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Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin Die Betreuten dazu zu befragen ist selbstverständlich - sofern sie dies noch nachvollziehen können. Ansonsten ist das Angebot ...


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Alt 26.08.2021, 20:17   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Die Betreuten dazu zu befragen ist selbstverständlich - sofern sie dies noch nachvollziehen können.


Ansonsten ist das Angebot des Sozialhilfeträgers nicht so gedacht, dass der Eigenanteil auf einen Schlag mit dem Barbetrag verrechnet werden soll. Der Eigenanteil wird zwar auf ein Mal gezahlt, die Verrechnung geschieht aber in monatlichen Raten. Zumindest hier.
Von daher ist das Angebot schon recht nett.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.09.2021, 12:25   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.08.2021
Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
Standard

hier in niedersachsen lief die übernahme der zuzahlungsbefreiungskosten vor dem rauskommen des gleichstellungsgesetzes automatisch durch den leistungsträger..


mit inkrafttreten des gleichstellungsgesetzes beantrage ich im oktober fürs folgejahr beim leistungsträger der grusi ebenfalls immer eine übernahme in darlehnsform und erhalte dann genau das antwortschreiben des eingangsposts ;-)


meiner erfahrung nach ist es also möglich einen darlehensantrag zu stellen.. sofern man nicht in der lage ist diesen betrag übers jahr anzusparen.. dieses geht aber nur für das folgende jahr und nicht rückwirkend ;-)
alexandra-whv ist offline  
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Alt 03.09.2021, 19:49   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Hierzu mal eine Rückfrage:

Ich kenne das Darelehen zur Zuzahlungsbefreiung nur bei Betreuten, die im Pflegeheim untergebracht sind, nicht bei Grundsicherungsempfängern.

Gibt es diese Möglichkeit auch?

Ich habe nämlich ein paar Spezilaisten, die das natürlich überhaupt nicht zahlen wollen und lieber Zuzahlungsschulden aufbauen, wenn sie mal wieder in der Klinik landen.

Natürlich beantrage ich die Befreiung (auch teilweise gegen den Willen) dennoch, um einfach weitere Schulden zu verhindern.
Michael77 ist offline  
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Alt 04.09.2021, 13:21   #14
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Ich kenne das Darelehen zur Zuzahlungsbefreiung nur bei Betreuten, die im Pflegeheim untergebracht sind, nicht bei Grundsicherungsempfängern.

Gibt es diese Möglichkeit auch?
Nicht ohne Weiteres – § 37 Abs. 2 SGB XII bezieht sich ausdrücklich nur auf Leistungsberechtigte, die den Barbetrag in Einrichtungen erhalten.
FFB ist offline  
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