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Durch rechtlichen Betreuer erteilte Vollmacht

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Hallo zusammen, mein Vorgaenger in der rechtlichen Betreuung hatte in der Vergangenheit einer Rechtsanwaeltin fuer die Prozessvertretung des Betroffenen Vollmacht ...


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Alt 08.04.2025, 17:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
Standard Durch rechtlichen Betreuer erteilte Vollmacht

Hallo zusammen,

mein Vorgaenger in der rechtlichen Betreuung hatte in der Vergangenheit einer Rechtsanwaeltin fuer die Prozessvertretung des Betroffenen Vollmacht erteilt. Ich beabsichtige, diese Kollegin wieder zu beauftragen und frage mich, ob die seinerzeit erteilte Vollmacht noch wirksam ist? Ein Widerruf ist mir und der Anwaeltin nicht bekannt. Rein vorsorglich: muesste die Vollmacht widerrufen wenn, wenn die rechtliche Betreuung aufgehoben wird?

Viele Gruesse
Faunhart ist offline  
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Alt 08.04.2025, 17:51   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
Standard

Die Vollmacht wurde ja im Namen des Betreuten erteilt. Und endet daher nicht mit einem Betreuerwechsel oder der Betreuungsaufhebung. Natürlich kann der neue Betreuer oder der Betreute das zugrunde liegende Auftragsverhältnis - und mit ihm die erteilte Vollmacht widerrufen, §§ 671, 168 BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.04.2025, 17:55   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Vollmacht wurde ja im Namen des Betreuten erteilt. Und endet daher nicht mit einem Betreuerwechsel oder der Betreuungsaufhebung. Natürlich kann der neue Betreuer oder der Betreute das zugrunde liegende Auftragsverhältnis - und mit ihm die erteilte Vollmacht widerrufen, §§ 671, 168 BGB.
So habe ich mir das auch gedacht, danke für die schnelle Antwort.
Faunhart ist offline  
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