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Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen

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Hallo, es wird leider ein recht langer Beitrag... Ich (fast 50, Naturwissenschaftler, Freiberufler) war seit vielen Jahren der alleinige Bevollmächtige ...


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Alt 07.08.2023, 11:54   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
Standard Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen

Hallo,

es wird leider ein recht langer Beitrag...

Ich (fast 50, Naturwissenschaftler, Freiberufler) war seit vielen Jahren der alleinige Bevollmächtige (ohne Notar leider) meiner Großeltern. Diese wollten stets verhindern, dass ihr Sohn jemals eine Vollmacht erhält. Ich hatte zusätzlich eine Bankvollmacht für das gemeinsame Konto der beiden.

Nun hat es der Sohn (fast 70) geschafft, von seinem Vater (Mitte 90) eine notarielle Generalvollmacht zu bekommen. Meine bisherige Vollmacht wurde widerrufen. Als erste Amtshandlung ist der Sohn zur Bank und hat meine Bankvollmacht löschen lassen. Meine nicht-notarielle Vollmacht (die ich für die Großmutter (dement, im Heim) ja noch habe) wird von der Bank nicht akzeptiert.

Der Sohn hat jetzt ungehinderten und unkontrollierten Zugriff auf das Konto der beiden, ich komme nicht mehr dran, nicht mehr an die Rente Großmutter und kann die Heimkosten nicht bezahlen etc. Das Heim möchte natürlich trotzdem seine Rechnungen bezahlt bekommen. Die Rente der Großmutter versuche ich direkt ans Heim schicken zu lassen, aber es ist noch Vermögen auf dem Konto, das ich auch hätte überweisen müssen.

Wegen der Probleme mit dem Sohn und da ich absehen konnte, dass es mit dem Umzug der Großmutter ins Heim vor allem wegen der Kosten und dem Geld Probleme geben würde, hatte ich vor Monaten beim Gericht eine Betreuungsanregung eingereicht. Vor vier Wochen wurde entschieden, dass meine Vollmachten gültig seien und ich Bevollmächtigte bleiben solle. Nun 4 Wochen später der Entzug meiner Vollmacht durch den Großvater. Meiner Meinung nach massiv beeinflusst durch den Sohn, der (wieder, s.u.) Zugang zu dem Geld bzw. Bankvermögen der Eltern bekommen möchte.

Der Onkel lebt bei freier Kost und Logis im Haus seiner Eltern und versorgt/pflegt seinen Vater (allerdings nicht sonderlich gut).

Noch vor Kurzem hat die Bank mich dazu aufgefordert, die Geldkarte der Großmutter sperren zu lassen, weil diese die Karte dem Sohn zur Verfügung gestellt hatte und dieser monatlich ca. 1500€ vom Konto abhob, angeblich nur für Essen und Trinken der beiden und Kleinigkeiten.

Ich habe die Karte also sperren lassen und wie vom Betreuungsverein angeregt, nur noch das Pflegegeld und einen Anteil für die Versorgung des Großvaters an den Onkel direkt überwiesen, da auch noch ein Antrag auf Hilfe zur Pflege aussteht. Der Onkel würde dann wohl auch Miete zahlen müssen und der Großvater würde auf Sozialhilfeniveau rustchen. Der Onkel rastete daraufhin richtig aus, dass er davon Opa nicht versorgen könne etc. Er hätte ein P-Konto und käme daher nicht an das Geld. Beim Gericht war er wohl nicht, um den pfändungsfreien Betrag um den Anteil des Pflegegelds erhöhen zu lassen.
Noch vor Monaten behauptete er, er hätte keine Pfändungen mehr und es wäre kein Problem, das Geld auf sein Konto zu senden. Auch mit dem Betrag war er damals vollauf einverstanden. Als Alternative hatte ich versucht, eine Bankvollmacht oder eine Art Prepaid-Karte für den Onkel bei der Bank für eben diesen Betrag einzurichten. Die Bank weigerte sich, weil der Onkel ein P-Konto hat. Jetzt, wo er die notarielle Vollmacht hat, ist der Bank das aber egal, jetzt darf er trotz P-Konto plötzlich über alles verfügen...

Der Onkel (eigtl. gelernter Kaufmann, beruflich aber weitgehend nur Berufskraftfahrer) hat eine inzwischen wohl fünzigjährige Schulden- und Drogenhistorie historie, seine Eltern haben über Jahrzehnte mehrfach für ihn mit mittleren fünfstelligen Beträgen gebürgt, teils auch mit Grundschuld und teils haben die Großeltern selbst die Schulden des Sohnes dann abbezahlen müssen, weil dieser nicht mehr gezahlt hat. Einmal hätten sie deswegen fast das Einfamilienhaus verloren. Das konnte ich durch geschickte Verhandlungen mit der Bank abwenden.

