Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerruf einer Vollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe auch Beschwerde beim Präsident des betreffenden LG eingereicht, mit dem Hinweis, dass es den Automatismus nicht gibt, indem durch ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
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Habe auch Beschwerde beim Präsident des betreffenden LG eingereicht, mit dem Hinweis, dass es den Automatismus nicht gibt, indem durch eine Betreuung eine Vollmacht wertlos sei.
Die Antwort war: Das Verfahren wird daher auch nicht bewertet oder kommentiert. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden. Was zu tun ist, wenn ein unanfechtbarer Beschluss erlassen wurde oder wenn sich die Richter nicht an die Verfassung halten, lies er unbeantwortet. Man läuft sozusagen gegen eine Mauer. Weis jemand, ob man sich beim Präsident des OLG beschweren kann, der auch den Präsidenten des LG einsetzt, hat? Nun das Aktenzeichen 33 T 547/24 LG Amberg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses LG an einer Veröffentlichung interessiert ist, welches hohe Wellen schlagen wird. |
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#22 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
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Ist tatsächlich noch nicht bei Juris zu finden. Und jetzt verstehe ich, was mit den 90 % gemeint war. Es ging also um Rechtsbeschwerden beim BGH genau gegen Beschlüsse dieses Landgerichts. Da erscheinen mir 90 % Ablehnungen der Landgerichtsansicht tatsächlich sehr hoch. Und dass das Gericht nicht unbedingt an der nächsten BGH-Klatsche interessiert ist, auch.
Tja, dass die (meisten) Sachen nur mit ausdrücklicher Landgerichtszulassung zum BGH kommen können, gibts seit 2009. Und die Vielzahl der BGH-Entscheidungen zeigt auch, dass das wohl meist ernst genommen wird. Tatsächlich gibt es aber, wenn ein Landgericht trotz grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde nicht zulässt, kein ordentliches Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung. Nicht mehr und nicht weniger hat der BGH hierzu festgestellt. Das einzige, was möglich gewesen wäre (binnen Monatsfrist, die mit der Bekanntgabe des Landgerichtsbeschlusses begann), wäre eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gewesen. Ich vermute, die Frist ist verstrichen. Dann ist Ende Gelände.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#23 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
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Ich weiß jetzt nicht genau, wie das Verfahren abgelaufen ist, aber wenn es nur um Akteneinsicht ging, könnte doch der Vorsorgebevollmächtigte im Namen der Betroffenen den Antrag stellen, die Betreuung aufzuheben und so ein neues Verfahren in Gang bringen mit neuer Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde oder sehe ich das falsch?
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#24 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
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Zitat:
Letztendlich muss die Betreuungsakteneinsicht sowieso gewährt werden (siehe Beschluss LG Mainz vom 23.02.17 – 8 T 25/17), da der Bevollmächtigte zugleich der einzige Angehörige und per Testament Alleinerbe ist. Das eigenartige ist, dass die Kosten, die die Betreuerin verursacht, der Alleinerbe indirekt mitbezahlt. Deshalb will der Bevollmächtigte die Betreuung nicht übernehmen und die Betreuerin später in die Pflicht nehmen. |
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#25 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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Hallo zusammen,
ich habe den Antrag auf Genehmigung des Widerrufes der Vorsorgevollmacht gestellt Gerade schreibt mir der Rechtspfleger: "...teile ich zu Ihrem Antrag vom 27.05.2025 folgendes mit: Den Widerruf der bestehenden Vollmacht können Sie bereits im Rahmen des Ihnen übertragenen Aufgabenkreises vornehmen. Insoweit Beschluss vom 16.05.2025..." Tja, hat der Rechtspfleger recht? Viele Grüße, Clark |
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#27 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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In meinem Antrag zur Genehmigung des Widerrufes hatte ich ausdrücklich auf §1820 hingewiesen...
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#28 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
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Wurde im erwähnten Beschluss bereits die Genehmigung des Widerrufs erteilt?
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#29 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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Nein, der erwähnte Beschluß ist der Betreuungsbeschluß. U.A. Mit dem Aufgabenbereich „ Widerruf bestehender Vollmachten“
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#30 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
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Häh?
Wie lautet denn der genaue Aufgabenkreis in Bezug auf die Kontrollbetreuung? Ruf den Rechtspfleger mal an und erkläre ihm, warum Du Recht hast. |
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