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gesetzliche Betreuung

 

Begleitung zu Arztbesuchen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitung zu Arztbesuchen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ja genau so ist es. Wenn jemand da aus irgendwelchen Gründen nun einen Kampf mit mir (und auch anderen Betreuern) ...


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Alt 06.09.2015, 11:29   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.03.2011
Ort: NRW
Beiträge: 31
Standard

Ja genau so ist es. Wenn jemand da aus irgendwelchen Gründen nun einen Kampf mit mir (und auch anderen Betreuern) anfängt, kann er natürlich dafür sorgen, dass es immer weiter Streß gibt. Er erzählt dem Zahnarzt seine Einstellung und dass es eigentlich Sache des Betreuers wäre und der klinkt sich dann ein und versucht, dass der Betreuer es übernimmt.

Das Heim ist so ganz gut, aber solche Dinge sind auch immer personenabhängig. Sie hat einfach unheimlich frech gesprochen und war nicht zugänglich für Argumente.

Dass bei der Klinikeinweisung begleitet werden soll hatte ich auch schon, je nach Druck und Situation habe ich es auch schon mal gemacht.

Das mit dem Unterschreiben für Narkose und Eingriff per Fax geht bei uns jetzt gar nicht mehr. Sobald ein Eingriff gemacht werden muss, muss ich losfahren und auf den Arzt und sein Aufklärungsgespräch warten, natürlich meistens auf zwei Ärzte.

Trotz allem denke ich Abgrenzung ist hier unheimlich wichtig. Wenn man sich einmal drauf einlässt, dann wird man immer wieder gefordert und macht Sachen, für die eigentliche Aufgaben liegen bleiben.

Ich habe mir überlegt, dass ich dieser Person beim nächsten Mal sage, ihre Frage wäre dasselbe als wenn ich sie frage, ob sie nicht außerhalb ihrer Arbeitszeit den Zahnarztbesuch begleiten könne.


Bin jedenfalls froh, dass ich durch Eure Antworten etwas runtergekommen bin. Kann sowas nicht haben, was so ungeklärt stehen bleibt....

Viele Grüße

Marylin
marylin ist offline  
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Alt 06.09.2015, 14:53   #12
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard

Bist nicht die Einzigste, ich hatte das mal abgegeben ans Heim weil die es so wollten. Dann schicken sie den Sohn alleine, jenachdem wies grad so paßt.
Ich habe die Zeit dafür, und hätte es weiter gemacht, aber das paßte denen dann nicht.
Also hab jetzt was schriftliches, nur Routine macht er alleine, wenns was zu besprechen gibt das wichtig ist, geh ich mit. Ansonsten den Termin beim Facharzt für Psychiatrie begleiten die mit. Er ist mehrfach behindert, wobei die Psychose schon mit das schlimmste ist.
Mal gespannt wie lange das gut geht.
War in der Vergangenheit auch so, klare Abmachungen haben die sich einfach nich dran gehalten. Ruft mich ein Betreuer an ob ich Zeit hätte mitzugehen, er hätte Feierabend, ich konnte nicht. Was war, mein Sohn geht alleine hin.

Also besser fänd wäre ich es wäre ganz klar geregelt. sie werden nach einem Leistungstyp bezahlt wo drin steht, Arztbesuche mitbegleiten. Nur kassieren, keine Gegenleistung? Gibt es nirgendwo mehr, aber mit den Behinderten kann manns machen, so kommt es bei mir an. Wirst sicher aus meinen Beiträgen lesen
können. Weiß nicht ob es in allen Einrichtung so ist, wenns nach mir ginge wäre Sohn da schon weg. Aber wie heißt es, nichts gegen seinen Willen!

Gruß Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 07.09.2015, 23:48   #13
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Ausrufezeichen Aktuelles Urteil

Es gibt zu der Frage ein aktuelles Urteil

Hessischer VGH, Urteil vom 24.03.2015, Az. 10 A 272/14

https://openjur.de/u/769199.html

Ich habe eine Betreute mit der ich etliche Male beim Arzt war...das war allerdings vor Beginn der Betreuung, da ging es nicht anders. Danach habe ich ihr dann jemanden besorgt, der das übernimmt.
Ansonsten sage ich ganz klar, dass das nicht zu meinen Aufgaben gehört. Die meisten Heime wissen das aber auch.

