Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, leider kenne ich mich nicht so gut auf diesen Seiten aus und hoffe,dass mein Anliegen auf die Forum Seite ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 4
|
![]()
Hallo, leider kenne ich mich nicht so gut auf diesen Seiten aus und hoffe,dass mein Anliegen auf die Forum Seite kommt, wo es jeder lesen kann.
Ich hatte früher eine Vorsorgevollmacht unter anderem für das Konto meiner Mutter, was sie später auf meinen Sohn übertragen hat, weil wir alle das wollten weil er jünger ist .Dann würde meine Mutter leider absolut dement und wir hätten sie nicht 10 Minuten alleine lassen können und somit kam sie leider in ein Pflegeheim. So musste ich mich vom Amtsgericht zur Betreuerin erklären lassen um ihre Eigentumswohnung verkaufen zu dürfen um die Heimkosten langfristig zahlen zu können. Nun möchte mein Sohn sich eine Immobilie im Ausland kaufen, zwecks Vermietung und müsste auch Geld für hohe Zinsen aufnehmen. So kam ich wir auf die Idee,dass er es von meiner Mutter leihen könnte und es monatlich tilgen könnte mit dem Prozenzsatz den meine Mutter auch auf dem Festgeldkonto bekommen würde.Er würde hohe Raten zurückzahlen, so dass der Kredit bei ihr nach vier Jahren getilgt wären und noch die Kosten für die Heimunterbringung nicht gefährdet würde.Er würde alle notariell beglaubigen lassen und verfügt selbst über genug Sicherheiten. Meine Nichte und ich sind die Erben meiner Mutter und sind beide einverstanden. Und jetzt meine Frage....geht das? Oder würde es strafbar sein für mich oder meinen Sohn? Wir wären wirklich dankbar für Antworten |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 46
|
![]()
Das ist zwar nicht strafbar, aber der Darlehensvertrag wäre nicht wirksam, da du als Betreuerin deiner Mutter keine Verträge mit deinem Sohn abschließen kannst, § 1824 BGB. Es müsste ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Ob dieser dann einen solchen Vertrag abschließt ist fraglich. Unabhängig davon müsste dieser Vertrag durch das Betreuungsgericht genehmigt werden und für eine solche Genehmigung würde ich keine Veranlassung sehen.
Weitere Frage: Für welche Aufgabenbereiche wurde die Betreuung eingerichtet? |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 4
|
![]()
Danke für die Antwort. Den Kredit würde nicht ich machen wollen, sondern mein Sohn,der alle Kontovollmachten, der Konten meiner Mutter hat.
Ich habe als Betreuerin die Erlaubnis die Eigentumswohnung meiner Mutter zu verkaufen und die Vermögensvorsorge.Dem Amtsgericht ist gar nicht bekannt, dass mein Sohn die Vollmacht hat.Ich hatte früher diese Vollmacht und das liegt dem Amtsgericht vor.Nach meiner Vollmacht wurde erst die Vollmacht an auf meinen Sohn übertragen.Meine Mutter und ich wollten das weil er jünger ist und besser mit Geld umgehen kann |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 4
|
![]()
Ich habe dem Amtsgericht nicht extra verborgen, dass mein Sohn nachträglich eingetragen wurde.Ich hatte einfach nicht mehr daran gedacht.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
|
![]()
Ob dein Sohn Kontovollmachten hat ist hier unerheblich.
Er will ja einen Kredit von seiner Großmutter zum Kauf eines Hauses erhalten. Da diese ja wohl nicht mehr handlungsfähig ist und du die Betreuerin deiner Mutter im Bereich Vermögenssorge bist müsstest du ja den Vertrag, stellvertretend für deine Mutter, mit deinem Sohn abschließen. Dies geht aber nicht wegen § 1824 BGB. Hat RPfline ja schon erklärt. Wenn ihr ein solches Konstrukt vorhabt solltet ihr es mit demzuständigen Rechtspfleger am Gericht besprechen.
__________________
---------------- ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 4
|
![]()
Danke für die Info! Werde ich dann so probieren.
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|