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Vollmacht neben der gerichtlichen Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht neben der gerichtlichen Betreuung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe eine Frage zu meiner Vollmacht. Für meine Stiefmutter die in einem Pflegeheim lebt und nicht mehr geschäftsfähig ist (dement) ...


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Alt 10.10.2022, 14:10   #1
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Standard Vollmacht neben der gerichtlichen Betreuung

Habe eine Frage zu meiner Vollmacht.

Für meine Stiefmutter die in einem Pflegeheim lebt und nicht mehr geschäftsfähig ist (dement) wurde eine gerichtliche Betreuung eingerichtet. Ich habe immer noch eine Vorsorgevollmacht für meine Stiefmutter die vor der gerichtlichen Betreuung erstellt wurde. Der Betreuerin wurde nicht das Recht des Widerrufs der Vollmacht vom Betreuungsgericht eingeräumt.
Kann ich in einer juristischen Angelegenheit meine Vollmacht, in der ich lt. Vollmacht das recht dazu habe, benutzen, da die Betreuerin in dieser Angelegenheit nichts dagegen unternimmt?
WolfgangW ist offline  
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Alt 10.10.2022, 15:20   #2
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Standard

Hallo, ich habs mal an die richtige Stelle verschoben. Zur eigentlichen Frage. Eigentlich dürfte es doch gar nicht zu der Konstellation kommen; eine wirksam erteilte (und nicht widerrufene) Vorsorgevollmacht schließt eine rechtliche Betreuung aus, § 1896 Abs. 2 BGB.

Davon gibt es einige wenige Ausnahmen:
- es gibt einen Betreuungsbedarf in einem Aufgabenkreis, der in der Vollmacht nicht enthalten ist
- es ist wegen des selbstschädigenden Verhaltens des Betroffenen ein Einwilligungsvorbehalt nötig (den gibt es nur in Verbindung mit einer Betreuung, nie mit einer Vollmacht)
- es wird zur Kontrolle des Bevollmächtigten ein Kontrollbetreuer benötigt (dann ist das aber der einzige Aufgabenkreis des Betreuers).

Kann es sein, dass dem Richter gar nicht bekannt war, dass eine Vollmacht vorliegt? In diesem Fall gibt es 2 Möglichkeiten als Bevollmächtigter:
A) Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen (falls schon rechtskräftig, also nach 1 Monat, stattdessen Aufhebung der Betreuung beantragen (als Bevollmächtigter ist man Verfahrensbeteiligter, § 274 Abs. 1 Nr 2 FamFG)
B) man überlässt es dem Betreuer und kündigt diesem ggü die Vollmacht, §§ 661 iVm 168 BGB - und übergibt ihm die Unterlagen samt Vollmachturkunde (§§ 175, 666, 667 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 11.10.2022, 04:52   #3
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B) geht doch nur gegenüber einem "Kontrollbetreuer" oder?

Aber der Themenersteller sollte zunächst aufklären, wie es zu Vollmacht + Betreuung kam.
Mächschen ist offline  
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Alt 11.10.2022, 09:06   #4
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Tatsächlich ist der nötige Betreueraufgabenkreis bei der Passivvertretung, also der Entgegennahme der Kündigung weder jetzt noch künftig ausdrücklich geregelt. Kontrollbetreuer geht sicher, aber vermutlich reicht die Kombi Gesundheitssorge/Vermögenssorge (als typischer Hauptinhalr von Vorsorgevollmachten aus.
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Horst Deinert

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Alt 12.10.2022, 21:57   #5
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, ich habs mal an die richtige Stelle verschoben. Zur eigentlichen Frage. Eigentlich dürfte es doch gar nicht zu der Konstellation kommen; eine wirksam erteilte (und nicht widerrufene) Vorsorgevollmacht schließt eine rechtliche Betreuung aus, § 1896 Abs. 2 BGB.

Davon gibt es einige wenige Ausnahmen:
- es gibt einen Betreuungsbedarf in einem Aufgabenkreis, der in der Vollmacht nicht enthalten ist
- es ist wegen des selbstschädigenden Verhaltens des Betroffenen ein Einwilligungsvorbehalt nötig (den gibt es nur in Verbindung mit einer Betreuung, nie mit einer Vollmacht)
- es wird zur Kontrolle des Bevollmächtigten ein Kontrollbetreuer benötigt (dann ist das aber der einzige Aufgabenkreis des Betreuers).

Kann es sein, dass dem Richter gar nicht bekannt war, dass eine Vollmacht vorliegt? In diesem Fall gibt es 2 Möglichkeiten als Bevollmächtigter:
A) Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen (falls schon rechtskräftig, also nach 1 Monat, stattdessen Aufhebung der Betreuung beantragen (als Bevollmächtigter ist man Verfahrensbeteiligter, § 274 Abs. 1 Nr 2 FamFG)
B) man überlässt es dem Betreuer und kündigt diesem ggü die Vollmacht, §§ 661 iVm 168 BGB - und übergibt ihm die Unterlagen samt Vollmachturkunde (§§ 175, 666, 667 BGB).

