Dies ist ein Beitrag zum Thema Durch rechtlichen Betreuer erteilte Vollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mein Vorgaenger in der rechtlichen Betreuung hatte in der Vergangenheit einer Rechtsanwaeltin fuer die Prozessvertretung des Betroffenen Vollmacht ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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Hallo zusammen,
mein Vorgaenger in der rechtlichen Betreuung hatte in der Vergangenheit einer Rechtsanwaeltin fuer die Prozessvertretung des Betroffenen Vollmacht erteilt. Ich beabsichtige, diese Kollegin wieder zu beauftragen und frage mich, ob die seinerzeit erteilte Vollmacht noch wirksam ist? Ein Widerruf ist mir und der Anwaeltin nicht bekannt. Rein vorsorglich: muesste die Vollmacht widerrufen wenn, wenn die rechtliche Betreuung aufgehoben wird? Viele Gruesse |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Die Vollmacht wurde ja im Namen des Betreuten erteilt. Und endet daher nicht mit einem Betreuerwechsel oder der Betreuungsaufhebung. Natürlich kann der neue Betreuer oder der Betreute das zugrunde liegende Auftragsverhältnis - und mit ihm die erteilte Vollmacht widerrufen, §§ 671, 168 BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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