Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe jetzt vom Sozialamt einen Brief bekommen mit folgendem Inhalt (Namen natürlich gelöscht). Darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen nach § ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.12.2014, 12:02   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.09.2012
Ort: Bammental
Beiträge: 103
Frage Übernahme der Zuzahlung durch Sozialamt

Hallo,
habe jetzt vom Sozialamt einen Brief bekommen mit folgendem Inhalt (Namen natürlich gelöscht).

Darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen nach § 61 i.V.m. § 02 Sozialgesetzbuch (SGB) V für das Jahr 2015

Sehr geehrte Frau ???,
Sie haben einer Inanspruchnahme eines ergänzenden Darlehens nach den Bestimmungen der §§ 27b Abs. 2 und 37 SGB Xll in Höhe der bis zur Belastungsgrenze nach § 62 SGB V zu leistenden Zuzahlungen nicht widersprochen.

Nach Mitteilung der Krankenkasse beträgt die maßgebende Belastungsgrenze 47,88 € im Jahr 2015.
Wir gewähren deshalb für das Jahr 2015 ein Darlehen in vorgenannter Höhe.

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt unmittelbar an Ihre Krankenkasse.
Gemäß § 37 Abs. 2 SGB XII hat die Rückzahlung des Darlehens in gleichen Teilbetragen über das ganze Kalenderjahr zu erfolgen.

Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt 3,99 € und wird vom Barbetrag ab Januar 2015 einbehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei ???, einzulegen. Er muss vor Ablauf der genannten Monatsfrist bei ??? eingegangen sein.

Wird die Zuzahlung nicht automatisch vom Sozialamt übernommen, wenn Grundsicherung im Alter bezogen wird?
__________________
***
Habe keine Angst davor, etwas Neues auszuprobieren. Ein Amateur hat die Arche gebaut. Profis die Titanic.
Solarschiff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2014, 16:50   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo rene,
davon (Übernahme durchs Amt) hab ich noch nix gehört. Schon das Darlehn find ich positiv. Wenn andere da anderes Wissen haben würd ich mich inZukunft natürlich gegenüber dem Sozialhilfeträger anders positionieren (im Sinne der Betreuten). Daher schon mal Danke für die Frage.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2014, 16:57   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Rene

Die Befreiung von der med. Zuzahlung wird grundsätzlich nicht vom Sozialamt übernommen, die hat jeder zu leisten. Bei GruSi oder ALG 2 Empfängern ist die Zuzahlung eben nur sehr gering. (für 2015: ca. 48,00 €)

Wenn das Sozialamt anbiete, die Zuzahlung in Form eines Darlehens zu gewähren, dann ist das ein netter Zug. Den nutze ich gerne bei Heimbewohnern, die kein eigenes Konto mehr haben oder bei Nicht-Heimbewohnern, für die ich keine Vermögenssorge (aber dafür die Gesundheitssorge und Behörden-/ Versicherungsangelegenheiten) habe.
Das das Ganze als Darlehen läuft ist schon korrekt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2014, 17:12   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hey Imre,
das
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Bei GruSi oder ALG 2 Empfängern ist die Zuzahlung eben nur sehr gering. (für 2015: ca. 48,00 €)
stimmt nicht ganz. Dein Betrag ist die 1%-Regelung, die nur bei chronisch Kranken gilt. Dazu gibt es einen Vordruck, den der behandelnde Arzt ausfüllen muss. Alle anderen zahlen 2 %, also das doppelte.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2014, 17:35   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard Nein

Zahlen muss deine Betreute auf jeden Fall die 1 oder 2% vom Burottjahreseinkommen. Die Frage ist, ob Du Quittungen sammeln wills, das Geld selbst vorschießen willst (vom Konto der Betreuten) oder das Sozialamt das erledigen lässt.
Bei Heimbewohnern bietet das Sozialamt die Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen von sich aus an (zumindest bei uns), bei anderen geht das auf Antrag auch. Ich nehme den Service immer gerne in Anspruch.

mfg
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 20:59   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Andrew

Natürlich gilt bei ALG 2 und GruSi-Empfängern die 1% bzw. 2% Regelung genauso wie bei allen anderen. Nur haben diese Menschen das geringste Einkommen und deshalb ist der gleiche relative Anteil in absoluten Zahlen sehr gering.