Bin per notariellem Testament Alleinerbe und es gibt außer mir keine Verwandte/Brüder/Schwestern seitens meiner Stiefmutter und meines 2018 verstorbenen Vaters. Meine Stiefmutter kam Ende 2019 in ein Pflegeheim und gab mir an 27.02.2020 eine Vorsorgevollmacht. Sie gab Mitte 2019 einer anderen Person auch eine Vollmacht die am 22.04.2020 gegenüber den Bankangestellten widerrufen wurde. Das Betreuungsgericht lies darauf im Juni 2020 ein psychologisches Gutachten erstellen lassen welche seltsamerweise nur per Telefon erstellte wurde (wg. Corona) um die Unwirksamkeit meiner Vollmacht nachzuweisen, was jedoch nicht gelungen ist. Daraufhin wurde eine gerichtliche Betreuerin eingesetzt. Habe Beschwerde eingereicht und die Sache ging zum LG. Dort kamen die 3 Richter des LG Amberg am 16.12.2020 auf die Idee, dass wg. den Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Bevollmächtigten eine gerichtliche Betreuung rechtens obwohl die eine bereits am 22.04.2020 widerrufen wurde. Hintergrund ist die notariell beurkundetet Schenkung der Wohnung von meiner Stiefmutter (Wert ca. 500.000€) an den Bevollmächtigten seiner Tochter indem meine Stiefmutter auch noch zusätzlich die Schenkungssteuer von ca. 165.000€ bezahlen musste. In dem Überlassungsvertrag steht, dass ein Vertragsentwurf ausgehändigt wurde den meine Stiefmutter und ich (war 1 Woche vor dem Notartermin im Pflegeheim). Selbst das AG hat die Schenkung gerügt und die Betreuerin tut nichts. Der Notar und der Präsident des LG haben die Auskunft darüber, an wen und wann der Entwurf gesendet wurde sowie deren Abschrift, abgelehnt. Diesen Entwurf hat der Bevollmächtigte in Beschlag genommen, denn alle Post wurde vom Pflegeheim an ihn weitergeleitet. Er hat somit die Straftat Unterschlagung begangen. Habe Anzeige bei der Staatsanwaltschaft deswegen erstattet und warte noch auf das Ergebnis. Der Bevollmächtigte hat die Unterschrift gefälscht (erkennt jedes Grundschulkind) und am 31.03.2020 in dem Feld Weitere Regelungen welches eigentlich bei der Erstellung durchgestrichen müsste, Vollmacht verlängert 31.03.2020 geschrieben obwohl eine Vollmacht gar nicht verlängert werden kann. Das AG und LG haben das so akzeptiert und die Betreuerin tut nichts um die Widerrufenen Vollmacht einzuziehen und die Rückabwicklung der Wohnung zu betreiben. Bin nun zu einem anderen RA gewechselt der die Betreuerin mitgeteilt hat sie in Haftung zu nehmen.
WolfgangW ist offline  
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Alt 13.10.2022, 11:33   #6
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Bin per notariellem Testament, welches ich als unbeglaubigte Abschrift ich habe, Alleinerbe und es gibt außer mir keine Verwandte/Brüder/Schwestern seitens meiner Stiefmutter und meines 2018 verstorbenen Vaters. Meine Stiefmutter die jetzt fast 90 Jahre alt ist, kam Ende 2019 in ein Pflegeheim und gab mir an 27.02.2020 eine Vorsorgevollmacht. Sie gab Mitte 2019 einer anderen Person auch eine Vollmacht die am 22.04.2020 gegenüber den Bankangestellten widerrufen wurde. Das Betreuungsgericht lies darauf im Juni 2020 ein psychologisches Gutachten erstellen welche seltsamerweise nur per Telefon erstellte wurde (wg. Corona) um die Unwirksamkeit meiner zurückliegenden Vollmacht nachzuweisen, was jedoch nicht gelungen ist. Auch eine Bankangestellte behauptet, dass meine Stiefmutter seit 10 Jahren behauptet mit mir nichts zu tun haben will obwohl ich Fotos und aufgezeichnete Sprachaufzeichnungen habe um das Gegenteil zu beweisen. Daraufhin wurde eine gerichtliche Betreuerin eingesetzt. Habe Beschwerde eingereicht und die Sache ging zum LG. Dort kamen die 3 Richter des LG Amberg am 16.12.2020 auf die Idee, dass wg. den Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Bevollmächtigten eine gerichtliche Betreuung rechtens sei, obwohl die Vollmacht bereits am 22.04.2020 widerrufen wurde. Meine Stiefmutter gab gegenüber dem AG an, dass ich mich um alle belange kümmern soll. Das interessiert die Justiz nicht und geht denen sozusagen am Hintern vorbei.

