Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Richter behauptet durch die Betreuung sei eine Vollmacht wertlos

Dies ist ein Beitrag zum Thema Richter behauptet durch die Betreuung sei eine Vollmacht wertlos im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von wahoos Vielleicht ist das so verständlicher? 🧍*♀️ Beispiel: Frau Meier, 78 Jahre 📝 Ausgangslage: Frau Meier hat ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Fragen zur Vorsorgevollmacht

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 10.08.2025, 08:16   #41
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Vielleicht ist das so verständlicher?

🧍*♀️ Beispiel: Frau Meier, 78 Jahre
📝 Ausgangslage:
Frau Meier hat vor 10 Jahren eine Vorsorgevollmacht erstellt. Ihre Tochter Anna ist Bevollmächtigte für:

Gesundheitssorge

Vermögensangelegenheiten

Wohnungsangelegenheiten

Frau Meier erleidet einen Schlaganfall und wird teilweise dement. Das Amtsgericht prüft auf Anregung des Pflegedienstes, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist.

⚖️ Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht stellt fest, dass Anna viele Aufgaben gut übernimmt, aber sich nicht ausreichend um die Finanzen kümmert. Es ordnet deshalb eine rechtliche Betreuung nur für den Bereich "Vermögenssorge" an. Als Betreuer wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.

🔁 Ergebnis der Konstellation:
Bereich Vorsorgevollmacht gültig? Wer hat das Sagen?
Gesundheitssorge ✅ Ja Tochter Anna
Wohnungsangelegenheiten ✅ Ja Tochter Anna
Vermögenssorge ❌ Nein (überlagert) Berufsbetreuer (gerichtlich eingesetzt)

💡 Was bedeutet das?
Anna darf weiterhin über medizinische Behandlungen und Wohnungsfragen entscheiden.

Sie darf aber nicht mehr auf Konten zugreifen oder Rechnungen bezahlen. Das macht jetzt der gerichtlich bestellte Betreuer.

Die Vorsorgevollmacht wurde nicht aufgehoben, ist aber in dem betreuten Bereich rechtlich bedeutungslos.

Guchste halt ma Gesetz, http://dejure.org/gesetze/BGB/1820.html
Ist ziemlich klar formuliert. Der Richter kann die Vollmacht einziehen. Aber solang das nicht getan ist, kann der Bevollmächtigte damit normal arbeiten. Der Berufsbetreuer hat keinen Vorrang, keiner hat Vorrang, also Gerangel. FFB hats zutreffend erklärt.
SimSalabim0923 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2025, 20:17   #42
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 359
Standard

Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Die Vorsorgevollmacht wurde nicht aufgehoben, ist aber in dem betreuten Bereich rechtlich bedeutungslos.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: erst wenn die VV ganz oder teilweise widerrufen oder vom Bevollmächtigten (BV) gekündigt* wird, entsteht überhaupt ein Betreuungsbedarf, der es rechtfertigt, einen Betreuer zu bestellen.
Sonst gilt: eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn eine VV vorhanden ist und ausgeübt wird (§ 1814 Abs. 3 BGB).

*) Im Innenverhältnis handelt es sich oft um ein Auftragsverhältnis, daher verwende ich "kündigen". Es ist gar nicht so selten, dass BV überfordert sind oder keinen Bock haben und hinschmeißen.

Wenn fraglich ist, ob ein BV alles richtig macht oder beispielsweise überfordert ist (oder bescheißt), kommt zunächst als milderes Mittel eine Kontrollbetreuung ins Spiel (§ 1820 Abs. 3 BGB). Wenn die Kontrolle erhebliche Mängel zeigt / die Anleitung durch einen Kontrollbetreuer nicht zu einer Besserung führt, kann ein Genehmigungsverfahren für den Widerruf eingeleitet werden (§ 1820 Abs. 5 BGB). So ist die Roadmap seit der Reform am 01.01.23.
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40