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Richter behauptet durch die Betreuung sei eine Vollmacht wertlos

Dies ist ein Beitrag zum Thema Richter behauptet durch die Betreuung sei eine Vollmacht wertlos im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Leuchtturm-H Moin, Du bist mit der betreuten Person verwand? Dann mal § 181 BGB lesen. Der Leuchtturm ...


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Alt 04.08.2025, 12:18   #31
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

Du bist mit der betreuten Person verwand? Dann mal § 181 BGB lesen.

Der Leuchtturm
Wenn das für alle Verwandten zutreffen würde, dann dürften die Kinder, Neffen, Nichten niemals ihre Eltern/Tanten/Onkel mit einer Vorsorgevollmacht betreuen. Denn sie sind normalerweise gleichzeitig auch die Erben.
uwe2000 ist offline  
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Alt 04.08.2025, 13:18   #32
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Es geht da nicht um den Verwandtschaftsgrad sondern um In-Sich-Geschäfte.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 05.08.2025, 16:44   #33
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Es geht da nicht um den Verwandtschaftsgrad sondern um In-Sich-Geschäfte.
Warum fragst du, ob ich mit der betreuten Person verwandt bin?
In der Vollmacht steht Befreiung §181 BGB.
uwe2000 ist offline  
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Alt 05.08.2025, 19:53   #34
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Moin,

der § 181 BGB kann ein Grund sein, dass ein Betreuer eingesetzt wurde.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 06.08.2025, 11:10   #35
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

der § 181 BGB kann ein Grund sein, dass ein Betreuer eingesetzt wurde.

Der Leuchtturm
Unabhängig vom § 181 BGB ist eine Vollmacht so lange gültig, bis sie widerrufen oder für kraftlos erklärt wird, § 170 BGB, OLG München, Beschluss vom 27.06.2018 - 34 Wx 438/17. Keines von beiden ist geschehen.
uwe2000 ist offline  
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Alt 06.08.2025, 18:37   #36
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Na dann sind wohl alle Böse. Ich ziehe mich aus der Diskussion raus.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 09.08.2025, 15:56   #37
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Na dann sind wohl alle Böse. Ich ziehe mich aus der Diskussion raus.
Ich denke, hier muss man differenzieren!

Decken sich Aufgabenbereiche und Vollmacht, so überwiegt der Gerichtsbeschluss.

Ich habe so einen Fall. Da gibt es die Betreuung für bestimmte Aufgabenbereiche und parallel dazu die Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht muss daher nicht aufgehoben werden und ist auch nicht gänzlich hinfällig. Es sei denn, dass die rechtliche Betreuung alle Bereiche der Vorsorgevollmacht umfasst, dann wäre die Vorsorgevollmacht automatisch hinfällig.
wahoos ist offline  
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Alt 09.08.2025, 18:20   #38
FFB
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Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Decken sich Aufgabenbereiche und Vollmacht, so überwiegt der Gerichtsbeschluss.

Ich habe so einen Fall. Da gibt es die Betreuung für bestimmte Aufgabenbereiche und parallel dazu die Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht muss daher nicht aufgehoben werden und ist auch nicht gänzlich hinfällig. Es sei denn, dass die rechtliche Betreuung alle Bereiche der Vorsorgevollmacht umfasst, dann wäre die Vorsorgevollmacht automatisch hinfällig.
Eine Vollmacht wird nicht "automatisch hinfällig", weil eine Betreuung eingerichtet wurde, die sämtliche Aufgabenbereiche der Vollmacht umfasst. Die Vollmacht kann nur unter den Voraussetzungen des § 1820 Abs. 4 bzw. 5 BGB suspendiert oder widerrufen werden.
FFB ist offline  
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Alt 09.08.2025, 18:29   #39
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Vielleicht ist das so verständlicher?

🧍*♀️ Beispiel: Frau Meier, 78 Jahre
📝 Ausgangslage:
Frau Meier hat vor 10 Jahren eine Vorsorgevollmacht erstellt. Ihre Tochter Anna ist Bevollmächtigte für:

Gesundheitssorge

Vermögensangelegenheiten

Wohnungsangelegenheiten

Frau Meier erleidet einen Schlaganfall und wird teilweise dement. Das Amtsgericht prüft auf Anregung des Pflegedienstes, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist.

⚖️ Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht stellt fest, dass Anna viele Aufgaben gut übernimmt, aber sich nicht ausreichend um die Finanzen kümmert. Es ordnet deshalb eine rechtliche Betreuung nur für den Bereich "Vermögenssorge" an. Als Betreuer wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.

🔁 Ergebnis der Konstellation:
Bereich Vorsorgevollmacht gültig? Wer hat das Sagen?
Gesundheitssorge ✅ Ja Tochter Anna
Wohnungsangelegenheiten ✅ Ja Tochter Anna
Vermögenssorge ❌ Nein (überlagert) Berufsbetreuer (gerichtlich eingesetzt)

💡 Was bedeutet das?
Anna darf weiterhin über medizinische Behandlungen und Wohnungsfragen entscheiden.

Sie darf aber nicht mehr auf Konten zugreifen oder Rechnungen bezahlen. Das macht jetzt der gerichtlich bestellte Betreuer.

Die Vorsorgevollmacht wurde nicht aufgehoben, ist aber in dem betreuten Bereich rechtlich bedeutungslos.
wahoos ist offline  
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Alt 09.08.2025, 19:11   #40
FFB
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Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 527
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Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Frau Meier hat vor 10 Jahren eine Vorsorgevollmacht erstellt. Ihre Tochter Anna ist Bevollmächtigte für:
Gesundheitssorge
Vermögensangelegenheiten
Wohnungsangelegenheiten
[...]
Das Gericht stellt fest, dass Anna viele Aufgaben gut übernimmt, aber sich nicht ausreichend um die Finanzen kümmert. Es ordnet deshalb eine rechtliche Betreuung nur für den Bereich "Vermögenssorge" an. Als Betreuer wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.

🔁 Ergebnis der Konstellation:
Bereich Vorsorgevollmacht gültig? Wer hat das Sagen?
Gesundheitssorge ✅ Ja Tochter Anna
Wohnungsangelegenheiten ✅ Ja Tochter Anna
Vermögenssorge ❌ Nein (überlagert) Berufsbetreuer (gerichtlich eingesetzt)
Es gibt keine "Überlagerung". Anna kann die Vollmacht grundsätzlich auch in der Vermögenssorge weiter ausüben. Sie sollte allerdings darauf achten, dass sie den Betreuer nicht bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert; denn dann könnte das Betreuungsgericht nach § 1820 Abs. 4 BGB anordnen, dass sie die Vollmacht nicht mehr ausüben darf.

Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Anna darf [...] nicht mehr auf Konten zugreifen oder Rechnungen bezahlen. Das macht jetzt der gerichtlich bestellte Betreuer.
Aufgrund der fortbestehenden Vollmacht darf Anna zumindest weiter Einblick in die Konten ihrer Mutter nehmen. Darüber hinaus stellt sich allerdings schnell das Problem, dass die einzelnen Aufgaben klar verteilt sein müssen. Ob Anna da vielleicht noch etwas sinnvoll übernehmen kann, dürfte wohl auf den Einzelfall ankommen. Es gibt aber jedenfalls keinen Automatismus, der bei Bestellung eines Betreuers die Vollmacht in diesem Bereich außer Kraft setzen würde.
FFB ist offline  
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