Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu Vorsorgevollmacht in Kombination mit Pflege in häuslicher Gemeinschaft im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von HorstD
Mit „gültig“ oder „ungültig“ hat das nichts zu tun. Läuft denn überhaupt schon ein Betreuungsverfahren? Das ...
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#11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2025
Beiträge: 10
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Es wurde bei Gericht angeregt, ja. Entschieden wurde, dass ich Vollmacht-Nehmerin bleibe. Herzliche Grüße |
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#12 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,063
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Moin moin
Zitat:
Schau doch einmal nach, ob in der Vollmacht auch die Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB (Insichgeschäft) vorliegt. Wenn ja, dann kannst Du auf beiden Seiten des Vertrages stehen. Wenn nein, dann solltest Du noch mal zum Gericht gehen und eine Betreuung beantragen, die die Verträge zwischen Dir und der dann Betreuten Person regelt. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2025
Beiträge: 10
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Guten Abend,
vielen Dank für die Erklärung. Folgende Vorsorge-Vollmacht habe ich komplett unterschrieben. Wie zu Anfang aufgeführt, bin ich wohl zu unbedarft an diese Aufgabe gegangen. Habe ich vielleicht noch etwas übersehen, was wichtig gewesen wäre? https://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=8 Herzliche Grüße April25 |
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#14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,700
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Die Vorlage vom BMJ ist schon gut formuliert - und enthält mit Absicht keine Gestattung von Insich-Geschäften (weil damit ja auch viel Schindluder möglich wäre).
Offensichtlich ist das genannte Betreuungsverfahren nur im Hinblick darauf ausgerichtet gewesen zu prüfen, ob überhaupt eine rechtswirksame Bevollmächtigung vorliegt. Und wurde bejaht. Die Frage einer Ergänzungsbetreuung wegen des Pflegevertrags war offenbar gar kein Thema. Das sollte nachgeholt werden. Das Betreuungsverfahren kann problemlos fortgesetzt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#15 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2025
Beiträge: 10
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Guten Morgen Herr Deinert, vielen Dank für Ihre Erklärung und die aussagekräftigen Informationen. Herzliche Grüße April25 |
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#16 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2025
Beiträge: 10
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Guten Abend.
Ich wollte noch einmal kurz aufführen, dass man bezüglich solcher Situationen kaum Informationen findet, oder erhält und ich sogar von Institutionen, die ich diesbezüglich kontaktiert habe, im Unklaren gelassen wurde, bzw. diesbezüglich keine Regelung bekannt war. Ich habe weiter recherchiert und glücklicherweise dieses Forum gefunden. Warum wissen sogar Behörden, oder Beratungsstellen darüber so wenig Bescheid? Folglich wissen wahrscheinlich die wenigsten, pflegenden Angehörigen, dass ein Ergänzungs-Pfleger notwendig sein kann. Herzliche Grüße April25 |
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#17 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 924
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Zum einen ist sicherlich ein Problem, die ständigen Änderungen/Reformen u.a. ja auch im Betreuungs-Recht, in den einzelnen Vorschriften gepaart mit den etwaigen, anderslautenden bzw. spezifischeren Entscheidungen ranghoher Gerichte.
Ein weiterer Aspekt ist wohl auch, dass es die Vorsorgevollmachten/Betreuungsverfügungen u.s.w. in der jetzigen Form, mit deren ganzen Möglichkeiten, noch nicht lange gibt. Sodass da viele Aspekte bei der Entstehung zwar angedacht und angemerkt wurden, aber nicht an die Realität, zu Ende gedacht und erprobt? Und zu guter Letzt auch die Bemühungen sowie Themen von Weiterbildungen. Falls du z.B. mit dem Thema "persönliches Budget" je in Kontakt gekommen bist, seit der "Entstehen" als Rechtsanspruch für den entsprechenden Personenkreis. Es ist als Betroffener hier bei mir bis heute effektiv eine Katastrophe, gesicherte/qualifizierte Informationen, gar Beratungen oder sogar kompetente Ansprechpartner zu finden. (Und wenn du all dies endlich hast, dann musste erstmal Mitarbeiter im Arbeitgeber-Modell suchen oder einen Assistenz-Dienst, der noch freie und geeignete Mitarbeiter hast!) Wobei so manches "Unwissen" eher den finanziellen Mangel zum Ausdruck bringt, denn das Fehlen von Kenntnissen. Zum anderen (generell gesprochen) haben selbst vermeintliche Fachkräfte oftmals eklatante Lücken innerhalb ihres Fachs. Als Beispiel Thema Dauergenehmigung KÜ Krankentransport zu ambulanten Behandlungen bei PG3+, sowie Merkzeichen aG. Es ist nämlich so: WENN auf