Hintergrund ist die notariell beurkundetet und sittenwidrige Schenkung der Wohnung von meiner Stiefmutter (Wert ca. 500.000€) an den Bevollmächtigten seiner Tochter indem meine Stiefmutter auch noch zusätzlich die Schenkungssteuer von ca. 165.000€ bezahlen musste. Meine Stiefmutter war Ende 2019 in einer Psychiatrischen Klinik und hat den Uhren-Test mit der Note 4 nicht bestanden und war schon leicht dement. Sie wusste auch nicht was sie beim Notar unterschrieben hat. Der Vertrag nennt sich Irreführend Überlassung. Erst später im Text ist die Rede von einer Schenkung. In dem Überlassungsvertrag den ich mir besorgt habe steht, dass ein Vertragsentwurf ausgehändigt wurde den meine Stiefmutter und ich (war 1 Woche vor dem Notartermin im Pflegeheim) nie zu sehen bekamen. Selbst das AG hat die Schenkung gerügt und die Betreuerin (Rechtsanwältin) tut dagegen nichts. Der Notar und der Präsident des LG haben die Auskunft darüber, an wen und wann der Entwurf gesendet wurde sowie deren Abschrift abgelehnt (notarielle Verschwiegenheit). Diesen Entwurf hat der Bevollmächtigte in Beschlag genommen, denn alle Post wurde vom Pflegeheim an ihn weitergeleitet. Er hat somit die Straftat Unterschlagung begangen. Habe Anzeige bei der Staatsanwaltschaft deswegen erstattet und warte noch auf das Ergebnis. Der Bevollmächtigte hat die Unterschrift gefälscht (erkennt jedes Grundschulkind) da meine Stiefmutter eine sehr zittrige Schrift hat und die gefälschte nicht zittrig ist. Er hat in dem Feld Weitere Regelungen welches eigentlich bei der Erstellung durchgestrichen müsste, Vollmacht verlängert 31.03.2020 geschrieben obwohl eine Vollmacht gar nicht verlängert werden kann. Das AG, LG und die Staatsanwaltschaft haben das so akzeptiert und die Betreuerin tut nichts um die Widerrufenen Vollmacht einzuziehen und die Rückabwicklung der Wohnung zu betreiben. Bin nun zu einem anderen RA gewechselt der die Betreuerin mitgeteilt hat sie in Haftung zu nehmen. Mein ex RA hat mich bis direkt/indirekt 30.000€ gekostet und nur Briefe ohne Wirkung geschrieben. Da ich auch noch Erbansprüche meines 2018 verstorbenen Vaters habe, die von der Betreuerin blockiert werden, ist die Sache schon mehr als seltsam. Auch der Notar hat sein Büro nach 18 Jahren in dem Ort wo er wohnt verlassen und ist in einem anderen Landkreis tätig. Die ehemalige Richterin des AG ist auch nicht mehr in dem Gericht tätig. Die ganze Sache ist ein Justizskandal in dem der Notar, die Betreuerin, die lügende Bankangestellte und das Pflegeheim unter einer Decke stecken und werde diesbezüglich damit an die Öffentlichkeit gehen. Im Erbfall wird es hoffentlich einen mündlichen Gerichtstermin geben damit ich alle meine Beweise vorlegen kann die ich bis jetzt in 58 Seiten dokumentiert habe.

Dazu gab es einen Interessanten Bericht untreue gegenüber älteren Menschen des LKA Berlin von Anett Mau unter
https://www.berlin.de › praevention › bab_04-2018

Es geht mir nun darum ob ich trotz der Betreuerin Klagen kann, den in meiner Vollmacht habe ich das Recht dazu.

Bitte vorigen Text löschen. Danke.