Alleine seit 2013 Bürgschaft 30.000, Bürgschaft Auto ca. 10.000, Schulden Krankenkasse von 2021 (ca. 3000 Beitragsschulden und ca. 5000 Mahngebühren/Verzugszinsen), Mietschulden aus der Zeit bevor er bei den Eltern einzog ca. 7000, Schulden aus 6 Monaten Selbstständigkeit 2014 sicher auch mehrere 1000 Euro. Vielleicht auch noch mehr.

Der Sohn ist seit vielen Jahren drogenabhängig ohne jede Krankheitseinsicht, er ist aggressiv gegenüber mir und seiner Mutter, im Heim gab es deshalb auch schon Ärger. Er hält sich nicht an Absprachen bzw. vergiosst teils auch schon nach Minuten, was er vorher zugesagt hatte und fängt dann an zu streiten, dass er das nie gesagt hätte. Zeugen gibt es für das alles wohl genug, weil er auch mit seiner Drogensucht regelrecht prahlt und sich cool findet damit. Auch die Versorgung des Großvaters ist meiner Meinung nicht gut gewährleistet, es kommt kein Pflegedienst, weil der Sohn das blockiert und jegliche Hilfe von außen wird aggressiv verweigert mit der Begründung, der Großvater wolle das nicht. Bei den Pflegeberatungsterminen ist der Großvater stets sauber und gepflegt. Ich kenne allerdings auch die andere Seite: die Medikamente werden nicht so genommen, wie es sein sollte. Insbesondere werden mehrere Nierenmedikamente weggelassen, weil der Weg zur Toilette kaum noch möglich ist. Es geht seit Jahren auf Nierenversagen zu. Der Arzt schaut zu, obwohl er z.B. anhand der Rezepte leicht ausrechnen könnte, dass die Medikamente nicht wie verordnet eingenommen werden. Die Blutwerte sind auch sehr eindeutig. Eigentlich müsste er seit Längerem zur Dialyse. Auch der hygienische Zustand ist mMn schlimm. Teils mehrere Wochen nicht geduscht oder gewaschen, übler Gestank nach Urin und auch Kot, Kleidung dreckig, er kann sich kaum noch selbst den Popo abwaschen u.a. Die Pflegekasse kann aber wohl auch nichts machen. Ich habe alles versucht, Reden mit Arzt, Pflegekasse etc.

Auch kann ich jetzt mangels Vollmacht nur noch einen Teil (der meine Großmutter betrifft) des Antrages auf Hilfe zur Pflege bearbeiten. Ich werde die Unterlagen, die den Großvater betreffen dann per Einschreiben an den Onkel schicken, dann muss er sich um die gut 20-30 von ihm dann geforderten Anlagen kümmern. Für mich ist der Antrag kein Problem, aber mir ist völlig klar, dass der Onkel dazu nie im Leben in der Lage sein wird, auch mangels PC, Drucker, Internet schon. Und kognitiv ebenso. Ich hoffe nur, dass das Sozialamt nicht mir die Bringschuld der Unterlagen auferlegt, denn ich werde niemals die Unterlagen bekommen noch wird er sie überhaupt finden bzw. verstehen, was überhaupt alles gefordert wird. Er hat keinerlei Überblick über die Finanzen der Großeltern und außer seinem Zugang zu deren Geld auch nie ein Interesse daran, obwohl ich stets versucht habe, ihn einzubinden, damit er auch sieht, dass ein Haus auch was kostet etc. dass man, wenn man nur 1800€ Rente hat wie die Großeltern eben nicht 1600 im Monat verbraten kann weil dann die Hauskosten inkl Strom, Versicherungen etc, nicht mehr bezahlt werden können etc. Wofür er das ganze Geld konkret verbrät, weiß ich nicht, er hat trotz zahlreicher Aufforderungen a) weniger auszugeben und b) Belege zu sammeln (auch zu seiner eigenen Absicherung) nie reagiert außer wieder nur ausfallend zu werden. Er meint irgendwie immer, es stünde ihm das Geld anderer Leute zu, seien es seine Eltern oder seine Gläubiger, bei denen er noch stolz darauf ist, wenn sie wegen dem P-Konto nicht an das Geld komen, das ihnen zusteht.

Ich selbst hatte (von Bafög abgesehen) nie Schulden und war eben aus diesem Grund immer der Wunschkandidat der Großeltern.

