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Gesundheitssorge aber keine Compliance bei Betreuter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge aber keine Compliance bei Betreuter im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Gesundheitssorge incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine an Anorexie erkrankte junge Frau. Lt. letztem Arztbericht (vor ca. 6 Monaten!) ...


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Alt 16.03.2016, 22:10   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard Gesundheitssorge aber keine Compliance bei Betreuter

Ich habe die Gesundheitssorge incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine an Anorexie erkrankte junge Frau. Lt. letztem Arztbericht (vor ca. 6 Monaten!) liegt keine akute Gefährdung vor. Sie hat nur noch leichtes Untergewicht, soll aber 1 x pro Quartal zur Kontrolle kommen.
Dies verspricht sie immer, hält es aber nie. Sie habe Wichtigeres zu tun und fühle sich im Übrigen auch nicht krank (tatsächlich? oder typische fehlende Krankheitseinsicht verbunden mit mangelnder Absprachefähigkeit?).

Sie bringt aber auch kein Attest, dass die Betreuung aus medizinischer Sicht aufgehoben werden kann. Ich habe mich um die Ausstellung eines solchen Attestes bemüht, die behandelnde Institutsambulanz verlangt aber, dass sich meine Betreute hier erst nochmal vorstellt (...was sie immer wieder verspricht, aber nicht tut...)

Ich würde die Betreuung gerne beenden, wenn es medizinisch zu verantworten ist. Wie würdet Ihr vorgehen? Wäre für Eure Anregungen sehr dankbar
Sofa ist offline  
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Alt 17.03.2016, 07:15   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich würde die Betreuung gerne beenden, wenn es medizinisch zu verantworten ist. Wie würdet Ihr vorgehen?
So ganz verstehe ich nicht warum du die Betreuung beenden willst?

Was will denn die Betreute?

Wenn du aus der Sache raus willst- egal jetzt aus welchen Gründen- dann teile dem Gericht das mit und warte die Entscheidug dazu ab.
Was anderes kannst du wohl nicht machen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2016, 07:58   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Frage

Danke für die rasche Antwort. Ich möchte die Betreuung beenden, weil es jedes Quartal "Nervenkrieg" ist, die Betreute zur Untersuchung zu bewegen. Da sie auch schon mal mit BMI von 13 zwangseingewiesen werden musste, habe ich Sorge, dass sie irgendwann "unbemerkt" wieder stark abnimmt. Anorexie ist so unberechenbar. Und wenn dann die letzte Untersuchung zu lange her ist, könnte man mir dann nicht den Vorwurf machen, ich hätte dafür sorgen müssen, dass sie regelmäßig zur Untersuchung geht...?

Nach meiner Einschätzung geht es ihr zur Zeit wirklich ganz gut. Aber ob sie endgültig "geheilt" ist und ihre eigene Urteilsfähigkeit nicht mehr getrübt ist, kann ich nicht beurteilen.

Die Betreute will die Betreuung auch beenden. Habe ihr erklärt, dass dem nichts im Wege steht, wenn die Ärzte ebenfalls der Meinung sind, dass kein Grund mehr für eine Betreuung besteht und ich darüber gerne ein Attest hätte. Sie geht trotzdem nicht zum Arzt.

Kann ich die Beendigung der Betreuung bei Gericht auch ohne ärztliches Attest beantragen?
Sofa ist offline  
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Alt 17.03.2016, 08:02   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Anregen kannst Du es schon.
Aber ob die Aufhebung ohne ein ärztliches Attest erfolgen wird, ist Sache des Richters. Die Betreute ist in jedem Fall anzuhören.
Und nur weil es ihr gerade mal gut geht, heißt das nicht automatisch, dass die Betreuung aufgehoben wird.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 17.03.2016, 08:35   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard

Vielen Dank für Eure Hinweise. Ich werde nochmal einen Versuch starten, die Betreute zum Arzt zu bewegen. Ich werde ihr ein Schreiben an die Ärzte mitgeben, in dem ich kurz und sachbezogen meine Frage an die Mediziner formuliere und um eine Stellungnahme bitten. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, werde ich notfalls ohne Attest die Aufhebung der Betreuung bei Gericht anregen - ganz offen wegen fehlender Mitwirkung. Dann soll das Gericht entscheiden: Aufhebung oder Betreuerwechsel oder Zwangsmaßnahmen oder weiter auf Risiko fahren.

Falls ich mit dieser Vorgehensweise Eurer Meinung nach ganz daneben liege oder jemand einen besseren Vorschlag hat, dann schreibt mir bitte nochmal.

Ansonsten werde ich hier dann mal berichten, wie es ausgegangen ist. Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Sofa ist offline  
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Alt 17.03.2016, 08:47   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Anorexie ist so unberechenbar.
Genu das könnt ein Grund gegen eine Aufhebung sein bzw. diese auch nicht wirklich sinnvoll zu machen.

