Dies ist ein Beitrag zum Thema wem gehört die Krankenakte? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich habe die Hausärztin einer älteren Dame, deren Betreuung ich übernnahm, um Akteneinsicht in deren Krankenakte gebeten. Die ...
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Liebe Teilnehmer,
ich habe die Hausärztin einer älteren Dame, deren Betreuung ich übernnahm, um Akteneinsicht in deren Krankenakte gebeten. Die Betreute befindet sich seit Jahren im Wachkoma, weitere Auskünfte erhielt ich bislang nicht. Meine Vorstellung war, dass sie mir Kopien aktueller und relevanter Dokumente zusendet, da ihre Praxis sich 50 km von meinem Wohnort befindet. Nun schreibt mir die Ärztin, ich könne gegen Bezahlung eines Entgelts von 30,20 € Kopien der Krankenakte aus ihrer Praxis abholen. Meine Frage: wer ist Eigentümer der Krankenakte? Sollte es der Patient sein, gehe ich davon aus, dass sie mir die Herausgabe nicht verweigern darf. Von einer Entgeltforderung ganz zu schweigen. Korrekt? Ich danke für hilfreiche Hinweise ![]() Klima |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin Klima
Eigentümer der Krankenakte ist erst mal der Arzt bzw. die Ärztin. Wenn die Betreute Kopien aus ihrer Krankenakte bei der Hausärztin haben wolte, müßte sie die auch bezahlen. Schicke ihr einen Freiumschlag und überweise das Geld und der Drops ist gelutscht. Ach ja: Die Ärztin soll eine Rechnung wg. der 30,20 € beifügen, die Du als Beleg verwenden kannst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Genau siehts aus.
Die krankenakte gehört dem Arzt. Der patient hat lediglich ein Akteneinsichtsrecht. Hierfür kannst du entweder in die Praxis fahren und dir die Akte anschauen oder du bittest um Kopien. Diese darf sich der Arzt bezahlen lassen. Er hat ja dadurch auch kosten. Er muss eine Helferin abstellen die die Kopien zieht. Und azs Erfahrung sag ich dir: ne dicke krankenakte zu kopieren ist verdammt viel Arbeit. Dszu kommen Materialkosten, Strom, etc. Der genannte Preis erscheint mir durchaus gerechtfertigt, wenn deine Betreute langjährige Patientin dort war. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 35
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Das Urheber- bzw. Eigentumsrecht an den Krankenakten der Ärzteschaft wird dank der Telematikinfrastruktur, geregelt ab § 306 SGB V, gesetzlich eingeschränkt. In Zukunft soll diese interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, die der Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens sowie der Rehabilitation und der Pflege dient, für alle von Nutzen sein und die bisherige Intransparenz im Gesundheitswesen reduzieren. Hoffentlich klappt das bald!
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Erstmal ist in den letzten Jahren höchstrichtetlich entschieden worden, dass die erste Kopie kostenfrei ist...
Heute werden die Akten auch anders als 2015 meist papierlos geführt. |
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