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Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist dieser Antrag auf Bestellung eines Kontrollbetreuers beim Betreuungsgericht formlos?...


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Alt 04.02.2024, 15:48   #11
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Ist dieser Antrag auf Bestellung eines Kontrollbetreuers beim Betreuungsgericht formlos?
Mrs. Ratlos ist offline  
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Alt 04.02.2024, 15:58   #12
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Kann grundsätzlich formlos geschehen, es gibt aber auch ein Formular
https://www.berlin.de/gerichte/_asse...-betreuung.pdf

Aufgabenkreis wäre Wahrnehmung von Rechten des Betreuten gegenüber dessen Bevollmächtigten.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.02.2024, 16:14   #13
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Danke, Mächschen, das ist aber ein Formular für den Antrag auf Betreuung, nicht Kontrollbetreuung? Die Schwester, die nicht bevollmächtigt ist, hat einen Antrag auf Betreuung gestellt, dieser wurde abgelehnt, weil die andere Schwester Vorsorgevollmacht hat und Mutter in der Anhörung gesagt hat, sie möchte weiter von der bevollmächtigten Schwester (aus ihrerer Sicht ihre 2. Tochter) betreut werden, diese Schwester mit Vollmacht/2. Tochter ist aber aufgrund verschwenderischem Lebensstil in unseren Augen nicht geeignet, sich um die finanziellen Dinge zu kümmern, früher oder später wird sie sich etwas für sich vom Vermögen "ausleihen", und nicht in der LAge sein, zurückzuzahlen. Auch hat sie in dem ganzen Jahr, seit die Mutter im Heim ist, nicht einen Facharzt-Termin vereinbart und auch eine vom Krankenhaus vorgeschlagene Behandlung oder Untersuchung abgelehnt. Daher die Idee der BEantragung einer Kontrollbetreuung, oder geht das nicht, wenn schon die Betreuung abgelehnt wurde? Evt. hat die Schwester dem Gericht ihré Bedenken zur Eignung der Bevollmächtigten bisher nicht deutlich genug mitgeteilt
Mrs. Ratlos ist offline  
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Alt 04.02.2024, 21:52   #14
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Zitat:
Zitat von Mrs. Ratlos Beitrag anzeigen
Evt. hat die Schwester dem Gericht ihré Bedenken zur Eignung der Bevollmächtigten bisher nicht deutlich genug mitgeteilt
Dann sollte zumindest das nachgeholt werden.

Die Anregung einer Betreuung bleibt ne Anregung, egal, ob der Aufgabenkreis nur aus der Kontolle einer Bevollmächtigten besteht oder anders ausfällt.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.02.2024, 23:12   #15
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Aber macht es denn dann Sinn, wenn der Antrag auf Betreuung abgelehnt wurde, einen Antrag auf Kontrollbetreuung zu stellen?


Ich verstehe das immer noch nicht, auf welchem Wege nun ein Kontrollbetreuer beantragt werden könnte. Irgendwie muss es doch mölich sein, dass kontrolliert wird, dass die Bevollmächtigte nichts für sich abzweigt und auch für medizinische Behandlung sorgt. Betreuung und Kontrrollbetreuung ist doch nicht dasselbe. Es wäre wahrscheinlich auch nicht sinnvoll, wenn die eine Schwester die andere kontrolliert, sondern ein Dritter. Muss die Betreute für den Konrollbetreuer dieselben Gebühren zahlen wie für einen Betreuer?



Auf den Betreuungsantrag wird auch bei Ablehung der Betreuung ein entsprechender Beschluss an den Antragsteller zugestellt, richtig? Gegen diesen muss ja ein Widerspruch bzw. Rechtsmittel einlegbar sein, im Rahmen dessen könnte man die Kontrollbetreuung anregen und begründen (da so wie ich es hier verstehe, Antrag auf Kontrollbetreuung kein separates Verfahren ist)?
Mrs. Ratlos ist offline  
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Alt 05.02.2024, 07:45   #16
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Die Kontrollbetreuung ist eine ganz normale Betreuung, nur eben mit einem speziellen Aufgabenkreis. Wenn erstere abgelehnt wurde, ist dann darin enthalten.

Der „Antragsteller“ bekommt nur dann einen Beschluss, wenn das Gericht ihn in der Lage sieht, sich für die Interessen des Betreuten einzusetzen statt nur für die Eigenen. Hinzuziehung als „Kann-Beteiligter“ nach § 274 Abs. 4 FamFG nennt sich das. Vielleicht sollte erstmal das beantragt werden, dazu hat man das Recht, einen Bescheid zu erhalten. Und kann gegen eine Ablehnung auch binnen 2 Wochen „sofortige Beschwerde“ einlegen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 21.03.2024, 18:51   #17
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Bei uns wurde inzwischen vom Pflegeheim als auch von mir ein Eilantrag auf Entzug der Vollmacht für den anderen Bevollmächtigten gestellt. Wir wähnten uns sicher, dass das alles reichen wird, um hier endlich Ruhe reinzubringen.
Wieder scheint allerdings nur die Betreuungsbehörde, nicht jedoch Richter und Arzt, wirklich involviert zu sein. Und es sieht so aus, dass trotz weiterer Vorkommnisse, dokumentiert und gemeldet durch das Pflegeheim, die Betreuungsbehörde (selber Mitarbeiter wie letztes Jahr) auf dem Punkt beharrt, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht behalten soll.

