Dies ist ein Beitrag zum Thema Richter behauptet durch die Betreuung sei eine Vollmacht wertlos im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H
Moin,
Du bist mit der betreuten Person verwand? Dann mal § 181 BGB lesen.
Der Leuchtturm
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#31 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Zitat:
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#32 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,207
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Es geht da nicht um den Verwandtschaftsgrad sondern um In-Sich-Geschäfte.
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#35 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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#36 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,207
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Na dann sind wohl alle Böse. Ich ziehe mich aus der Diskussion raus.
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#37 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Ich denke, hier muss man differenzieren!
Decken sich Aufgabenbereiche und Vollmacht, so überwiegt der Gerichtsbeschluss. Ich habe so einen Fall. Da gibt es die Betreuung für bestimmte Aufgabenbereiche und parallel dazu die Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht muss daher nicht aufgehoben werden und ist auch nicht gänzlich hinfällig. Es sei denn, dass die rechtliche Betreuung alle Bereiche der Vorsorgevollmacht umfasst, dann wäre die Vorsorgevollmacht automatisch hinfällig. |
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#38 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 527
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#39 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Vielleicht ist das so verständlicher?
🧍*♀️ Beispiel: Frau Meier, 78 Jahre 📝 Ausgangslage: Frau Meier hat vor 10 Jahren eine Vorsorgevollmacht erstellt. Ihre Tochter Anna ist Bevollmächtigte für: Gesundheitssorge Vermögensangelegenheiten Wohnungsangelegenheiten Frau Meier erleidet einen Schlaganfall und wird teilweise dement. Das Amtsgericht prüft auf Anregung des Pflegedienstes, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. ⚖️ Entscheidung des Gerichts: Das Gericht stellt fest, dass Anna viele Aufgaben gut übernimmt, aber sich nicht ausreichend um die Finanzen kümmert. Es ordnet deshalb eine rechtliche Betreuung nur für den Bereich "Vermögenssorge" an. Als Betreuer wird ein Berufsbetreuer eingesetzt. 🔁 Ergebnis der Konstellation: Bereich Vorsorgevollmacht gültig? Wer hat das Sagen? Gesundheitssorge ✅ Ja Tochter Anna Wohnungsangelegenheiten ✅ Ja Tochter Anna Vermögenssorge ❌ Nein (überlagert) Berufsbetreuer (gerichtlich eingesetzt) 💡 Was bedeutet das? Anna darf weiterhin über medizinische Behandlungen und Wohnungsfragen entscheiden. Sie darf aber nicht mehr auf Konten zugreifen oder Rechnungen bezahlen. Das macht jetzt der gerichtlich bestellte Betreuer. Die Vorsorgevollmacht wurde nicht aufgehoben, ist aber in dem betreuten Bereich rechtlich bedeutungslos. |
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#40 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 527
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Zitat:
Aufgrund der fortbestehenden Vollmacht darf Anna zumindest weiter Einblick in die Konten ihrer Mutter nehmen. Darüber hinaus stellt sich allerdings schnell das Problem, dass die einzelnen Aufgaben klar verteilt sein müssen. Ob Anna da vielleicht noch etwas sinnvoll übernehmen kann, dürfte wohl auf den Einzelfall ankommen. Es gibt aber jedenfalls keinen Automatismus, der bei Bestellung eines Betreuers die Vollmacht in diesem Bereich außer Kraft setzen würde. |
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