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Betreuer trotz Vollmacht fuer alle Bereiche statt nur fuer Grundstuecke

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer trotz Vollmacht fuer alle Bereiche statt nur fuer Grundstuecke im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, es wurde ein Antrag auf Betreuung zwecks noetigem Verkauf von Haus und Grund gestellt, da nur eine nicht-notarielle Vollmacht ...


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Alt 22.12.2024, 04:46   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
Standard Betreuer trotz Vollmacht fuer alle Bereiche statt nur fuer Grundstuecke

Hallo,
es wurde ein Antrag auf Betreuung zwecks noetigem Verkauf von Haus und Grund gestellt, da nur eine nicht-notarielle Vollmacht vorliegt.


Es wurde im Antrag erwaehnt, dass eine nicht-notarielle Vollmacht besteht aber alle anderen Aufgabenkreise weiter durch den Bevollmaechtigten ausgeuebt werden wollen/sollen, d.h. dass explizit nur der Aufgabenkreis "Hausverkauf" an einen Betreuer gehen soll. Auch wurde um Beteiligung am Verfahren gebeten.


Im Zuge des im Rahmen des Verfahrens erhobenen Aerztlichen Gutachtens steht, dass eine Vollmacht existiert, die alle anderen Bereiche abdeckt und seitens des Arztes ebenfalls nur eine Betreuung im Bereich Grundstuecksangelegenheiten angeregt wird.


Das Gericht selbst hat noch im letzten Jahr bzgl. Nicht-Anerkennung der Vollmacht bei einer Bank die bestehende Vollmacht fuer gueltig erklaert.


Nun hatte ich bei der Betreuungsbehoerde mal nachgefragt, wie weit das Verfahren inzwischen nach mehreren Monaten fortgefahren ist.
Hierbei erfuhr ich dann, dass der Beschluss vor ein paar Tagen erfolgt sei.


Das Gericht hat, ohne auf die bestehende Vollmacht einzugehen zwar den von mir vorgeschlagenen Betreuer eingesetzt, jedoch als Betreuer fuer ALLE Aufgabenbereiche, also Grundstuecke, Vermoegenssorge, Post, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung etc.
Eine Kopie des Gerichtsbeschlusses kam vom Gericht nicht zu mir. Die Vollmacht wurde nicht entzogen. Weder Betreuer noch Betreuungsbehoerde noch Gericht wollen den Beschluss kopieren bzw. zugaenglich machen.


Mir wurde nun von anderer Stelle gesagt, dass meine Vollmacht trotzdem gueltig ist und ich mich mit dem Betreuer eben einigen muesse. Betreuer ist damit auch einverstanden. Er weiss auch, dass ich Widerspruch eingelegt habe, haelt dies allerdings nicht fuer noetig, wenn wir gut zusammenarbeiten.


Allerdings deuten sich bereits jetzt erste Probleme an, da das Heim (das uebrigens auch vom Gericht den Beschluss zugesandt bekam!) meine Vollmacht trotz Gueltigkeit womoeglich nicht mehr akzeptieren wird, weil ja ein Betreuer bestellt sei. Auch und vor allem in Bezug auf den Bereich Gesundheitssorge, d.h. es besteht die Gefahr, dass ich deswegen schon bald keine Auskunft mehr ueber den Gesundheitszustand meines Angehoerigen erhalten koennte. Man will nichts falsch machen und geht damit auf Nummer sicher und bespricht ggf. bald alles nur noch mit dem bestellten Betreuer, da ich ja nicht mehr zustaendig waere.


Meines Wissens nach haette das Gericht bei bestehender gueltiger Vollmacht (mit der einen o.g. Ausnahme) diese ganzen Aufgabenbereiche gar nicht an einen Betreuer geben duerfen, oder?


Muesste ggf. sogar der Betreuer selbst das Gericht darauf hinweisen, dass es eine Vollmacht gibt? Wenn ja, gibt es dafuer eine Quelle, wo man das nachlesen kann?