Mit der Betreuungsbehörde hatte ich bereits vor der Betreuungsanregung Kontakt aufgenommen und da auch schon die Schulden- und Drogenproblematik angesprochen. Letzte Woche habe ich die Betreuungsbehörde dann über den Entzug meiner Vollmacht informiert. Ich hatte bei dem Gespräch sogar ein wenig das Gefühl, dass die Betreuungsbehörde die Änderung bei der Vollmacht meinem Onkel vorgeschlagen hat, damit er handlungsfähig wäre, wenn Opa ins Krankenhaus müsse, weil ich ja knapp 85km entfernt wohne. Wobei diese Entfernung mit PKW kein großes Problem darstellt. Natürlich war mein Großvater bei dem Termin mit der Betreuungsbehörde vor 4 Wochen sauber und gepflegt. Der Arzt hatte ihm wohl zusätzlich beste Gesundheit bescheinigt und der Sohn sich von seiner besten charmanten Seite gezeigt. Der Termin der Betreuungsbehörde bei meiner Oma war einige Zeit davor und meine demente Oma hat laut Aussage der Betreuungsbehörde noch sehr eindeutig ihr Misstrauen und ihre Angst ggü. ihrem Sohn artikuliert und dass sie nur mir vertraut in allen Belangen.

Reicht das alles irgendwie, um zumindest eine Kontrollbetreuung zu bekommen oder sogar für den Entzug der Vollmacht und den Einsatz eines Berufsbetreuers? Sollte ich schon jetzt etwas an Beweisen/Belegen organisieren und wenn ja, was? Könnte ich hier wegen möglicher Verleumdung schon Probleme bekommen, wenn ich ans Gericht schreibe? Sollte ich einen Beratungshilfeschein für meine Großmutter beantragen, um bzgl. des Kontozugangs etwas unternehmen zu können?

Danke fürs Lesen und eure Hilfe!
Pollux
Pollux ist offline  
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Alt 07.08.2023, 12:00   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Schilder das ganze in der Form dem Gericht mit Antrag auf Bestellung von Deiner Person als Kontrollbetreuer.

Wobei sich das Gericht wohl auch zu Recht fragen wird, ob Widerruf und Erteilung überhaupt wirksam sind (Geschäftsunfähigkeit).

Wenn das Gericht Unwirksamkeit des Widerrufs annimmt, kannst du das mit dem Beschluss (als auszugsweise beglaubigte Abschrift) gegenüber Dritten glaubhaft machen.
Mächschen ist offline  
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Alt 07.08.2023, 14:34   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
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Hallo,


vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke über die Schiene kann ich nicht gehen, da der Arzt ja ein Attest bzgl. des Gesundheitszustandes vorlegte und der Notar schrieb, dass keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestünden.

Im Zuge der Betreuungsanregung gab es meines Wissens auch lediglich den Hausbesuch der Betreuungsbehörde, nicht jedoch einen Besuch eines medizinischen Dienstes o.ä.

Ob insbesondere die schlechten Nierenwerte bereits eine derartige Anhäufung von nicht mehr ausgeschiedenen Giftstoffen verursachen, dass es sich bereits auf die kognitiven Fähigkeiten auswirken könnte, vermag ich nicht einzuschätzen. Aber mit dem Attest des Hausarztes werden sich die meisten wohl zufrieden geben bzw. dieser viel Glauben schenken.

Ich werde mal anfangen, die Sachen aufzuschreiben für das Gericht.

Viele Grüße
Pollux
Pollux ist offline  
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Alt 07.08.2023, 17:34   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
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Nachtrag: da vor knapp 4 Wochen erst der Besuch der Betreuungsbehörde stattfand und mein Opa da wohl als geschäftsfähig galt, wird man nach der kurzen Zeit die neue Vollmacht kaum mit diesem Argument aushebeln können, oder?

Zumindest hatte die Betreuungsbehörde das bei meinem Anruf letzte Woche, als ich vom Widerruf meiner Vollmacht (per selbstlöschender Whatsapp-Nachricht übrigens) erfuhr, weder etwas in dieser Hinsicht gesagt, noch, dass ich versuchen solle, eine Kontrollbetreuung einzureichen. Ich denke, sie meinte, ich solle es laufen lassen. Wie ich dann die Dinge für meine Oma regeln soll, bleibt dann aber fraglich.

