Dies ist ein Beitrag zum Thema Lernbehinderung und Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich hätte ein Frage zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht:
Eine Person ist aufgrund der Frühgeburtlichkeit behindert, von der Kinderärztin wird eine ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 18
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Ich hätte ein Frage zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht:
Eine Person ist aufgrund der Frühgeburtlichkeit behindert, von der Kinderärztin wird eine "Lernbehinderung" attestiert. Die Mutter möchte für die nächsten 2 - 3 Jahre noch die Betreuerin werden, um ihr Kind zu unterstützen. Im persönlichen Gespräch schien diese lernbehinderte Person (Mittlerweile 19 Jahre) durchaus in der Lage, den Umfang und die Konsequenzen einer Vorsorgevollmacht zu begreifen. Wie ist in so einem Fall umzugehen? Sollte die Mutter wirklich als Betreuerin vorgeschlagen werden, oder ist doch eine Vorsorgevollmacht ausreichend? Wie sind die Erfahrungen mit Menschen mit einer Lernbehinderung? Aus meiner Sicht und nach Recherche ist eine Vorsorgevollmacht in diesem Fall ausreichend. Diese existiert sogar in einfacher Sprache. Gibt es andere Meinungen hierzu? |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Kommt drauf an...
Sofern keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen, ist eine Vorsorgevollmacht völlig ausreichend. |
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