Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin
Die Betreuten dazu zu befragen ist selbstverständlich - sofern sie dies noch nachvollziehen können.
Ansonsten ist das Angebot ...
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26.08.2021, 20:17 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Die Betreuten dazu zu befragen ist selbstverständlich - sofern sie dies noch nachvollziehen können. Ansonsten ist das Angebot des Sozialhilfeträgers nicht so gedacht, dass der Eigenanteil auf einen Schlag mit dem Barbetrag verrechnet werden soll. Der Eigenanteil wird zwar auf ein Mal gezahlt, die Verrechnung geschieht aber in monatlichen Raten. Zumindest hier. Von daher ist das Angebot schon recht nett. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.09.2021, 12:25 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.08.2021
Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
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hier in niedersachsen lief die übernahme der zuzahlungsbefreiungskosten vor dem rauskommen des gleichstellungsgesetzes automatisch durch den leistungsträger..
mit inkrafttreten des gleichstellungsgesetzes beantrage ich im oktober fürs folgejahr beim leistungsträger der grusi ebenfalls immer eine übernahme in darlehnsform und erhalte dann genau das antwortschreiben des eingangsposts ;-) meiner erfahrung nach ist es also möglich einen darlehensantrag zu stellen.. sofern man nicht in der lage ist diesen betrag übers jahr anzusparen.. dieses geht aber nur für das folgende jahr und nicht rückwirkend ;-) |
03.09.2021, 19:49 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Hierzu mal eine Rückfrage:
Ich kenne das Darelehen zur Zuzahlungsbefreiung nur bei Betreuten, die im Pflegeheim untergebracht sind, nicht bei Grundsicherungsempfängern. Gibt es diese Möglichkeit auch? Ich habe nämlich ein paar Spezilaisten, die das natürlich überhaupt nicht zahlen wollen und lieber Zuzahlungsschulden aufbauen, wenn sie mal wieder in der Klinik landen. Natürlich beantrage ich die Befreiung (auch teilweise gegen den Willen) dennoch, um einfach weitere Schulden zu verhindern. |
04.09.2021, 13:21 | #14 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
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