Man nannte mir bei der Betreuungsbehoerde lediglich das Aktenzeichen und ich solle Widerspruch gegen das mir gar nicht vorliegende Schreiben einlegen. Dies habe ich dann auch getan, indem ich einen Widerspruch bzw. Bitte um Korrektur des Beschlusses an das Gericht gesendet habe. Hierbei habe ich a) auf meine Betreuungsanregung fuer nur den einen o.g. Aufgabenkreis sowie b) die vom Gericht bestaetigt gueltige Vollmacht hingewiesen und c) nochmals bekraeftigt, dass ich die Vollmacht wie seit vielen Jahren weiterhin im Sinne des Verwandten ausueben moechte.


Was auch merkwuerdig ist: Im Aerztlichen Gutachten von vor ca. 2 Monaten stand das noch alte Aktenzeichen xyz/23 von letztem Jahr, im Beschluss steht jetzt ein anderes AZ opq/24. Die Betreuungsbehoerde meinte, es kaeme durchaus vor, dass sich Aktenzeichen im Laufe des Verfahrens aendern wuerden. Ist das so? Oder liegt hier ggf. eine Verwechslung vor?


Ich bin ja froh ueber die Hilfe des Betreuers und dass die Betreuung endlich eingerichtet ist. Die anderen Bereiche moechte ich aber trotzdem behalten, weil ich der betreuten Person immer versprochen hatte, dass ich selbst mich um all ihre Belange kuemmere und mir ist die Einhaltung dieses Versprechens nicht zuletzt aufgrund der engen Bindung sehr sehr wichtig.


Was wuerdet ihr noch raten? Wie lange wird es wohl dauern, bis ueber den Widerspruch entschieden ist?
Bei Gericht anrufen bringt nichts, da bekommt man meist gar niemanden oder wenn dann nur einen Justizangestellten ans Telefon, jedoch keinen Richter oder Rechtspfleger.

LG und danke Pollux
P.S. Leider zersaegt es staendig die Umlaute in kryptische Zeichen :-(
Pollux ist offline  
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Alt 22.12.2024, 10:21   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Hallo Pollux, die Umlaute werden dann richtig angezeigt, wenn du oben „angemeldet bleiben“ ankreuzt (keine Ahnung warum).

Zur Betreuerbestellung: eigentlich ist die nur zulässig, SOWEIT im Rechtsverkehr die Vollmacht nicht reicht. Das heißt aber auch, bei jeder Sache müsste geschaut werden, reicht die Vollmacht gerade hier aus? Was meist bedeutet, der Vertragspartner will beide Unterschriften haben. So soll es wohl praktischer laufen. Spätestens nach dem Grundstücksgeschäft sollte die Betreuung wieder entfallen.

Das mit dem Beschlussexemplar ist merkwürdig. Eigentlich müsstest du das vom Gericht selbst erhalten, denn du bist (und bleibst) ja Verfahrensbeteiligter nach § 274 Abs. 1 Nr. 3 FamFG und hast in dieser Eigenschaft beim Gericht auch ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 Abs.‘1 FamFG.

Betreuungsbehörde und Betreuer müssen dir den Beschluss zwar nicht zeigen, sie müssen darum aber auch kein Geheimnis machen. Dir ggü gibts keinen „Datenschutz“. Ich führe das auf Rechtsunsicherheiten zurück. Gerade über den Datenschutz wird ja ständig Blödsinn verbreitet.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 22.12.2024, 11:49   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Die Post ist ja vor Wrihnachten nicht gerade zuverlässig...

Geh zum Gericht und guck dir die Akte an, dann weißt Du genau, was gelaufen ist.

Gegen den Beschluss, wenn der so existiert, der den Betreuer bestellt, musst Du Beschwerde einlegen, im Namen der/des Betroffenen und im eigenen Namen mit dem Antrag, dich als Bevollmächtigten zum Betreuer zu bestellen und dem Antrag den Aufgabenkreis zu beschränken auf das Notwendige zum Verkauf des Grundbesitzes.