Trotz dass er:

a) Unterlagen für Sozialamt trotz mehrfacher Aufforderung nicht bearbeitet. Dadurch sind nun fast 20.000€ Heimschulden offen und weder Antrag auf Barbetrag, Antrag Kleidergeld noch Antrag auf Hilfe zur Pflege zur Bezahlung des Heimplatzes bearbeitbar durch das Sozialamt

b) weiterhin keine Miete zahlt trotz Aufforderung des Sozialamts (durch Umzug seines Vollmachtgebers ins Heim vor ein paar Wochen bewohnt Vollmachtnehmer weiterhin komplett auf Kosten des Vollmachtgebers das Haus alleine, alle Nebenkosten gehen von der Rente des Großvaters weg)

c) wohl weiterhin auch Geld vom Konto der Großeltern abhebt
d) beim Heim sagte, dass er seinen Vollmachtgeber nie wieder sehen möchte und noch ein paar weitere richtig üble Dinge

e) der Vollmachtgeber mit alten blauen Flecken und Wundliegestellen ins Heim kam etc. etc.

f) er mir letztes Jahr den Zugang zum gemeinsamen Konto der Großeltern entzogen hatte und ich dadurch bzgl der Rente meiner Großmutter komplett handlungsunfähig gemacht wurde

g) mein Großvater mir gegenüber meinte, er wisse nicht, wie die notarielle Vollmacht zustande kam bzw. er immer noch denkt und auch möchte, dass ich wie die letzten Jahre seine Angelegenheiten regele etc. etc.

Betreuungsbehörde signalisierte jetzt mündlich (schriftlich liegt mir noch nichts vor), dass blaue Flecke mit Umzug ins Heim ja nicht mehr relevant seien (da im Heim abgeheilt), der Heimvertrag ohne Probleme unterschrieben worden wäre, der Vollmachtnehmer telefonisch erreichbar wäre und er den Vollmachtgeber ja auch gar nicht besuchen müsse etc. Daher sei der Antrag auf Entzug der Vollmacht wohl abzulehnen, wenn nicht zukünftig noch etwas vorfiele, zB. nicht bezahlte Heinmrechungen des Opas. Auch, dass (sinngemäß) das, was in der Vergangenheit vorgefallen war, aktuell keine Beachtung fände, da irrelevant.

Ein Anwalt ist leider unmöglich, denn für Beratungshilfeschein ist das Einkommen beider Großeltern anzugeben, dazu bräuchte ich aber den Rentenbescheid des Großvaters, auf den nur der andere Vollmachtnehmer Zugriff hat, der mir diesen aber sicher nicht gibt, damit ich gegen ihn tätig werden kann etc. Und er müsste dann ja die Rechnungen des Anwalts von der Rente des Großvaters zahlen, was er sicher auch nicht tun wird.

Also die Frage: wie weiter? Wir sind hier alle völlig entsetzt, wie die Betreuungsbehörde auf die Idee kommt, dass das alles gut und richtig läuft.

Dazu kommt, dass sowohl der Großvaters nun sowohl mein als das Schreiben vom Heim ans Gericht vollständig vorliegen hat und liest, was sein Sohn über ihn sagt.

Und dass diese Unterlagen wohl ebenso an meinen Onkel gehen. D.h. alles was ich gegen ihn in der Hand habe (aus Vergangenheit und aktuell) samt Nachweisen hat er jetzt wohl 1:1 zugeschickt bekommen und kann damit zum Anwalt gehen. Ich habe mit dem Eilantrag also wohl nur den Großeltern und vor allem mir selbst geschadet.


Bin auf euren Input gespannt. Danke!
Pollux ist offline  
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Alt 21.03.2024, 22:31   #18
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Der Entscheider ist der Betreuungsrichter. Die Betreuungsbehörde arbeitet ihm nur zu. Also richtigerweise (erneut) beim Richter vorstellig werden.
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Horst Deinert

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Alt 21.03.2024, 22:36   #19
Forums-Azubi-Anwärter
 
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Hmmm ok, danke dir!



Mein Stand war, dass der Richter der Empfehlung der Betreuungsbehörde folgen würde.



Hat wohl keiner Lust, hier was zu ändern, fürchte ich.



Mit einem Richter hatte ich hier auch noch nicht zu tun. Nur Schriftstück eingereicht und das wird/wurde dann vom Gericht weitergegeben an Betreuungsbehörde.

Bin gespannt, ob ich über Anhörungstermin bei Opa informiert werde. Habe dort angegeben, dass ich dabei sein will.
Pollux ist offline  
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Alt 27.03.2024, 13:00   #20
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Ich hatte das in einer ähnlichen Form, da wurde eine Generalvollmacht massivst missbraucht.


Ich habe ein Jahr immer wieder hingeschrieben und angerufen und wenigstens um einen Kontrollbetreuer gebeten.
Da ist nix passiert, bis die Generallvollmacht (übrigens auch notariell) vom Richter für nichtig erklärt wurde, da Geschäftsunfähig zum Zeitpunkt der Unterschrift.


Ein Attest vom Hausarzt zur Geschäftsfähigkeit reicht übrigens auch nicht aus, letzendlich darf -meines Wissens nach- nur das Gericht über eine Geschäftsfähigkeit/Geschäftsunfähigkeit entscheiden.


Ist dein Großvater denn standt jetzt noch Geschäftsfähig? Dann kann er ganz einfach die Generalvollmacht selber widerrufen und dich einsetzen.


Ansonsten nerv die in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts telefonisch.
Bei mir musste ich irgendwann nichtmal mehr das Aktenzeichen sagen, die wussten auch so direkt schon was ich wollte.
Nanxi ist offline  
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