Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
rein aus Interesse:
Ein Mann schreibt in seiner Vorsorgevollmacht ausdrücklich, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, keine künstliche Beatmung ...
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#1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,661
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Hallo,
rein aus Interesse: Ein Mann schreibt in seiner Vorsorgevollmacht ausdrücklich, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, keine künstliche Beatmung usw. Als Bevollmächtigte ist die Tochter genannt und eine zweite Person. Nun erleidet der arme Mensch einen schlimmen Schlaganfall. Das Krankenhaus zieht das volle Programm der Intensivmedizin durch, mit Einverständnis der Tochter ![]() Es ist einzusehen, dass im Rettungswagen und in der Notaufnahme Maßnahmen ergriffen werden. Aber die Tochter hätte doch ab Zeitpunkt der Kenntnis von der Krankenhausaufnahme auf die Vorsorgevollmacht hinweisen müssen. Macht sich die Tochter damit eigentlich strafbar? Viele Grüße Andreas |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 829
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Welche Formulierung steht in der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht?
In der Regel steht darin, dass man keine lebensverlängernden Maßnahmen will, wenn die Gesundheit einen unabwendbaren Verlauf zum Tod genommen hat... |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,376
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Moin moin
Wenn die Tochter wohlwissend, was in der VV / PV drinsteht, diese dem Krankenhaus vorenthält, macht sie sich m.E. wohl eher der Untreue schuldig. Wie weit dies strafbar ist, würde ein Gerichtsverfahren klären. Aber wer würde dies anstrengen? Der doch nicht in Frieden gestorbene Vollmachtgeber wäre wohl klageberechtigt - aber will oder kann er das? Wer sonst noch klageberechtigt wäre, weiß ich nicht. Dafür bin ich zu wenig Jurist. Allerdings zeigt sich an solchen Stellen wieder das Risiko der Vorsorgevollmachten: Wem hat man denn da wieder vertraut, wenn nicht ausreichend Hintern in der Hose ist, um die Wünsche umzusetzen? Trau - schau wem. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 268
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Moin, in Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten steht eine Menge drin. Ich selbst habe beides. Ich würde meiner damit beauftragten Person aber soviel Vertrauen entgegebringen, daß sie im Ernstfall auch abweichend entscheiden kann. Nicht jeder "Ernstfall" gleicht dem anderen. Darum ist Flexibilität im Rahmen der Vorgaben nötig.
Meiner Meinung nach gehört sowas nicht vor Gericht. Es sei denn es kann rechtswidriges oder menschenunwürdiges Verhalten klar nachgewiesen werden. |
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