Gleichzeitig solltest Du mit dem Betreuer Kontakt aufnehmen und am besten eine einvernehmliche Lösung herbeiführen, wer was macht, bis das Gericht entschieden hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.12.2024, 12:44   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin moin


Da Du den Betreuer sogar vorgeschlagen hast gehe ich davon aus, dass Du Dich mit ihm auch recht gut verstehst.

Du hast auch die Möglichkeit gemeinsam mit ihm den Antrag auf Reduzierung der Aufgabenkreise zu beantragen.
Also gemeinsam überlegen, welche Aufgabenkreise im Rahmen der Betreuung und wo eine Trennung er Aufgaben sinnvoll und hilfreich ist. (Siehe die Argumente von Horst)



Und dann den Antrag gemeinsam oder noch besser: auch von der betreuten Person (wenn sie es kann) unterschreiben (lassen).


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.12.2024, 17:53   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
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Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich möchte hier darauf eingehen:



@HorstD:

- Wer ist hier mit Vertragspartner gemeint?
- bislang hatte ich von der einen Bank abgesehen keinerlei Probleme mit der Vollmacht.
- es war auch so angedacht, dass nach dem Verkauf der Betreuer die Vollmacht zurück gibt.



@Mächschen
- wie beantrage ich Akteneinsicht? Ich brauchte sowas noch nie und ich wohne fast 100 km entfernt und kann nicht auf Verdacht auf eigene Kosten dorthin fahren. Per Tel erreicht man praktisch nie jemanden und auf meine Faxe und Mails reagiert auch seltenst jemand, siehe mehrfache Bitte um Verfahrensbeteiligung etc. Man lässt mich meist einfach ins Leere laufen und ich bin da wohl längst kein Einzelfall. Dies scheint alle Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer gleichermaßen zu treffen bei diesem Gericht.

- Ich habe vorgestern bereits Widerspruch eingelegt und um Korrektur des Beschlusses gebeten, da ich aktuell von einem Irrtum ausgehe, siehe auch die zwei verschiedenen Aktenzeichen. Die Betreuungsbehörde hatte sich auch gewundert, dass alle Aufgabenkreise an den Betreuer gingen und nicht nur der eine, wie beantragt und von Arzt und Betreuungsbehörde auch so beim Betreuungsgericht vorgeschlagen.



- Mit dem Betreuer bin ich schon länger in Kontakt, er hatte mir auch geholfen, die Betreuerbestellung zu beantragen, mit eben nur dem einen Aufgabenkreis.


- Der Betreuer und ich sind beide gewillt, das alles zusammen zu regeln. Ich gehe davon aus, dass das klappt, möchte aber trotzdem gerne die anderen Aufgabenkreise wieder selbst bearbeiten.

@Imre



- Der Betreuer möchte mich nicht aktiv bei der Reduktion der Aufgabenkreise unterstützen, für ihn das so rechtens und gültig und er hält dies auch für sinnvoll bzw. meint, es hätte für doch nur Vorteile für mich, wenn er alles mache. Für mich bedeutet das aber auch wieder zig Diskussionen, dass meine Vollmacht trotz Bestellung noch gültig ist. Dies wird eben kaum jemand so akzeptieren aus Sorge vor Konsequenzen welcher Art auch immer, das kommt mir meist eher etwas vage und ohne wirkliche Begründung vor, siehe auch die Nicht-Anerkennung bei der Bank. Lieber einmal zuviel einschränken, als einmal zu viel Ärger bekommen können. Auch kommt dann in nächster Zeit ein deutlich erhöhter Aufwand auf mich zu, weil ich hunderte Seiten Unterlagen scannen und dem Betreuer zukommen lassen muss, damit wir beide den gleichen Informationsstand haben. Also was habe ich alles gemacht, was muss noch gemacht werden, wer macht was, was darf ich laut Betreuer überhaupt noch machen, denn er wird dies vorgeben, da seine Betreuerbestellung wohl über meiner Vollmacht stehen wird etc.