Die Differenz macht sogar einen richtig fetten Sprung, wenn man ein Einkommen nur geringfügig über ALG2 / GruSi liegt, weil dann nicht nur der HLU-Anteil als Berechnungsgrundlage gilt (391,00 x 12 /1% = ca. 47,00 € (oder 2% = ca. 94,00€)),
sondern z.B. die gesamte Bruttorente (z.B. 800,00 x 12 / 1% = 96,00 € (oder 2% = 192,00 €).
Das strapaziert den Etat deutlich mehr...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2014, 10:40   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard

Die Vorauszahlung auf die Zuzahlung ist an die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen.

Hier, in diesem Fall, handelt es sich um ein Darlehnen, welches eigentlich hätte beantragt werden müssen. Da es von amtswegen gemacht wurde, ist das sehr erstaunlich, aber für uns richtig gut.

Ich hatte die Tage gerade einen Fall. 71 jährige Betreute lebt in ihrer Wohnung. Sie bezieht eine Rente von ca. 850 €. Über die Grundsicherung bekommt sie 47€ Mietzuschuss. Deshalb ist hier nur eine Zuzahlung von rund 48€ zu leisten.

Ich habe bei der Kreisverwaltung (Grundsicherung) genau den Antrag gestützt auf die o. angeführten Rechtsgrundlagen gestellt. Die Sachbearbeiterin rief mich an und teilte mit, dass sie soetwas noch nie gemacht hätte. Nur bei Heimbewohnern. Ich erwiderte, dass das Gesetzt keinen Unterschied zwischen Heimbewohner und Nichtheimbewohnern hinsichtlich des Anspruches macht. Mein Antrag ging durch. Bei den monatl. Raten, zu zahlen ab Feb. 2015, gab es noch eine kurze Diskussion. Der Ratenzahlung in Höhe von 3,99€ monatlich wurde dann doch stattgegeben.

Ich kann hier nur jedem Kollegen empflehen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen solchen Antrag zu stellen. Es ist eine richtig gute Sache. Nicht vergessen die Auszahlung direkt an den Drittempfänger die gesetzl. KV zu beantragen.

Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch und weiterhin auf gute Zusammenarbeit hier !!!!
Beschützer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2015, 22:09   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
Frage Anwendung auf Alg II Bezieher

Hallo Beschützer,

wie schätzt du die Chance für ein solches Darlehen für einen überschuldeten Empfänger von Leistungen nach SGB II ein? Rechtsanspruch oder 'Soll' gibt's wohl nicht, oder? Aber er kann keine Vorauszahlung leisten und hat immense Schulden bei der Krankenkasse.

Danke und lieber Gruß
SuSa
__________________
Es macht übrigens glücklich, anderen eine Freude zu machen.
SuSa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2021, 18:31   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo !

Die darlehensweise Übernahme der Kosten der Zuzahlung bei Heimbewohnern finde ich grundsätzlich eine gute Sache.

Gibt es weitere Betreuer die Erfahrungen hinsichtlich der Übernahme der darlehensweisen Kostenübernahme bei Zuzahlungen haben?

Ich würde dieses nämlich sodann für das kommende Kalenderjahr bei den Betreuten beantragen, welche nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Alexander
alexander000 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2021, 08:14   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich würde dieses nämlich sodann für das kommende Kalenderjahr bei den Betreuten beantragen, welche nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind.
So pauschal gedacht halte ich das für nicht zielführend.
Du solltest zunächst schauen wer überhaupt Medis braucht, bzw. was diese jeweils kosten. Sonst wäre die Zuzahlungsbefreiung nämlich rausgeschmissenes Geld.


Aussserdem solltest du vielleicht mal dringend darüber nachdenken deine Kunden zuvor zu diesem geplanten Procedere zu befragen. Manche möchten nämlich keine 54 Ocken auf einen Schlag auf den Tisch legen sondern lieber peu a peu die Medis zahlen- was dann auch so zu erfolgen hätte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39