Die Kliniken hier sind relativ umgänglich, ich fahre nicht hin nur um irgendwas zu unterschreiben, das geht alles ganz fein per Fax.

Oftmals sind die Ideen der Kliniken ja auch völlig unsinnig, letztens sollte ich für eine Magenspiegelung unterschreiben..bei einer geistig völlig fitten Frau. Hab dann gesagt, wenn man der Ansicht sei, die Frau käme in die Gefahr dabei zu sterben, möge man sie doch bitte woanders hin verlegen...da war dann Ruhe.

Und ich sollte für eine Augen-OP unterschreiben.. bei einer ebenfalls völlig fitten Frau....Herr Prof. Dr. Dr. meinte da stünde doch es sei die Einwilligung für Willenserklärungen erforderlich....darüber hätte er eine "Bescheinigung" des Gerichts.....wie ich dann sagte jaaa...das ist meine Bestellungsurkunde.....und ....welche Aufgabenkreise sind da benannt ???? musste er zugeben, dasss da "entfällt" steht....peinlich peinlich....

Zu Psychiatrieaufnahmen gehe ich öfter mal mit, da gibt es ja meist ein Vorgespräch, oder jemand wird nnotfallmäßig aufgenommen.

Geändert von Miezekatze (07.09.2015 um 23:55 Uhr)
Miezekatze ist offline  
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Alt 22.03.2016, 16:37   #14
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Hallo,

ich möchte dieses Thema noch mal aufgreifen, da ich gern wüsste, ob dieses Urteil auch für Bayern anwendbar ist.
Zitat:
Es gibt zu der Frage ein aktuelles Urteil

Hessischer VGH, Urteil vom 24.03.2015, Az. 10 A 272/14

https://openjur.de/u/769199.html
Mein Betreuter, dement, im Pflegeheim, muss dringend einen Termin beim Kardiologen wahrnehmen. Er braucht eine Begleitung, da man ihn nicht einfach mit dem Krankentransport dahin schicken kann und allein ins Wartezimmer setzen kann. Das Heim hat dafür kein Personal, fühlt sich nicht zuständig. Einen Betreuungshelfer möchte es auch nicht mitschicken, da die nicht ausgebildet wären, wenn was passiert.

Im Heimvertrag ist für diesen Fall keine explizite Regelung getroffen. Die Münchner Heimaufsicht ist der vagen Ansicht, dass das Heim kein Personal stellen muss, weist aber darauf hin, dass sie zum Vertragsrecht nicht beraten dürfen.

Der Betreute ist recht vermögend, so dass es mir erst mal nicht um die Finanzierung geht ... aber wo finde ich eine qualifizierte Begleitung?

Der Arzttermin ist dringend und es ist keine Zeit, das vorab rechtlich auszustreiten. Aber grundsätzlich - wäre die Pflegekasse mein nächster Ansprechpartner, da sie die Rahmenverträge ausgehandelt haben?

LG, Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 03.05.2016, 13:11   #15
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.07.2012
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
Standard Arztbesuche

Hallo meine Frage an Euch, an mich wird von Ärzten immer wieder herangetragen dass ich die Betreuten, welche noch Zuhause wohnen, zu den Arztterminen begleiten soll. Ist das eindeutig gesetzlich geregelt. Danke im Voraus.
Lillifay ist offline  
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Alt 04.05.2016, 09:25   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ist das eindeutig gesetzlich geregelt.
Nein, ist es nicht.

Grundsätzlich gilt: alles was der Betreute alleine machen und entscheiden kann, entscheidet und macht er ohne Betreuer.

Deine Frage sollte besser anders gestellt werden, nämlich: wann gehe ich als Betreuer mit zu einem Arzttermin und wann nicht?