der Transport-Verordnung unter Punkt 1F das Kürzel KTW angekreuzt ist, dann MUSS dennoch eine KÜ durch die KK erfolgen, da diese Fahrt mit Sanitäter und dem vollständigen med. Equipment erfolgt und viel teurer ist. Die automatische KÜs gelten ausschließlich für Taxi-Fahrten und reine Transport-Fahrten mit dem Kürzel TSW. Im Januar rief ich (habe eigentlich Dauergenehmigung) vorm Anfragen der Dienste meine GKV an, um dieses Thema ein für alle Mal geklärt zu bekommen. Die "Fachabteilung" teilte mit, dass meine Dauergenehmigung auch diese Fahrten umfasst. Folge war, dass bei Transport-Dienst 1 ein vollkommen Verhaltensgestörter Disponent 1 mich am Telefon anbrüllte(!!), nachdem ich ihm widersprochen hatte, im guten Glauben natürlich, weil meine GKV es mir ja zuvor so mitgeteilt hatte. Er erklärte auch nichts, er schrie nur herum, bis ich dann auflegte. Firma 2 angerufen und Disponentin 2 war auch nicht begeistert, ABER nahm sich die Zeit, um es mir zu erklären. Ich hatte natürlich die Quelle meines "Wissens" genannt und anschließend habe ich dann, zusammen mit der dringenden KÜ-Bitte eine offizielle Beschwerde über jene "Fachkraft" eingereicht. Natürlich ist mir klar, dass ich bei Disponent 1 vermutlich der Tropfen zum Überlaufen war. ABER in einem "früheren" Leben habe ich nicht wenig gearbeitet. Oftmals mit Kundenservice. Wenn es so weit ist, dass ich jemanden angebrüllt hätte und selbst auf die klare Aufforderung "Mäßigen Sie Ihren Ton!" nicht schaffe, mein Anschreien zu beenden, dann sollte man seinen Job aufgeben bzw. vom Chef min. eine Abmahnung erhalten. Auch weil Menschen sich im Umfeld und/oder Internet x-mal häufiger beschweren, per Rezensionen als mit Lob. So etwas schädigt den Ruf einer Firma, auch weil Menschen/Kunden häufig vom Erstkontakt auf die weiteren Mitarbeiter schließen. So geht man mit Kunden nicht um, basta! Solange die nichts Rechtswidriges getan haben oder mich selbst anschreien, herabwürdigen, beschimpfen etc., brülle ich keinen Kunden an. Zumal unter den Anrufern auch diejenigen vorkommen, die transportiert werden sollen, also Kranke und/oder Pflegebedürftige. Das beinhaltet natürlich keine Absolution, aber Wut/Unzufriedenheit/Frust lässt der Durchschnitts-Homo Sapiens an Schwächeren raus. An Wesen, die er im Rang unter sich betrachtet, insgesamt schwächer und wehrloser als man selbst. Ganz allgemein und grundsätzlich eine widerliche Charakterschwäche, ein solches Verhalten! Zur Not stelle ich mir die Dollarzeichen vor, weil der Auftrag 250 € für die Firma einbrächte. Im Irrtum zu sein, ist weder moralisch verwerflich, noch rechtswidrig. Es gibt viel mehr Möglichkeiten, in so einem Fall zu reagieren. Anbrüllen ist keine davon! Da fällt meine Anfrage an meine GKV, wieso ich eigentlich noch nie eine Mitgliedszeitung erhalten hätte (war ein anderer Zusammenhang im vergangenen Jahr), mit der Antwort "Na, wenn Sie noch nicht so lange bei uns sind, kann das schon mal passieren …" Ich bin seit über 22 JAHREN durchgängig Mitglied und habe NOCH NIE 1 Zeitung erhalten, bis heute übrigens nicht, schon fast lustig aus und fürs Kabinett der Anekdoten … und nein, ich habe nie einen Verzicht erklärt und zusätzlich im letzten Jahr nochmal ausdrücklich darum gebeten, mich doch endlich in den Verteiler oder was immer das ist, zu stecken.... Falls hier jemand eine solide GKV kennt, die einen Service anbietet und durchführt, der von mitdenken und den Kunden ernst nehmen geprägt ist, bin ich mittlerweile einem Wechsel nicht mehr abgeneigt, wie es ich sonst immer war! Auch weil MEINE Infos früher lauteten, dass ein PG durch die zukünftige neue PK neu geprüft würde, sowie meine ganzen Hilfsmittel abgegeben und neu beantragen müssten. Dem soll inzwischen nicht mehr sein? Kann das hier jemand (nach der langen Tapete, Kompliment fürs Durchhalten ![]() |
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#18 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 77
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#19 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2025
Beiträge: 10
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tatsächlich ist der Betreuungsverein einer der Institutionen, die ich kontaktiert habe, sogar bei der Betreuungsbehörde und einem Anwalt habe ich nachgefragt. Tatsächlich bin ich bei verschiedenen Institutionen schon sehr gut bekannt und habe mich bereits zu Fortbildungen und zu Treffen von Angeboten des Betreuungsvereins angemeldet. Herzliche Grüße April25 |
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#20 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2025
Beiträge: 10
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Das alles ist wirklich unglaublich. Als wenn die Situation der Menschen, in der wir uns befinden nicht schon schlimm genug wäre. Eigentlich traurig, dass man sich mit solchen Hürden dann noch zusätzlich auseinandersetzen muss. Wünsche weiterhin viel Durchhaltevermögen. Herzliche Grüße April25 |
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