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Kann Bevollmächtigter Unterbringung aufheben ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann Bevollmächtigter Unterbringung aufheben ? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin von jemandem mit einer General- und Vorsorgevollmacht bevollmächtigt und habe auf ärztlichen Rat eine Unterbringung beantragt; diese ist ...


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Alt 11.03.2025, 13:03   #1
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Registriert seit: 10.03.2025
Beiträge: 4
Standard Kann Bevollmächtigter Unterbringung aufheben ?

Ich bin von jemandem mit einer General- und Vorsorgevollmacht bevollmächtigt und habe auf ärztlichen Rat eine Unterbringung beantragt; diese ist durch das zuständige Gericht bestätigt worden.

Im Wortlaut des Beschlusses heißt es, dass eine Unterbringung durch mich genehmigt wurde.
Bin ich als Bevollmächtigter berechtigt, diese Unterbringung auch wieder aufzuheben, falls ja an welches Amt bzw. wen muss ich mich dafür wenden?
lucas187 ist offline  
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Alt 11.03.2025, 14:14   #2
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 516
Standard

Zitat:
Zitat von lucas187 Beitrag anzeigen
Bin ich als Bevollmächtigter berechtigt, diese Unterbringung auch wieder aufzuheben, falls ja an welches Amt bzw. wen muss ich mich dafür wenden?
Sobald die Unterbringung nicht mehr erforderlich ist, bist du nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die Unterbringung zu beenden. Dafür musst du dich an die Einrichtung wenden, in der die betroffene Person untergebracht ist. Außerdem musst du die Beendigung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen. Siehe § 1831 Abs. 3 (i.V.m. Abs. 5) BGB.
FFB ist offline  
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Alt 11.03.2025, 14:28   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.03.2025
Beiträge: 4
Standard

Danke für die Antwort.


Ich habe noch eine Frage: Würde die Unterbringung enden, wenn der Vollmachtgeber mir die Vollmacht entzieht?
lucas187 ist offline  
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Alt 11.03.2025, 14:43   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
Standard

Wenn der Widerruf denn wirksam sein kann, wovon ich nicht ausgehe, denn wer untergebracht wurde, wird wohl in dem Moment kaum geschäftsfähig gewesen sein...

Aber zu der Frage, ob die Unterbringung aufrecht zu erhalten ist, müsste meiner Meinung das Betreuungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung einen Betreuer bestellen.
Dies kann man jedoch auch anders sehen.
Mächschen ist offline  
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Alt 11.03.2025, 14:46   #5
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Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Außerdem musst du die Beendigung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen. Siehe § 1831 Abs. 3 (i.V.m. Abs. 5) BGB.

Das Betreuungsgericht müsste ich also als Bevollmächtigter auch informieren, nicht nur als Betreuer?

Geändert von lucas187 (11.03.2025 um 15:20 Uhr)
lucas187 ist offline  
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Alt 11.03.2025, 15:04   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,562
Standard

Ja, denn der ganze § 1831 BGB gilt auch für Bevollmächtigte, daher auch die Mitteilungspflicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.03.2025, 15:19   #7
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Registriert seit: 10.03.2025
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank für die Antworten.
lucas187 ist offline  
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