Wobei mein Opa beim Besuch der Betruungsbehörde noch meinte, ich solle die Vollmacht weiterführen obwohl er mir dann über die Betreuungsbehörde mitteilen ließ, dass ich Zuhause quasi nicht mehr wilkommen wäre.
Schon da hätte die Betreuungsbehörde vielleicht doch lieber - wie von mir gewünscht - einen fremden Betreuer für Opa eingesetzt, als unter den Umständen die Vollmacht bei mir zu belassen bzw. den Onkel womöglich noch zu animieren, die Vollmacht zu übernehmen... Ich hatte die Betreuung ja explizit wegen der Probleme in der unüberbrückbaren Differenzen etc. mit dem Onkel angeregt, weil ich zusammen mit ihm nicht nach dem eigentlichen Wunsch der Großeltern handeln kann.

Ob es klug ist, wenn ich mich selbst als Kontrollbetreuer ins Spiel bringe? Mein Onkel wird mir auch mit dieser Befugnis keinerlei Unterlagen vorlegen wollen etc. Das gibt doch nur weiteren Ärger und Stress für mich. Und ich bin so langsam auch echt mürb nach dem bereits seit Monaten andauernden Hickhack mit dem Onkel. Ich versuche alles, um im besten Sinne für meine Großeltern zu handeln, ihre gesundheit und ihr Vermögen zu schützen, so gut es geht, aber wenn das alles unterlaufen wird, kann ich ja nicht mehr machen, als ich eh schon erfolglos versuche. Ohne die Einmischung des Onkels wäre das ganze Zeug zwar immer noch viel und auch in Teilen anstrengend aber wohl recht gut durch mich zu bewältigen... Ich bringe genug der dafür nötigen Fähigkeiten mit und kann mich auch schnell in solche Dinge einarbeiten.
Pollux ist offline  
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Alt 08.08.2023, 08:47   #5
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Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,057
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Ist die Generalvollmacht des Sohnes notariell beurkundet worden?


Was ist dein Beweggrund, weiter tätig sein zu wollen? Der Großvater hat es sich wohl anders überlegt (für den Moment). Du bist erstmal außen vor dort. Die Großmutter ist im Heim und wird dort versorgt. Warum gibts du die Vollmacht für die Großmutter nicht zurück und regst eine Betreuung an - mit entsprechender Begründung bzgl. der Ungeeignetheit des Onkels. Besuchen kannst du sie ja weiterhin.
mimi91 ist offline  
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Alt 08.08.2023, 09:01   #6
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Ja, die Generalvollmacht ist notariell. Sie entstand knapp 4 Wochen nachdem das Betreuungsgericht enstchieden hatte, dass die Vollmachten bei mir verbleiben sollen.

Ich möchte die Betreuung meiner Oma behalten, weil ich es ihr versprochen habe und ich meinen Großeltern viel zu verdanken habe. Problem ist halt, dass ich die Vollmacht meiner Oma ohne Zugang zum gemeinsamen Konto nur bedingt ausüben kann.
Und ich möchte auch nicht zuschauen, wie da jetzt nach und nach das Konto leergeräumt wird. Schon von daher muss ich das eigentlich melden, wenn ich gute Gründe habe, eine drohende Veruntreuung etc. anzunehmen. Jemand, der selbst mehrere Koffer prall gefüllt mit seit Jahren ungeöffneter Briefe von Gläubigern etc. zuhause aufbewahrt und dazu noch drogensüchtig ist, wird kaum überhaupt in der Lage sein eine Vollmacht im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben - auch wenn die Vollmacht notariell ist. Leider wird ja vor Vergabe einer Vollmacht nicht die finanzielle Lage u.a. des Vollmachtnehmers geprüft. Als Betreuer von Gericht aus wäre er niemals eingesetzt worden.
Pollux ist offline  
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Alt 08.08.2023, 12:04   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
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Beiträge: 101
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Mein Vorschlag:
Eine Anregung auf gesetzliche Betreuung dem Gericht schicken.
Gründe: Bei bestehender Vollmacht (Sohn) gibt es einen Interessenskonflikt, denn der Sohn nutzt die Vollmacht, um seinen Lebensstandard auf Kosten des Vollmachtgebers zu halten.
Mach es dringend mit den Angaben, die du in den Beiträgen geschildert hast.
Mimmi
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 10.08.2023, 18:58   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
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Ich frage mich, ob es nicht schon eine Art Missbrauch seiner Vollmacht ist, wenn er mir die Bankvollmacht löschen lässt. Er kann ja quasi nur über die eine Hälfte des Kontos entscheiden und nicht über beide.


