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Kosten für ärztliche Bescheinigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für ärztliche Bescheinigung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, mein Betreuter ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden und könnte diese auch in Form gemeinnütziger Arbeit ableisten. Leider ...


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Alt 24.02.2016, 10:22   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
Standard Kosten für ärztliche Bescheinigung

Hallo Zusammen,

mein Betreuter ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden und könnte diese auch in Form gemeinnütziger Arbeit ableisten. Leider laboriert er noch an einem komplizierten Bruch der Schulter rum und ich möchte bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung vereinbaren.
Die StA möchte ein ärztliches Attest zur Arbeitsunfähigkeit. Ich habe daher seinen Hausarzt angeschrieben und um ein solches Attest gebeten. Der hat mir gestern per Fax bescheinigt, dass er mir nix bescheinigen kann, da er diese Sache nicht behandelt hat.
Und jetzt kommt's: Hierfür verlangt er 17,77€. Darf der das?? Muss ich das bezahlen? (Der Betreute ist SGB XII Empfänger)

Ich bin etwas konsterniert. Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Arzt und wie habt ihr euch verhalten? Bisher habe ich Atteste immer kostenfrei erhalten.

Gruß Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 24.02.2016, 12:26   #2
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

17,77 Euro finde ich noch human, andere schlagen da ganz anders zu.
Warum sollte der Arzt umsonst arbeiten ?
Miezekatze ist offline  
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Alt 24.02.2016, 20:29   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
Standard

Moin Gebbi

Schreibe doch dem Arzt, dass Du gerne bereit bist die 17,77 € für eine Bescheinigung zu bezahlen. Nicht aber für die Mitteilung, dass er nicht bescheinigen kann - oder will.

Keine Leistung - keine Knete!

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.02.2016, 08:09   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Darf der das?? Muss ich das bezahlen? (Der Betreute ist SGB XII Empfänger)
Drfen kann er erst mal alles aber ob was bei rauskommt?

Er ist der Hausarzt und hat Einbick in alle Krankenunterlagen, könnte also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Er wird ja schliesslich lesen und verstehen können was im Arztbrief zur Schulter steht.
Das Ausstellungen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen z.B. für das Jobcenter gehört zu seinem Job.

Das ganze Verhältnis zwischen Hausarzt udnd Patienten scheint deiner Schilderung nach krumm. Vielleicht wäre ein Hausarztwechsel ratsam.
Ich würde den Arzt anrufen und ihm sagen, er möge die Kosten für sein Schreiben bitte bei der KK holen. Diese würde ich informieren.

Die Staatsanwaltschaft wäre vielleicht zufrieden wenn du auch dort mitteilst was passiert ist und du den Entlassbrief wegen der Schulter vorlegst?
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.02.2016, 11:13   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 487
Standard

Ich schließe mich dem Statement mit dem Entlassbrief an.
Ein komplizierter Bruch ist mit Sicherheit im KH behandelt worden und die KH erstellen routinemäßig einen Arztbrief. Den hat im Normalfall der Betreute und auf jeden Fall auch der behandelnde Arzt. "Meine" Ärzte rücken die eigentlich immer anstandlos raus, ansonsten das Krankenhaus.

Das zusammen mit den normalen AUs zusammen mit einem Betreuer-Bettelbrief reicht der Staatsanwaltschaft, zumindest wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf Dauer besteht.

Wenn der Arzt einen Bericht/ ein Testat ERSTELLEN soll, darf er natürlich eine Entlohnung fordern. Letzte Erfahrungswerte zwischen 5,- und 15,-€.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist gerade online  
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Alt 26.02.2016, 18:25   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 38
Standard

Hallo Gebbi,
willst Du die Ratenzahlung oder die Ableistung in Sozialstunden?
In einem ähnlichen Fall wartete bei mir die Staatsanwaltschaft die Genesung des Betreuten ab und ordnete anschließend die Sozialstunden an.
BigWilliam ist offline  
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Alt 09.03.2016, 16:50   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
Standard

Hallo Zusammen,
erst mal danke für eure Antworten.
Die Krankenhausbehandlung war bereits in 2014 und sein letztes Röntgen vor ca. 7 Monaten. Also alles nicht mehr aktuell.
Ich habe mich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt, die hat mich an die kä Vereinigung und die wiederum an die Ärztekammer verwiesen. Der sehr nette Ansprechpartner war der Meinung, dass es sich bei der Bescheinigung keinesfalls um einen "ausführlichen Befundbericht" handelt, wie in der Rechnung angegeben, allenfalls um ein Attest für 5 €uro, irgendwas. Das habe ich dem guten Hausarzt mitgeteilt, jetzt schaun wir mal wie er reagiert. Ggf. kann ich mich nochmal an die Ärztekammer wenden, die würden sich dann der Sache annehmen. Man darf gespannt sein. Ich werde berichten.

@ Big William: Ich möchte Ratenzahlung anbieten, da überhaupt noch nicht abzusehen ist, wann die Schulter wieder i. O. ist. Es ist auf jeden Fall eine weitere OP notwendig.

Grüße an alle
Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 14.03.2016, 15:50   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
Standard

So..., der gute Doktor hat geantwortet. Er ist der Meinung, dass eine am PC getippte Bescheinigung, egal welchen Inhalts immer die höhere Gebühr rechtfertigt. Und er ist nicht bereit in Zukunft solche Bescheinigungen, wie sie von Behörden und Betreuern zunehmend angefordert werden kostenfrei auszustellen. Aber aus Kulanzgründen hat er diese Rechnung storniert.

Geht doch!
Gebbi19 ist offline  
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