Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Fixierung am Rollstuhl im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen. Vielen Dank für die Aufnahme.
Ich habe mich hier angemeldet aufgrund folgender Fragen:
Ich bin Vollmachtnehmerin meines Schwiegervaters. ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 07.05.2024
Beiträge: 1
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Guten Morgen. Vielen Dank für die Aufnahme.
![]() Ich habe mich hier angemeldet aufgrund folgender Fragen: Ich bin Vollmachtnehmerin meines Schwiegervaters. Die Vollmacht ist vollumfänglich, enthält auch die Zustimmung zur Fixierung und wurde notariell erstellt und im Register hinterlegt. Schwiegervater: 85 Jahre, Z.n. Apoplex 2022: Hemiparese, auf Rollstuhl angewiesen, PG 4, Sprach- und Hörvermögen fast vollständig verloren, Schluckstörungen, wird mit Blutverdünner behandelt, zusätzlich Parkinson. Bis zu seinem Schlaganfall war dieser Mann eine der fittesten Personen, die ich kenne. Und heute versteht er nicht, dass er nicht mehr aufstehen kann. In der Folge versucht er ständig aus dem Rollstuhl aufzustehen, stürzt und musste schon mehrfach ins Krankenhaus. Mehrere Schädelprellungen hatte er nun schon, das letzte Mal dann auch eine leichte Hirnblutung. Das Heim drängt nun auf einen Beckengurt zum Anschnallen im Rollstuhl. Wir haben das mal kurz ausprobiert, ob er den Gurt toleriert. Nein! Tut er nicht. Er rebelliert und ist sichtlich unzufrieden und versucht sich zu befreien. Also Gurt wieder weg (waren vielleicht 15 Minuten, aber das reichte, um ihn völlig zu verärgern). Das Heim möchte nun, dass wir der Fixierung trotzdem gegen den Willen zustimmen. Dazu nun zwei Fragen: 1. Müssen wir Angehörige dem zustimmen und das in die Wege leiten, wenn das Heim das will? Seine Reaktionen auf den Test waren eindeutig stark ablehnend. Was genau er geistig noch versteht und was nicht, das lässt sich kaum beurteilen, weil er sich eben nicht mehr klar artikulieren kann. Aber er erkennt uns, die Enkelkinder, versucht sich zu unterhalten und auf Fragen zu antworten, sofern er sie versteht (wir verstehen ab und zu was er will, Außenstehende haben keine Chance). Wir wissen, dass eine Fixierung am Rollstuhl für ihn unerträglich sein wird. Ja, wir wissen auch, dass jeder weitere Sturz ggf. der letzte sein könnte. Es ist ein Risiko. Aber wir glauben auch, dass es besser irgendwann „der letzte Sturz“ wäre, als ihn für seine restliche Lebenszeit gegen seinen Willen an den Rollstuhl festzubinden. 2. Falls wir trotzdem zustimmen müssen: läuft der Antrag ganz normal über 1906 und das AG? Es gibt wohl ein BGH-Urteil, dass die Zustimmung auch mit entsprechender Vollmacht trotzdem genehmigungspflichtig ist. Also ganz normal den Antrag mit Attesten zum AG schicken? Kenne das Prozedere nur als frühere Betreuerin, die Rolle des Vollmachtnehmers ist mir neu. Ich danke euch schon mal vorab für eure Hilfe. LG Boomer2 |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 887
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Moin,
ich habe das Urteil bezüglich der Antragserfordernis von Vollmachtnehmer nicht im Kopf, aber ich meine, die Auffassung ist richtig. Die Gesetze haben sich geändert, daher wäre hier jetzt wohl § 1832 BGB heranzuziehen. Ich würde folgendermaßen vorgehen: Mit Kopie der Vorsorgevollmacht beim zuständigen Amtsgericht Maßnahmen gem. § 1832 BGB beantragen. Den Antrag mit EILIG versehen. Zur weiteren Ermittlung die vorhandenen Arztberichte beilegen. Hilfsweise um Begutachtung durch einen Sachverständigen von Amts wegen bitten (Falls dem Gericht die Arztberichte nicht ausreichen). Ich denke, man wird vom Gericht einen Verfahrenspfleger einsetzen. Dann das Gericht ermitteln und entscheiden lassen. Das ist der Weg, den Du auch dem Pflegeheim mitteilen kannst. Ohne Beschluss bezüglich der Fixierungsmaßnahmen würde ich dem Beckengurt nicht zustimmen. Sollten Notmaßnahmen notwendig sein, mögen sie das mit dem Arzt besprechen. Ich meine, ein Arzt kann in Notsituationen kurzzeitig über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden. Die Hürden sind hier aber auch sehr hoch. Ein Beispiel wäre, der Betroffene würde sich lebensnotwendige Infusionen verwehren und ohne Infusionen besteht akute Lebensgefahr. Dann käme dafür auch eine einmalige Fixierung in Frage, aber das muss sofort dem Gericht mitgeteilt werden. Der Leuchtturm |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,975
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Moin moin
Wenn ich die Schilderung richtig vestanden habe, ist der Gurt im Rollstuhl eine Maßnahme explizit gegen den Willen des Vollmachtgebers und vom Prinzip her freiheitseinschränkend. Deshalb muss die Maßnahme auch bei Vorsorgebevollmächtigten vom Gericht genehmigt werden. Wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierung o.ä. in Heimen geht, ist der Werdenfelser Weg https://www.leitlinie-fem.de/werdenfelser-weg/ recht hilfreich. In dem Rahmen wurden viele Alternativmöglichkeiten entwickelt, um freiheitsentziehende Manßnahmen vermeiden zu können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,488
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Was wäre mit einem Schutzhelm sowie sog. Sturzschutzhosen?
Die Genehmigungsvorschrift für Fixierungen etc ist seit 1.1.23 § 1831 Abs. 4 BGB. Verweis für Bevollmächtigte dazu: § 1820 BGB. Siehe auch unter: https://www.lexikon-betreuungsrecht...._Ma%C3%9Fnahme P.S. bitte noch im Profil das Bundesland ergänzen (Feld: Ort dafür verwenden).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 53
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Jetzt mal ganz davon abgesehen, wie die rechtliche Situation ist (grundsätzlich würde ich sowas immer in die Hände des Gerichts legen), sollte man mal von externen Stellen überprüfen lassen, ob die Fixierung wirklich notwendig ist und ob es andere Alternativen gäbe.
Unterstützung findest du hier: ReduFix ? Reduzierung von Freiheitsentziehenden Maßnahmen |
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