Geändert von WolfgangW (13.10.2022 um 12:19 Uhr)
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Alt 20.10.2022, 21:15   #7
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Zitat:
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Bin per notariellem Testament, welches ich als unbeglaubigte Abschrift ich habe, Alleinerbe und es gibt außer mir keine Verwandte/Brüder/Schwestern seitens meiner Stiefmutter und meines 2018 verstorbenen Vaters. Meine Stiefmutter die jetzt fast 90 Jahre alt ist, kam Ende 2019 in ein Pflegeheim und gab mir an 27.02.2020 eine Vorsorgevollmacht. Sie gab Mitte 2019 einer anderen Person auch eine Vollmacht die am 22.04.2020 gegenüber den Bankangestellten widerrufen wurde. Das Betreuungsgericht lies darauf im Juni 2020 ein psychologisches Gutachten erstellen welche seltsamerweise nur per Telefon erstellte wurde (wg. Corona) um die Unwirksamkeit meiner zurückliegenden Vollmacht nachzuweisen, was jedoch nicht gelungen ist. Auch eine Bankangestellte behauptet, dass meine Stiefmutter seit 10 Jahren behauptet mit mir nichts zu tun haben will obwohl ich Fotos und aufgezeichnete Sprachaufzeichnungen habe um das Gegenteil zu beweisen. Daraufhin wurde eine gerichtliche Betreuerin eingesetzt. Habe Beschwerde eingereicht und die Sache ging zum LG. Dort kamen die 3 Richter des LG Amberg am 16.12.2020 auf die Idee, dass wg. den Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Bevollmächtigten eine gerichtliche Betreuung rechtens sei, obwohl die Vollmacht bereits am 22.04.2020 widerrufen wurde. Meine Stiefmutter gab gegenüber dem AG an, dass ich mich um alle belange kümmern soll. Das interessiert die Justiz nicht und geht denen sozusagen am Hintern vorbei.

Hintergrund ist die notariell beurkundetet und sittenwidrige Schenkung der Wohnung von meiner Stiefmutter (Wert ca. 500.000€) an den Bevollmächtigten seiner Tochter indem meine Stiefmutter auch noch zusätzlich die Schenkungssteuer von ca. 165.000€ bezahlen musste. Meine Stiefmutter war Ende 2019 in einer Psychiatrischen Klinik und hat den Uhren-Test mit der Note 4 nicht bestanden und war schon leicht dement. Sie wusste auch nicht was sie beim Notar unterschrieben hat. Der Vertrag nennt sich Irreführend Überlassung. Erst später im Text ist die Rede von einer Schenkung. In dem Überlassungsvertrag den ich mir besorgt habe steht, dass ein Vertragsentwurf ausgehändigt wurde den meine Stiefmutter und ich (war 1 Woche vor dem Notartermin im Pflegeheim) nie zu sehen bekamen. Selbst das AG hat die Schenkung gerügt und die Betreuerin (Rechtsanwältin) tut dagegen nichts. Der Notar und der Präsident des LG haben die Auskunft darüber, an wen und wann der Entwurf gesendet wurde sowie deren Abschrift abgelehnt (notarielle Verschwiegenheit). Diesen Entwurf hat der Bevollmächtigte in Beschlag genommen, denn alle Post wurde vom Pflegeheim an ihn weitergeleitet. Er hat somit die Straftat Unterschlagung begangen. Habe Anzeige bei der Staatsanwaltschaft deswegen erstattet und warte noch auf das Ergebnis. Der Bevollmächtigte hat die Unterschrift gefälscht (erkennt jedes Grundschulkind) da meine Stiefmutter eine sehr zittrige Schrift hat und die gefälschte nicht zittrig ist. Er hat in dem Feld Weitere Regelungen welches eigentlich bei der Erstellung durchgestrichen müsste, Vollmacht verlängert 31.03.2020 geschrieben obwohl eine Vollmacht gar nicht verlängert werden kann. Das AG, LG und die Staatsanwaltschaft haben das so akzeptiert und die Betreuerin tut nichts um die Widerrufenen Vollmacht einzuziehen und die Rückabwicklung der Wohnung zu betreiben. Bin nun zu einem anderen RA gewechselt der die Betreuerin mitgeteilt hat sie in Haftung zu nehmen. Mein ex RA hat mich bis direkt/indirekt 30.000€ gekostet und nur Briefe ohne Wirkung geschrieben. Da ich auch noch Erbansprüche meines 2018 verstorbenen Vaters habe, die von der Betreuerin blockiert werden, ist die Sache schon mehr als seltsam. Auch der Notar hat sein Büro nach 18 Jahren in dem Ort wo er wohnt verlassen und ist in einem anderen Landkreis tätig. Die ehemalige Richterin des AG ist auch nicht mehr in dem Gericht tätig. Die ganze Sache ist ein Justizskandal in dem der Notar, die Betreuerin, die lügende Bankangestellte und das Pflegeheim unter einer Decke stecken und werde diesbezüglich damit an die Öffentlichkeit gehen. Im Erbfall wird es hoffentlich einen mündlichen Gerichtstermin geben damit ich alle meine Beweise vorlegen kann die ich bis jetzt in 58 Seiten dokumentiert habe.

Dazu gab es einen Interessanten Bericht untreue gegenüber älteren Menschen des LKA Berlin von Anett Mau unter
https://www.berlin.de › praevention › bab_04-2018

Es geht mir nun darum ob ich trotz der Betreuerin Klagen kann, den in meiner Vollmacht habe ich das Recht dazu.

Bitte vorigen Text löschen. Danke.

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