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Vollmacht verlängern

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht verlängern im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eine Betreuung (anstelle einer Vollmacht, identische AK vorausgesetzt) ist statthaft, wenn A) die Wirksamkeit der Vollmachterteilung ungewiss ist (Geschäftsunfähigkeit wahrscheinlich) ...


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Alt 12.03.2023, 16:53   #21
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Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Eine Betreuung (anstelle einer Vollmacht, identische AK vorausgesetzt) ist statthaft, wenn

A) die Wirksamkeit der Vollmachterteilung ungewiss ist (Geschäftsunfähigkeit wahrscheinlich) und im Rechtsverkehr deshalb Akzeptanzprobleme bestehen
B) die wirksame Vollmacht widerrufen wurde (geht auch mündlich)
C) in der Person des Bevollmächtigten (bei wirksamer Vollmacht) Zweifel an der sachgerechten Vollmachtsausübung bestehen (zB zu eigennützigen Zwecken).

Bei A) würde üblicherweise der als Bevollmächtigte benannte stattdessen als Betreuer eingesetzt (die unwirksame Vollmacht würde in eine Betreuungsverfügung umgedeutet); bei B und C verbietet sich das natürlich. Hier liegt offenbar die Ansicht des Gerichtes vor, dass B gegeben ist.

Wenn das als falsch angesehen wird, dann sollte im Namen des Betreuten Beschwerde eingelegt werden (§ 303 Abs. 4 FamFG). Dann muss das Landgericht alles erneut prüfen. Was sagt denn die Betreuungsbehörde zu alledem?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.03.2023, 12:19   #22
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Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Hallo Horst Deinert,
eine mündliche widerrufene Vollmacht, wie es die Bankangestellte jetzt im Nachhinein behauptet, dürfte unwirksam sein. Denn die Rechtscheinswirkung bezüglich der Vorsorgevollmacht besteht nämlich solange, bis die Vollmachturkunde entweder zurückgegeben wurde oder für kraftlos erklärt wird (§ 172 Abs. 2 BGB).
Die Vollmachtsurkunde habe ich noch immer und diese wurde auch nicht für kraftlos erklärt!
Der Betreuerin wurde im AK der Widerruf der Vollmacht nicht erteilt und sie hat diesen auch nicht gegenüber mir erklärt.


Die Betreuungsbehörde nahm die ganze Sache nur zur Kenntnis. Mehr nicht. Habe die Sprachaufzeichnungen der Betreuten Person, die die Falschaussagen widerlegen, der Betreuungsbehörde und dem Gericht persönlich übermittelt. Zuerst wusste das Betreuungsgericht (Rechtspfleger) mit den Sprachaufzeichnungen nichts anzufangen, denn so einen Fall hätten sie noch nie gehabt.

Geändert von WolfgangW (26.03.2023 um 12:31 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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Alt 26.03.2023, 13:37   #23
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Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, sind die "Sprachaufzeichnungen" legitimiert?
Susi K ist offline  
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Alt 26.03.2023, 16:56   #24
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Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Moin, sind die "Sprachaufzeichnungen" legitimiert?

Hallo Susi K,
habe Vollmacht auch mit dem Recht ...sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Er darf auf alle im Zusammenhang mit der Nutzung gespeicherten Daten zugreifen, sowie sie ändern und löschen (lassen).
WolfgangW ist offline  
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Alt 11.05.2023, 20:58   #25
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Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Noch was zu den Sprachaufzeichnungen.
In Baden-Württemberg läuft gerade der Prozess gegen den obersten Polizist, der eine junge Kommissarin sexuell genötigt haben soll. Das Landgericht Stuttgart hat die heimlich aufgenommenen Videos und die heimlich aufgenommenen Telefonate zugelassen, da es um Aussage gegen Aussage geht.
Das ist richtig, denn wer gegen solche Aufnahmen ist, hat was zu verbergen!
WolfgangW ist offline  
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