Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Widerruf einer Vollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerruf einer Vollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe auch Beschwerde beim Präsident des betreffenden LG eingereicht, mit dem Hinweis, dass es den Automatismus nicht gibt, indem durch ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Fragen zur Vorsorgevollmacht

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 27.05.2025, 09:19   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
Standard

Habe auch Beschwerde beim Präsident des betreffenden LG eingereicht, mit dem Hinweis, dass es den Automatismus nicht gibt, indem durch eine Betreuung eine Vollmacht wertlos sei.
Die Antwort war:
Das Verfahren wird daher auch nicht bewertet oder kommentiert.
Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden.

Was zu tun ist, wenn ein unanfechtbarer Beschluss erlassen wurde oder wenn sich die Richter nicht an die Verfassung halten, lies er unbeantwortet. Man läuft sozusagen gegen eine Mauer. Weis jemand, ob man sich beim Präsident des OLG beschweren kann, der auch den Präsidenten des LG einsetzt, hat?

Nun das Aktenzeichen 33 T 547/24 LG Amberg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses LG an einer Veröffentlichung interessiert ist, welches hohe Wellen schlagen wird.
uwe2000 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2025, 14:45   #22
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
Standard

Ist tatsächlich noch nicht bei Juris zu finden. Und jetzt verstehe ich, was mit den 90 % gemeint war. Es ging also um Rechtsbeschwerden beim BGH genau gegen Beschlüsse dieses Landgerichts. Da erscheinen mir 90 % Ablehnungen der Landgerichtsansicht tatsächlich sehr hoch. Und dass das Gericht nicht unbedingt an der nächsten BGH-Klatsche interessiert ist, auch.

Tja, dass die (meisten) Sachen nur mit ausdrücklicher Landgerichtszulassung zum BGH kommen können, gibts seit 2009. Und die Vielzahl der BGH-Entscheidungen zeigt auch, dass das wohl meist ernst genommen wird. Tatsächlich gibt es aber, wenn ein Landgericht trotz grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde nicht zulässt, kein ordentliches Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung.

Nicht mehr und nicht weniger hat der BGH hierzu festgestellt. Das einzige, was möglich gewesen wäre (binnen Monatsfrist, die mit der Bekanntgabe des Landgerichtsbeschlusses begann), wäre eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gewesen. Ich vermute, die Frist ist verstrichen. Dann ist Ende Gelände.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2025, 16:35   #23
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
Standard

Ich weiß jetzt nicht genau, wie das Verfahren abgelaufen ist, aber wenn es nur um Akteneinsicht ging, könnte doch der Vorsorgebevollmächtigte im Namen der Betroffenen den Antrag stellen, die Betreuung aufzuheben und so ein neues Verfahren in Gang bringen mit neuer Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde oder sehe ich das falsch?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2025, 18:06   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt nicht genau, wie das Verfahren abgelaufen ist, aber wenn es nur um Akteneinsicht ging, könnte doch der Vorsorgebevollmächtigte im Namen der Betroffenen den Antrag stellen, die Betreuung aufzuheben und so ein neues Verfahren in Gang bringen mit neuer Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde oder sehe ich das falsch?
Auch schon versucht, das AG sieht keinen Grund dafür. Die Betreute ist 92 Jahre alt, schwerst dement, sitzt im Rollstuhl, kann nicht mehr sprechen und hat eine gerichtliche Betreuerin, die zu keiner Kommunikation bereit ist. Deshalb die Akteneinsicht, da es noch Forderungen seit über 5 Jahren gibt. Die Betreuerin hat vor dem LG Regensburg Az. 71 O 1903/23 Erb (anderer Gerichtsbezirk wg. Wohnsitz der Betreuerin) verloren und Beschwerde beim OLG eingelegt. Dort liegt es seit einem Jahr. Die Betreuerin hofft nur auf das Ableben der Betreute, um nicht mehr zuständig zu sein und zieht das Verfahren deshalb unnötig in die Länge.

Letztendlich muss die Betreuungsakteneinsicht sowieso gewährt werden (siehe Beschluss LG Mainz vom 23.02.17 – 8 T 25/17), da der Bevollmächtigte zugleich der einzige Angehörige und per Testament Alleinerbe ist. Das eigenartige ist, dass die Kosten, die die Betreuerin verursacht, der Alleinerbe indirekt mitbezahlt. Deshalb will der Bevollmächtigte die Betreuung nicht übernehmen und die Betreuerin später in die Pflicht nehmen.
uwe2000 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2025, 13:36   #25
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Hallo zusammen,
ich habe den Antrag auf Genehmigung des Widerrufes der Vorsorgevollmacht gestellt
Gerade schreibt mir der Rechtspfleger: "...teile ich zu Ihrem Antrag vom 27.05.2025 folgendes mit:
Den Widerruf der bestehenden Vollmacht können Sie bereits im Rahmen des Ihnen
übertragenen Aufgabenkreises vornehmen. Insoweit Beschluss vom 16.05.2025..."
Tja, hat der Rechtspfleger recht?
Viele Grüße, Clark
Clark ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2025, 14:20   #26
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Ich finde § 1820 Abs. 5 BGB ist da sehr eindeutig.
Vielleicht hat sich die Rechtsänderung noch nicht zu diesem Rechtspfleger rumgesprochen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2025, 14:28   #27
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

In meinem Antrag zur Genehmigung des Widerrufes hatte ich ausdrücklich auf §1820 hingewiesen...
Clark ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2025, 15:32   #28
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
Standard

Wurde im erwähnten Beschluss bereits die Genehmigung des Widerrufs erteilt?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2025, 15:46   #29
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Nein, der erwähnte Beschluß ist der Betreuungsbeschluß. U.A. Mit dem Aufgabenbereich „ Widerruf bestehender Vollmachten“
Clark ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2025, 16:14   #30
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
Standard

Häh?
Wie lautet denn der genaue Aufgabenkreis in Bezug auf die Kontrollbetreuung?

Ruf den Rechtspfleger mal an und erkläre ihm, warum Du Recht hast.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40