Wenn derjenige die gesamte Situation gut überblickt, weiss um was es geht- warum soll dann noch einer mit? Wenn einer aber nichts mehr blickt, nicht weiss um was es geht oder was wichtig wäre, dann ist das eine Situation in der der Betreuer mit Handeln gefragt ist.

Zu dem Thema gibt es bereits eine ganze Menge sehr unterschiedlicher Beiträge. Schau dir die mal alle an.
Letztendlich hängt es immer am Einzelfall.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 21.06.2016, 11:59   #17
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Aus aktuellen Anlass greife ich das Thema nochmals auf.

In einem Heimvertrag steht unter der Rubrik "Zusatzleistungen", dass für "Begleitung außerhalb der Einrichtung (z.B. Einkaufen)" ein Betrag in Höhe von 9,-- Euro je 1/4 Stunde mit dem Heimkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

Ich gehe mal davon aus, das diesbezüglich auch Begleitungen bei Arztbesuchen darunter fallen.
Gemessen an dem oben genannten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof wäre dies wohl unzulässig.
Gibt es hierzu von Eurer Seite neuere Erkenntnisse?

Ein weiterer Dauerbrenner in meinem Bereich ist auch die Pflege bzw. Reinigung der Rollstühlen bei Heimbewohnern, die dies nicht mehr selbst tun können. Diese Leistung fiele ggf. unter die Rubrik "Durchführung von Reparaturen von persönlichen Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Dienstleistungen (zum Beispiel Programmierung von Fernsehgerät)", wobei - gemäß Heimvertrag – pro Viertelstunde 11,30 € in Rechnung gestellt werden dürften.

M.E. bedenklich.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 22.06.2016, 08:52   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Darauf möchte ich gerne noch einmal zurückkommen:
Zitat:
ich möchte dieses Thema noch mal aufgreifen, da ich gern wüsste, ob dieses Urteil auch für Bayern anwendbar ist.
Ein Kollege in einem anderen Forum ist der Meinung dass:

in den Bayerischen Rahmenverträgen für stationäre Pflege ist enthalten, dass die Begleitungen zum Arzt zu den Pflichtaufgaben der Heime gehört, und dass die Kosten dafür durch die vereinbarten Pflegeverträge abgedungen sind.


Hattest du dort schon nachgesehen?
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.06.2016, 08:57   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In einem Heimvertrag steht unter der Rubrik "Zusatzleistungen", dass für "Begleitung außerhalb der Einrichtung (z.B. Einkaufen)" ein Betrag in Höhe von 9,-- Euro je 1/4 Stunde mit dem Heimkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Da bleibt wohl ne spitzfindige Argumentation, nämlich dass der Besuch beim Arzt natürlich durch die Regelleistung abgegolten sei da das natürlich selbstverständlich ist und zum Leben dazu gehört- was auf das Einkaufen- auch wieder natürlich - nicht zutrifft.

Bzw. das mit dem Einkaufen muss man auch noch mal genauer sehen: wenn in Heimen kein Kiosk oder ähnliches mehr besteht würde ich vielleicht auch anfangen mich darum zu streiten.

Das Leben im Heim soll ein Leben in einem eigenen Zu Hause vollständig ersetzen!
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.06.2016, 10:20   #20
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo Carlos,

Zitat:
Ein weiterer Dauerbrenner in meinem Bereich ist auch die Pflege bzw. Reinigung der Rollstühlen bei Heimbewohnern, die dies nicht mehr selbst tun können. Diese Leistung fiele ggf. unter die Rubrik "Durchführung von Reparaturen von persönlichen Einrichtungsgegenständen
Schau mal in den Rahmenvertrag, ob die Einrichtung die Hilfsmittel zur Verfügung stellen muss. Dann ist der Rollstuhl meines Erachtens kein persönliches Eigentum des Bewohners. Das Heim muss das Hilfsmittel in einem funktionsfähigen und hygienisch einwandfreien Zustand zur Verfügung stellen.

LG, Annegret
Annegret ist offline  
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