Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitsfürsorge - Was bedeutet das für mich? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es ist im Gespräch, das dem rechtlichen Betreuer auch die Gesundheitsfürsorge für mich übertragen werden soll.
Was könnte das für ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Es ist im Gespräch, das dem rechtlichen Betreuer auch die Gesundheitsfürsorge für mich übertragen werden soll.
Was könnte das für mich bedeuten? Hat der dann Einfluss auf Behandlungen oder Einweisungen, Arztwahl? |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Grundsatzinfos dazu findest du bereits hier: Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Grundsätzlich darf ein Betreuer in Gesundheitsfragen alles das machen, was d. Betreute selber auch machen darf. Jedoch steht, wie bei allen Dingen, der Wille d. Betreuten im Fordergrund. Um Dinge auszuschließen, die du nicht willst, empfehle ich dir, dass du eine Patientenverfügung errichtest. Gegen diese darf auch ein Betreuer nicht verstoßen.
Der Unterschied ist eben, dass ein Betreuer für gewisse Behandlungen eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes braucht. Somit kann es bei gewissen Behandlungen länger dauern, bis sie durchgeführt werden können. Gleiches gilt, wenn eine Therapie abgebrochen oder gar nicht erst begonnen werden soll. Ich halte es bei meinen Betreuten immer so, dass die Ärzte sich erst einmal mit d. Betreuten auseinander setzen müssen. Erst wenn ich erkenne, dass meine betreute Person nicht mehr versteht, worum es geht, sehe ich es als erforderlich an, etwas zu machen.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Was passiert mit meiner jetzigen Patientenverfügung? Da ist ja schon ein Bevollmächtigter eingetragen.
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Wurdest du schon angehört?
Wenn nein, dann leg sie bei der Anhörung vor. Wenn ja, dann sie zu, dass so schnell wie möglich eine Kopie davon zum Gericht kommt.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#6 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Die Anhörung steht noch bevor. Antrag des Betreuers erfolgt nächste Woche.
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#7 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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Ist das ein weiterer Schritt in Richtung Entmündigung?
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es kann sich höchstens um Unkenntnis bei Gericht handeln- und das liegt daran, dass die Patientenverfügung dem Gericht aus unerfindlichen Gründen von dir oder dem Bevollmächtigten noch nicht vorgelegt wurde. |
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#9 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 27
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In meiner Patientenverfügung ist Platz für zwei Bevollmächtigte, die im Notfall meine Interessen vertreten können.
Einer ist schon eingetragen. Sollte der rechtliche Betreuer als zweiter eingetragen werden? |
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#10 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Zitat:
Der von dir Bevollmächtigte vertritt per Vollmacht, ein gerichtlich bestellter Betreuer vertritt aufgrund seiner gerichtlichen Bestellung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn ein Betreuer mit Gesundheitssorge bestellt wird kann er, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, sowieso handeln. Eine Patientenverfügung dient dann jedoch immer gut zur Darlegung der Behandlungswünsche.
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