Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Nanxi
Ansonsten nerv die in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts telefonisch.
Da rate ich von ab, damit macht ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#21 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#22 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
|
![]()
Der Vollmachtgeber äußert nach wie vor regelmäßig den Wunsch, dass ich die Angelegenheiten wieder übernehmen soll. Auch wollen weder der Vollmachtgeber noch der Vollmachtnehmer Kontakt miteinander pflegen. Wie soll auf der Basis eine Vollmacht sinnvoll ausgeübt werden?
Schriftlich liegt mir seitens des Gerichts bislang noch nichts vor. Mit dem (neuen) Hausarzt kann ich nicht sprechen, da man mir den Namen des Arztes mangels Vollmacht nicht geben kann und dieser mir dann ja auch eh keine Auskunft geben würde. Man rät mir von verschiedenen Seiten dazu, meinen Großvater einen Vollmachtswiderruf und eine neue Vollmacht für mich unterzeichnen zu lassen, da er ja eben immer wieder den Wunsch äußert, dass ich (wieder) übernehmen und alles regeln soll. Meiner Meinung nach ist er auch noch geschäftsfähig. Leider vorerst ohne Notar, denn den könnte ich mangels Zugang zum Geld des Vollmachtnehmers ja nicht bezahlen. Es ist alles sehr verzwickt. |
![]() |
![]() |
![]() |
#23 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 13.12.2023
Ort: NRW
Beiträge: 14
|
![]() Zitat:
Da stimme ich dir an für sich zu, aber zumindest in dem Fall hat sich erst dann was angefangen zu tun. Ich glaube das ist sehr einzelfallabhängig - und auch wer in der Geschäftstelle sitzt. Zitat:
So würde ich es auch machen, aufgrund der Situation wird dann aber mit Sicherheit der Widerruf der Vollmacht überprüft werden ob dein Großvater überhaupt noch dazu in der Lage ist. Kurzum, du wirst sicherlich noch einiges an Nerven und Zeit brauchen bis das hoffentlich gut gelöst ist. Ich drücke die Daumen |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#24 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
|
![]()
Dankeschön!
Inzwischen geht es eine Stufe weiter, der aktuelle Bevollmächtigte verkündet gegenüber Dritten deutliche Rachegedanken und schmiedet wohl schon fleißig Pläne dafür, welche Behörde etc. er mir jetzt auf den "Hals hetzen werde". Angeblich mit Hilfe eines Anwalts. Sein unverhohlener Hass konzentriert sich weiterhin ausschließlich auf mich, obwohl ja das Heim selbst auch einen Antrag auf Entzug der Vollmacht aufgrund seiner "Ausfälle" im Pflegeheim gestellt hat. Das sind alles nicht gerade die besten Bedingungen für einen guten Ausgang des Ganzen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#25 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
|
![]()
Weitere Entwicklung: über Dritte hörte ich inzwischen mehrfach, dass der andere Bevollmächtigte den Verkauf des Wohnhauses und der Grundstücke meiner Großeltern plane. Ein Nachbar hätte Interesse und der Bevollmächtigte wolle nach dem Hausverkauf im Haus wohnen bleiben.
Seine letzte Wohnung verlor er u.a. wegen mehrjähriger Mietschulden, Stromsperre. Ich fürchte daher (er hatte mir gegenüber in der Vergangenheit auch schon mehrfach solche Ideen geäußert), er versucht hier zumindest einige Monate/Jahre mietfreies Wohnen oder eine sehr niedrige Miethöhe herauszuholen, um die Problematik der Wohnungssuche (insbes. bzgl. seiner eigenen Schuldenproblematik) und die eigene Zahlungsunfähigkeit zu umgehen. Allerdings ist das sicher nicht im Sinne der Vollmachtgeber. Bei der genannten Verkaufssumme wären nur noch ca. 6 Monate Pflegeheim für beide Großeltern finanziert nach Abzug der bereits aufgelaufenen Schulden. Der avisierte Verkaufspreis, der mir zu Ohren kam, dürfte weit unter Wert liegen, ich schätze so 30-50%, evtl. mehr. Er scheint auch gar nicht auf die Idee zu kommen, dass Haus und Grundstücke beiden Großeltern gehören und beide im Grundbuch eingetragen sind und er damit den Verkauf gar nicht ohne hinzugezogenen Betreuer (meine Vollmacht für meine Großmutter ist ja nicht notariell) abwickeln kann... |
![]() |
![]() |
![]() |
#26 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
|
![]()
Ist die Vollmacht überhaupt notariell beurkundet?
Falls Bruchteilseigentum eingetragen ist, kann auch ein ideeller Anteil verkauft oder eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft eingeleitet werden... |
![]() |
![]() |
![]() |
#27 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
|
![]()
Die Vollmacht des Onkels ist notariell, ja.
Es handelt sich wohl um Bruchteilseigentum. Jedem gehören 50%. Geändert von Pollux (28.03.2024 um 10:24 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#28 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
|
![]()
Aber selbst wenn notarielle Vollmacht: auch hier müsste ja mein Opa dem Verkauf erst zustimmen, so er noch geschäftsfähig ist, oder?
Leider liegt mir die Vollmacht des Onkels immer noch nicht vor, er hat sie mir trotz mehrfacher Aufforderung niemals geschickt. |
![]() |
![]() |
![]() |
#29 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
|
![]()
Sofern die Vollmacht notariell beurkundet ist (notariell beglaubigt reicht nicht), kann der Bevollmächtigte über den Anteil am Haus verfügen.
Es ist gerade Sinn einer Vollmacht, den Vollmachtgeber zu vertreten ![]() Dann besorge die Vollmacht von Dritten, falls Gemeinschaftskonten existieren, von der Bank, vom Betreuungsgericht oder dein Großvater beauftragt den Notar, dir eine Abschrift zu erteilen, um nur mal Beispiele zu nennen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#30 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
|
![]()
Bisher wollte sie mir niemand geben, aus Datenschutzgründen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|