Der Hausverkauf wird noch eine ganze Weile dauern, denn es mus erst noch das Verkehrswertgutachten und die Änderung des Grundbucheintrags in Auftrag gegeben werden sowie die Lage mit dem immer noch kostenlos im Haus wohnenden Sohn geklärt werden (ich hatte an anderer Stelle berichtet).



Die betreute Person ist dement und kann daher nicht mehr mit einbezogen werden.



Vielen Dank und viele Grüße
Pollux
Pollux ist offline  
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Alt 22.12.2024, 18:31   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Zitat:
Zitat von Pollux Beitrag anzeigen
- Wer ist hier mit Vertragspartner gemeint?
- bislang hatte ich von der einen Bank abgesehen keinerlei Probleme mit
Jeder, dem die jetzt bestehende doppelte Vertretungsberechtigung auffällt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 23.12.2024, 06:15   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 51
Standard

Warum hast du dich nicht einfach als (ehrenamtlicher) Betreuer bestellen lassen?

So hättest du sämtliche notwendige Berechtigungen, ohne dass diese von Dritten angezweifelt werden würden und müsstest dich auch nicht mit einem weiteren Beteiligen arrangieren.

Dir liegt es doch vor allem daran, die Interessen deiner Großeltern (mein herzliches Beileid noch zum Verlust deines Opas) zu vertreten. Und wenn dein Onkel da so dreist vorgeht, wäre das die Lösung, welche er nicht so ohne weitere „Intrigen“ aushebeln kann…
1aFussel ist offline  
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Alt 23.12.2024, 09:26   #8
Routinier
 
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Zitat:
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@Mächschen
- wie beantrage ich Akteneinsicht? Ich brauchte sowas noch nie und ich wohne fast 100 km entfernt und kann nicht auf Verdacht auf eigene Kosten dorthin fahren. Per Tel erreicht man praktisch nie jemanden und auf meine Faxe und Mails reagiert auch seltenst jemand, siehe mehrfache Bitte um Verfahrensbeteiligung etc. Man lässt mich meist einfach ins Leere laufen und ich bin da wohl längst kein Einzelfall. Dies scheint alle Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer gleichermaßen zu treffen bei diesem Gericht.

- Ich habe vorgestern bereits Widerspruch eingelegt und um Korrektur des Beschlusses gebeten, da ich aktuell von einem Irrtum ausgehe, siehe auch die zwei verschiedenen Aktenzeichen. Die Betreuungsbehörde hatte sich auch gewundert, dass alle Aufgabenkreise an den Betreuer gingen und nicht nur der eine, wie beantragt und von Arzt und Betreuungsbehörde auch so beim Betreuungsgericht vorgeschlagen.



- Mit dem Betreuer bin ich schon länger in Kontakt, er hatte mir auch geholfen, die Betreuerbestellung zu beantragen, mit eben nur dem einen Aufgabenkreis.


- Der Betreuer und ich sind beide gewillt, das alles zusammen zu regeln. Ich gehe davon aus, dass das klappt, möchte aber trotzdem gerne die anderen Aufgabenkreise wieder selbst bearbeiten.
Akteneinsicht brauchst Du als Beteiligter nicht beantragen, nur einen Termin abstimmen.
Wenn Du dort telefonisch niemanden erreichst, schreib denen, dass Du die Akte einsehen möchtest und davon ausgehst, dass Sie am xxx um xxx für dich zur Einsicht bereit liegt, falls Du keine anderslautende Nachricht erhältst.

Generell kann man Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen, den man noch nicht erhalten hat, aber sollte keine Begründung angeben, bevor man nicht Akte oder Beschluss gesehen hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 23.12.2024, 09:37   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 29
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@1a-Fussel
vielen lieben Dank!


Schlicht, weil ich mich nicht mehr mit diesem gewalttätigen Menschen auseinander setzen möchte. Hier hat ein Berufsbetreuer sicher andere Möglichkeiten, etwas durchzusetzen.



Bei allen möglichen Behörden werden da Konflikte aller Art schnell als bloße Verwandtschaftsstreitigkeit abgetan, die sie nichts anginge.
Pollux ist offline  
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