutachten, Einlagerung der Möbel, gegnerischer Anwalt, Betreuerin, Notar...) und die Sache ist immer noch nicht abgeschlossen.
Mein neuer Anwalt meint, die Betreuung anzufechten sei wg. Interessenkonflikt (wg. Alleinerbe) aussichtslos. Nun hat er die arrogante Betreuerin, die zurecht meint zu keiner Auskunft verpflichtet zu sein, die Haftung angedroht. Die hat nun das Handtuch geworfen und die Betreuung abgegeben. Vom AG wurde nun eine neue Betreuerin (RA) eingesetzt. Mal sehen wie es weiter geht.

Habe nun den Beschluss gesehen, indem das Gericht der neuen Betreuerin die gleichen Aufgabenkreise mit kopieren und einfügen gegeben hat.

Ich habe nach all den Vorgängen das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Der Staats darf sich nicht wundern, wenn sich manche Personen radikalisieren und werde mich entsprechend verhalten.
WolfgangW ist offline  
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Alt 06.03.2023, 08:42   #18
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Die letzten Bemerkungen sind ziemlich daneben. Es ging hier doch wohl darum, ob und welche der beiden Vollmachten wirksam oder widerrufen wurden? Wenn sich das nicht mehr auflösen lässt (Aussage gegen Aussage) und sich die Bevollmächtigten gegenseitig blockieren, bleibt doch nichts anderes als eine Betreuerbestellung und Widerruf der Vollmachten durch diese. Damit endlich Klarheit besteht. Dass man als Unterlegener damit unzufrieden ist, ist zwar verständlich. Aber hat doch mit dem Verlust des Rechtsstaates nix zu tun. Einen Rechtsstreit kann nur einer gewinnen.
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Horst Deinert

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Alt 11.03.2023, 22:01   #19
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die letzten Bemerkungen sind ziemlich daneben. Es ging hier doch wohl darum, ob und welche der beiden Vollmachten wirksam oder widerrufen wurden? Wenn sich das nicht mehr auflösen lässt (Aussage gegen Aussage) und sich die Bevollmächtigten gegenseitig blockieren, bleibt doch nichts anderes als eine Betreuerbestellung und Widerruf der Vollmachten durch diese. Damit endlich Klarheit besteht. Dass man als Unterlegener damit unzufrieden ist, ist zwar verständlich. Aber hat doch mit dem Verlust des Rechtsstaates nix zu tun. Einen Rechtsstreit kann nur einer gewinnen.

Hallo HorstD,
die Bank kann den Widerruf der Vollmacht nicht beweisen. Weder schriftlich noch als Gesprächsaufzeichnung und dies ist ihr erst jetzt eingefallen, nach dem ich ihr die Gesprächsaufzeichnungen gesendet habe. Es steht in dem Gerichtsbeschluss, indem die Bankangestellte von einer Richterin befragt wurde, nichts davon. Es wurde wie es in dem Gerichtsbeschluss steht, nur die Vollmacht des Ex-Bevollmächtigen widerrufen und es steht auch drin, dass die Betreute angab, dass ich mich um alle Belange kümmern soll. Wie soll das denn ohne Vollmacht gehen?
Zusätzlich gab die Bankangestellte gegenüber der Richterin an, dass die Betreute seit 10 Jahren mit mir nichts zu tun haben will, obwohl sie diese erst seit 6 Monate kannte. Ich habe verschiedene Gesprächsaufzeichnungen die das widerlegen, indem die Betreute die Aussage der Bankangestellte als Lüge bezichtigte und habe diese nun an die Betreuungsbehörde als Beweis gesendet.


Vollmacht hin oder her, auf jedenfalls wurde die Betreuung aufgrund der Lügengeschichten eingerichtet und durch nicht anerkennen meiner Vollmacht. Nach dem Betreuerwechsel (Betreuerin hat das Handtuch geworfen, nachdem sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben soll wg. ausstehenden Erbanspruch) wurden die selben Aufgabenbereiche mit kopieren und einfügen angeordnet und angegeben, dass die Betreuerbestellung nicht gegen den Willen erfolgte. Die Betreute wurde dazu gar nicht befragt. Fertig war der Beschluss. So läuft es bei uns.

Deshalb ist meine Bemerkung sehr wohl angebracht.

Geändert von WolfgangW (11.03.2023 um 22:53 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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Alt 12.03.2023, 03:42   #20
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Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Hallo HorstD,
die Bank kann den Widerruf der Vollmacht nicht beweisen. Weder schriftlich noch als Gesprächsaufzeichnung und dies ist ihr erst jetzt eingefallen, nach dem ich ihr die Gesprächsaufzeichnungen gesendet habe. Es steht in dem Gerichtsbeschluss, indem die Bankangestellte von einer Richterin befragt wurde, nichts davon. Es wurde wie es in dem Gerichtsbeschluss steht, nur die Vollmacht des Ex-Bevollmächtigen widerrufen und es steht auch drin, dass die Betreute angab, dass ich mich um alle Belange kümmern soll. Wie soll das denn ohne Vollmacht gehen?
Zusätzlich gab die Bankangestellte gegenüber der Richterin an, dass die Betreute seit 10 Jahren mit mir nichts zu tun haben will, obwohl sie diese erst seit 6 Monate kannte. Ich habe verschiedene Gesprächsaufzeichnungen die das widerlegen, indem die Betreute die Aussage der Bankangestellte als Lüge bezichtigte und habe diese nun an die Betreuungsbehörde als Beweis gesendet.


Vollmacht hin oder her, auf jedenfalls wurde die Betreuung aufgrund der Lügengeschichten eingerichtet und durch nicht anerkennen meiner Vollmacht. Nach dem Betreuerwechsel (Betreuerin hat das Handtuch geworfen, nachdem sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben soll wg. ausstehenden Erbanspruch) wurden die selben Aufgabenbereiche mit kopieren und einfügen angeordnet und angegeben, dass die Betreuerbestellung nicht gegen den Willen erfolgte. Die Betreute wurde dazu gar nicht befragt. Fertig war der Beschluss. So läuft es bei uns.

Deshalb ist meine Bemerkung sehr wohl angebracht.

Im Übrigen ist die Betreute schwerst dement und kann nicht mehr befragt werden. Zusätzlich bin ich er einzige Angehörige und der zukünftige Alleinerbe per Testament. Wäre die Betreute nicht vermögend, würde die Justiz nicht so einen Zirkus veranstalten, denn dann würde sie dem Staat auf der Tasche liegen.

Geändert von WolfgangW (12.03.2023 um 03:59 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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