Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe jetzt vom Sozialamt einen Brief bekommen mit folgendem Inhalt (Namen natürlich gelöscht).
Darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen nach § ...
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07.12.2014, 12:02 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.09.2012
Ort: Bammental
Beiträge: 103
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Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt
Hallo,
habe jetzt vom Sozialamt einen Brief bekommen mit folgendem Inhalt (Namen natürlich gelöscht). Darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen nach § 61 i.V.m. § 02 Sozialgesetzbuch (SGB) V für das Jahr 2015 Sehr geehrte Frau ???, Sie haben einer Inanspruchnahme eines ergänzenden Darlehens nach den Bestimmungen der §§ 27b Abs. 2 und 37 SGB Xll in Höhe der bis zur Belastungsgrenze nach § 62 SGB V zu leistenden Zuzahlungen nicht widersprochen. Nach Mitteilung der Krankenkasse beträgt die maßgebende Belastungsgrenze 47,88 € im Jahr 2015. Wir gewähren deshalb für das Jahr 2015 ein Darlehen in vorgenannter Höhe. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt unmittelbar an Ihre Krankenkasse. Gemäß § 37 Abs. 2 SGB XII hat die Rückzahlung des Darlehens in gleichen Teilbetragen über das ganze Kalenderjahr zu erfolgen. Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt 3,99 € und wird vom Barbetrag ab Januar 2015 einbehalten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei ???, einzulegen. Er muss vor Ablauf der genannten Monatsfrist bei ??? eingegangen sein. Wird die Zuzahlung nicht automatisch vom Sozialamt übernommen, wenn Grundsicherung im Alter bezogen wird?
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07.12.2014, 16:50 | #2 |
Forums-Geselle
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo rene,
davon (Übernahme durchs Amt) hab ich noch nix gehört. Schon das Darlehn find ich positiv. Wenn andere da anderes Wissen haben würd ich mich inZukunft natürlich gegenüber dem Sozialhilfeträger anders positionieren (im Sinne der Betreuten). Daher schon mal Danke für die Frage. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
07.12.2014, 16:57 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Moin Rene
Die Befreiung von der med. Zuzahlung wird grundsätzlich nicht vom Sozialamt übernommen, die hat jeder zu leisten. Bei GruSi oder ALG 2 Empfängern ist die Zuzahlung eben nur sehr gering. (für 2015: ca. 48,00 €) Wenn das Sozialamt anbiete, die Zuzahlung in Form eines Darlehens zu gewähren, dann ist das ein netter Zug. Den nutze ich gerne bei Heimbewohnern, die kein eigenes Konto mehr haben oder bei Nicht-Heimbewohnern, für die ich keine Vermögenssorge (aber dafür die Gesundheitssorge und Behörden-/ Versicherungsangelegenheiten) habe. Das das Ganze als Darlehen läuft ist schon korrekt. MfG Imre
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07.12.2014, 17:12 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hey Imre,
das Zitat:
Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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07.12.2014, 17:35 | #5 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Nein
Zahlen muss deine Betreute auf jeden Fall die 1 oder 2% vom Burottjahreseinkommen. Die Frage ist, ob Du Quittungen sammeln wills, das Geld selbst vorschießen willst (vom Konto der Betreuten) oder das Sozialamt das erledigen lässt.
Bei Heimbewohnern bietet das Sozialamt die Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen von sich aus an (zumindest bei uns), bei anderen geht das auf Antrag auch. Ich nehme den Service immer gerne in Anspruch. mfg
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08.12.2014, 20:59 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,604
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Moin Andrew
Natürlich gilt bei ALG 2 und GruSi-Empfängern die 1% bzw. 2% Regelung genauso wie bei allen anderen. Nur haben diese Menschen das geringste Einkommen und deshalb ist der gleiche relative Anteil in absoluten Zahlen sehr gering. Die Differenz macht sogar einen richtig fetten Sprung, wenn man ein Einkommen nur geringfügig über ALG2 / GruSi liegt, weil dann nicht nur der HLU-Anteil als Berechnungsgrundlage gilt (391,00 x 12 /1% = ca. 47,00 € (oder 2% = ca. 94,00€)), sondern z.B. die gesamte Bruttorente (z.B. 800,00 x 12 / 1% = 96,00 € (oder 2% = 192,00 €). Das strapaziert den Etat deutlich mehr... MfG Imre
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31.12.2014, 10:40 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Die Vorauszahlung auf die Zuzahlung ist an die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen.
Hier, in diesem Fall, handelt es sich um ein Darlehnen, welches eigentlich hätte beantragt werden müssen. Da es von amtswegen gemacht wurde, ist das sehr erstaunlich, aber für uns richtig gut. Ich hatte die Tage gerade einen Fall. 71 jährige Betreute lebt in ihrer Wohnung. Sie bezieht eine Rente von ca. 850 €. Über die Grundsicherung bekommt sie 47€ Mietzuschuss. Deshalb ist hier nur eine Zuzahlung von rund 48€ zu leisten. Ich habe bei der Kreisverwaltung (Grundsicherung) genau den Antrag gestützt auf die o. angeführten Rechtsgrundlagen gestellt. Die Sachbearbeiterin rief mich an und teilte mit, dass sie soetwas noch nie gemacht hätte. Nur bei Heimbewohnern. Ich erwiderte, dass das Gesetzt keinen Unterschied zwischen Heimbewohner und Nichtheimbewohnern hinsichtlich des Anspruches macht. Mein Antrag ging durch. Bei den monatl. Raten, zu zahlen ab Feb. 2015, gab es noch eine kurze Diskussion. Der Ratenzahlung in Höhe von 3,99€ monatlich wurde dann doch stattgegeben. Ich kann hier nur jedem Kollegen empflehen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen solchen Antrag zu stellen. Es ist eine richtig gute Sache. Nicht vergessen die Auszahlung direkt an den Drittempfänger die gesetzl. KV zu beantragen. Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch und weiterhin auf gute Zusammenarbeit hier !!!! |
30.01.2015, 22:09 | #8 |
Einsteiger
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Beiträge: 12
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Anwendung auf Alg II Bezieher
Hallo Beschützer,
wie schätzt du die Chance für ein solches Darlehen für einen überschuldeten Empfänger von Leistungen nach SGB II ein? Rechtsanspruch oder 'Soll' gibt's wohl nicht, oder? Aber er kann keine Vorauszahlung leisten und hat immense Schulden bei der Krankenkasse. Danke und lieber Gruß SuSa
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Es macht übrigens glücklich, anderen eine Freude zu machen. |
25.08.2021, 18:31 | #9 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 144
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Hallo !
Die darlehensweise Übernahme der Kosten der Zuzahlung bei Heimbewohnern finde ich grundsätzlich eine gute Sache. Gibt es weitere Betreuer die Erfahrungen hinsichtlich der Übernahme der darlehensweisen Kostenübernahme bei Zuzahlungen haben? Ich würde dieses nämlich sodann für das kommende Kalenderjahr bei den Betreuten beantragen, welche nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind. Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Alexander |
26.08.2021, 08:14 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du solltest zunächst schauen wer überhaupt Medis braucht, bzw. was diese jeweils kosten. Sonst wäre die Zuzahlungsbefreiung nämlich rausgeschmissenes Geld. Aussserdem solltest du vielleicht mal dringend darüber nachdenken deine Kunden zuvor zu diesem geplanten Procedere zu befragen. Manche möchten nämlich keine 54 Ocken auf einen Schlag auf den Tisch legen sondern lieber peu a peu die Medis zahlen- was dann auch so zu erfolgen hätte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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