Zitat:
ganz offen wegen fehlender Mitwirkung.
Hier hast du meiner Meinung nach einen Denkfehler, Betreute müssen nicht mitwirken. Sie können aber sie müssen nicht.

Meistens können sie das krankheitsbedingt auch nicht. Nur weil jemand nicht das macht was der Betreuer und evtl. Ärzte für vernünftig halten bedeutet nicht gleich= fehlende Mitwirkung!

Zitat:
Ich möchte die Betreuung beenden, weil es jedes Quartal "Nervenkrieg" ist, die Betreute zur Untersuchung zu bewegen.
Das ist kein Nervenkrieg sondern das ganz normale Alltagsgeschäft eines Berufsbetreuers.

Ich bin jetzt mal sehr offen:
Zitat:
Und wenn dann die letzte Untersuchung zu lange her ist, könnte man mir dann nicht den Vorwurf machen, ich hätte dafür sorgen müssen, dass sie regelmäßig zur Untersuchung geht...?
Geht es um die Betreute oder geht es darum nicht schuld sein zu wollen?
Niemand macht dem Betreuer einen Vorwurf wenn etwas nicht gerade läuft. Es wird aber nachgefragt: was haben sie versucht um es zu richten? Für die Ergebnisse davon werden wir nicht verantwortlich gemacht- wenn wir etwas, und möglichst auch noch verschiedene Dinge/Lösungsansätze wirklich versucht und angeboten haben.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2016, 08:51   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich werde ihr ein Schreiben an die Ärzte mitgeben,
Ein kleiner Tip am Rande, hier scheint der Hund begraben zu liegen. In solchen Fällen gehe ich mit zum Arzt, ich führ e vorher einige Gespräche, schaue woran die Weigerung liegen könnte, mache Begleitangebote, wieder und wieder.

Jemandem der nicht zum Arzt will gebe ich kein Schreiben mit und sage hinterher: siehste, er will nicht mitwirken.Das wäre für mich jetzt ein recht verquerer Lösungsansatz.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2016, 09:14   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Ja, Michaela. Da ist was dran. Ich werde über alles nochmal gründlich nachdenken. Danke für Deine Offenheit.
Sofa ist offline  
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Alt 17.03.2016, 13:08   #9
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 448
Standard

Als Sozialdienst einer WfBM habe ich mal so einen Fall begleitet, mit allen oben beschriebenen Schwierigkeiten.
Umgangsform damit war:
Sie musste wöchentlich einen vom Arzt gestempelten "Wiegeschein" mitbringen und durfte unterhalb von XX kg nicht arbeiten. Die 200g Wiegefehler wegen dem Stein in der Hosentasche konnte man in Kauf nehmen ...
Kommen sollte sie trotzdem, um an der Verpflegung teilzunehmen.
Ausreißer wurden der Betreuerin gemeldet und die hat dann ggf. zum Aufpäppeln die Einweisung ins Krankenhaus, im Zweifelsfall auch mit richterlichem Beschluss eingeleitet.
Drumrum gab es Menübringdienst für zu Hause, viel Gespräch und Korrespondenz, ohne was grundlegendes zu verändern.
Geheilt wurde sie (natürlich) nicht, sie lebt aber immer noch.

Für deinen Fall:
Sprich mit dem zuständigen Richter/Richterin dein Vorgehen ab.
Mach den Termin beim Arzt für sie, gehe zumindest beim ersten Mal mit hin und lass dir in der Folge (vom Arzt!) die stattgefundenen Termine und das Ergebnis bestätigen.
Sage deiner Betreuten, dass Du bei Terminausfall die Genehmigung zur Zuführung zum Krankenhaus beantragen wirst und zieh es dann auch durch. Solche Wiegeprotokolle würden mir reichen, um einen Antrag zu formulieren.
Sie wird dich dafür vielleicht hassen, vielleicht aber ernst nehmen. Freiwillige Vereinbarungen halte ich bei dem Krankheitsbild nicht für zielführend.
Wenn sie das als Bevormunung empfindet - wäre ja nicht so verwunderlich - sollte sie mit ärztlichem Attest die Aufhebung beantragen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 17.03.2016, 13:45   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
Standard

Zitat:
Sage deiner Betreuten, dass Du bei Terminausfall die Genehmigung zur Zuführung zum Krankenhaus beantragen wirst und zieh es dann auch durch.
Dazu sollte aber im Auge behalten werden das sich die Grundlagen einer Zwangsbehandlung nach §1906 BGB in den letzten Jahren massiv geändert haben und der Betreuer eben nicht mehr so einfach eine Behandlung verfügen kann.

Und auch bei der Durchsetzung ambulanter Behandlungen hat der Betreuer keine Zwangsmittel. Dies hat der BGH bereits seit etlichen Jahren entschieden.
__________________
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agw ist offline  
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Stichworte
ärztliches attest, aufhebung, beendigung, fehlende mitwirkung, gesundheitssorge

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