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Vollmacht zurückdatiert ... Ungültig?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht zurückdatiert ... Ungültig? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bedenke: Auch wenn die Vollmacht durch Widerruf erloschen ist, gilt die Vertretungsmacht gegenüber Dritten fort, wenn die Urkunde dem Dritten ...


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Alt 31.12.2024, 14:06   #11
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 55
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Bedenke:
Auch wenn die Vollmacht durch Widerruf erloschen ist, gilt die Vertretungsmacht gegenüber Dritten fort, wenn die Urkunde dem Dritten bei Vertragsabschluss in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegen hat. Diese Rechtsscheinwirkung gilt so lange, bis die Urkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird (§ 172 Abs. 2 BGB), so das OLG München (27.6.18, 34 Wx 438/17, Abruf-Nr. 204511). |

Das Gericht kann das Trumpf-Ass ausspielen und das nennt sich Interessenkonflikt. Kenne so einen Fall.

Die Staatsanwaltschaft wird keine Lust haben der Sache nachzugehen wenn es nur um eine Vermutung geht. Kenne auch so einen Fall, indem die Unterschrift einer Vollmacht fingiert wurde. Die Unterschrift war nicht zittrig obwohl der Vollmachtgeben an Parkinson/Tremo leidet und viele Vergleichsunterschriften das belegen. Die Generalstaatsanwaltschaft meinte, dass ein Unterschriftengutachten nicht nötig sei.
uwe2000 ist offline  
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Alt 31.12.2024, 15:28   #12
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.07.2024
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Die Generalstaatsanwaltschaft meinte, dass ein Unterschriftengutachten nicht nötig sei.
Weil die Fälschung der Unterschrift offensichtlich war?

Oder weil kein Interesse bestand, die Sache aufzuklären?
Holzmichel ist offline  
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Alt 31.12.2024, 15:44   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 189
Standard

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Im Übrigen, wenn der Vollmachtgeber selbst die VV rückdatiert, ist das m. E. keine Urkundenfälschung. Er könnte ja selbst Handlungen, die zunächst "Geschäftsführung ohne Auftrag" waren, für sich gelten lassen.
Es ist anzunehmen, dass sich Vollmachtgeber und -nehmer sich einig waren, das Dokument zur Vorsorgevollmacht um vier Monate zurück zu datieren. Insofern wird es kaum möglich sein, die Wirksamkeit der schriftliche Vollmacht für zukünftige Handlungen rechtlich anzuzweifeln. In diesen fraglichen vier Monaten wurden, soweit bekannt, auch keine Handlungen vorgenommen, in dem die Vollmacht eine Auswirkung gehabt hätte.


Ich gehe daher davon aus, das die Vollmacht wegen mangelnder Beweislage auch in Zukunft als gültig anzusehen ist.
Janapho ist offline  
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Alt 31.12.2024, 18:48   #14
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 55
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Zitat:
Zitat von Holzmichel Beitrag anzeigen
Weil die Fälschung der Unterschrift offensichtlich war?

Oder weil kein Interesse bestand, die Sache aufzuklären?
Es bestand kein Interesse die Sache aufzuklären. Selbst das Justizministerium meine, dass sich die Sache nicht erhärtet habe und lehnte eine Rüge ab.

Dass die Unterschrift gefälscht wurde, erkennt sogar ein Grundschulkind. Nun wurde Akteneinsicht bei der Generalstaatsanwaltschaft beantragt. Bin gespannt ob dem nachgekommen wird.

Dass es schlechte Ermittler gibt wusste ich, aber dass es so schlechte Ermittler gibt weiß ich jetzt.

Bester Beweis ist die Amokfahrt in Magdeburg, indem Hinweise nicht nachgegangen wurde. So ein Versagen gab es übrigens nicht nur das erste mal. Wer vertraut da noch der laschen Justiz? Es lebe das Verbrechen.
uwe2000 ist offline  
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ungültig, vollmacht, zurückdatiert

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