Und ich habe Sorge, dass er es schafft, meiner dementen Oma auch noch eine Vollmacht abzuluchsen.
Pollux ist offline  
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Alt 30.01.2024, 18:47   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.01.2024
Ort: Berlin
Beiträge: 7
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Hier noch einmal 2. Versuch, hoffentlich mit Umlauten, leider sehe ich die Schaltfläche "ändern" in meinem 1. Beitrag nicht.


Hallo zusammen,

ich bin mit einem ähnlichen Fall konfrontiert. Zwei Geschwister hatten Vorsorgevollmacht für ihre Mutter. Nun hat die eine der anderen die Vollmacht für die Mutter via Rechtsanwalt entziehen lassen, also Mutter hat neue Vollmacht nur für Schwester2 ausgestellt, so dass Schwester 1 handlungsunfähig ist. Schwester 2 vernachlässigt Gesundheitsvorsorge und hatte in der Vergangenheit oft finanzielle Probleme, kann nicht gut haushalten, u. a. Privatinsolvenz gehabt, Az. unbekannt und wohl erfolgreich abgeschlossen, mehr als 5 Jahre zurückliegend. Schwester 1 hat Verdacht, dass sie das Vermögen der Mutter gerne für sich selbst nutzen wird. Nr. 2 ist in Besitz der Bankkarte. Schwester 2 hat zudem veranlasst, dass Mutter auf Herausgabe von Bargeld von Nr. 1 klagt, das Nr. 1 in Verwahrung hatte (mit früherer Zustimmung der Mutter, nachdem diese vor ca. 1 Jahr ins Heim gezogen ist - seitdem kümmert sich Nr. 2 verstärkt um Mutter wegen räumlicher Nähe, zuvor tat dies so gut wie ausschließlich Nr. 1). Im Zuge des Klageverfahrens wurde Vollmachtsentzug mitgeteilt.

Nr. 2 hat daraufhin Betreuungsantrag gestellt. In Anhörung äußerte Mutter in Gegenwart des Gegenanwalts und der Richterin (Nr. 1 war in dieser Sache leider nicht anwaltlich vertreten) den Wunsch, dass Nr. 2 sie weiter betreuen solle (Leider steht sie unter Einfluss von Schwester 2, die Aussage war zu erwarten...). Richterin hielt Vorsorgevollmacht der Schwester 2 für ausreichend, also keine Betreuung angeordnet.

Im Klageverfahren wurde zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Klageerhebung das Gutachten aus dem Betreuungsverfahren angefordert. Der Richter des Klageverfahrens ist der Meinung, dass Geschäftsunfähigkeit vorlag, die Prozessunfähigkeit jedoch durch Einrichtung einer Betreuung geheilt werden könne.


Weiß jemand, was das bedeutet, inwieweit geheilt und welche Konsequenzen hätte das? Der Gutachter wiederum wollte sich nicht festlegen, ob sie zu den Stichtagen Klageerhebung und Vollmachtsentzug geschäftsunfähig war, also stellte keine rückwirkende Geschäftsunfähigkeit fest (aber auch nicht -fähigkeit).

Ich würde gerne näheres über die Möglichkeit der Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers erfahren: Wie kann man nachweisen, dass ein Vollmachtsnehmer nicht geeignet ist? Im konkreten Fall ist bei der Schwester 1 psychische Erkrankung bekannt (jedoch weder Diagnose, noch, bei welchem Arzt in Behandlung) und frühere Privatinsolvenz (aber kein AZ), also sie hat keinerlei Beweise. Könnte man SV-Gutachten zur Feststellung der Ungeeignetheit beantragen? Alles beim Betreuungsgericht, im Rahmen des laufenden Verfahrens des Betreuungsantrages, oder welches Gericht ist sachlich zuständig, oder wäre das ein separates Verfahren?

Ein Beschluss aus dem Betreuungsverfahren/-antrag liegt noch nicht vor.

Habt Ihr sonst einen Rat, wie man Schwester 2 einschränken und Schwester 1 Befugnisse zurückbekommen könnte oder mindestens Schwester 2 überwacht wird?
Mrs. Ratlos ist offline  
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Alt 30.01.2024, 21:05   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
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Der Kontrollbetreuer (§ 1820 Abs. 3 BGB) ist ja gerade dann zu bestellen, wenn die Eignung des Bevollmächtigten strittig ist. Das kann bis zum Vollmachtwiderruf (Abs. 5) führen. Aber ansonsten gehen die Fragen deutlich über das hinaus, was in einem solchen Forum geklärt werden kann. Hier darf keine Rechtsberatung stattfinden (das steht im Rechtsdienstleistungsgesetz), nur ein fachlicher Meinungsaustausch. Alles andere sollte mit einem Anwalt des Vertrauens besprochen werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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