Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge aber keine Compliance bei Betreuter im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Gesundheitssorge incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine an Anorexie erkrankte junge Frau. Lt. letztem Arztbericht (vor ca. 6 Monaten!) ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Ich habe die Gesundheitssorge incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine an Anorexie erkrankte junge Frau. Lt. letztem Arztbericht (vor ca. 6 Monaten!) liegt keine akute Gefährdung vor. Sie hat nur noch leichtes Untergewicht, soll aber 1 x pro Quartal zur Kontrolle kommen.
Dies verspricht sie immer, hält es aber nie. Sie habe Wichtigeres zu tun und fühle sich im Übrigen auch nicht krank (tatsächlich? oder typische fehlende Krankheitseinsicht verbunden mit mangelnder Absprachefähigkeit?). Sie bringt aber auch kein Attest, dass die Betreuung aus medizinischer Sicht aufgehoben werden kann. Ich habe mich um die Ausstellung eines solchen Attestes bemüht, die behandelnde Institutsambulanz verlangt aber, dass sich meine Betreute hier erst nochmal vorstellt (...was sie immer wieder verspricht, aber nicht tut...) Ich würde die Betreuung gerne beenden, wenn es medizinisch zu verantworten ist. Wie würdet Ihr vorgehen? Wäre für Eure Anregungen sehr dankbar |
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#2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Was will denn die Betreute? Wenn du aus der Sache raus willst- egal jetzt aus welchen Gründen- dann teile dem Gericht das mit und warte die Entscheidug dazu ab. Was anderes kannst du wohl nicht machen. |
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#3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Danke für die rasche Antwort. Ich möchte die Betreuung beenden, weil es jedes Quartal "Nervenkrieg" ist, die Betreute zur Untersuchung zu bewegen. Da sie auch schon mal mit BMI von 13 zwangseingewiesen werden musste, habe ich Sorge, dass sie irgendwann "unbemerkt" wieder stark abnimmt. Anorexie ist so unberechenbar. Und wenn dann die letzte Untersuchung zu lange her ist, könnte man mir dann nicht den Vorwurf machen, ich hätte dafür sorgen müssen, dass sie regelmäßig zur Untersuchung geht...?
Nach meiner Einschätzung geht es ihr zur Zeit wirklich ganz gut. Aber ob sie endgültig "geheilt" ist und ihre eigene Urteilsfähigkeit nicht mehr getrübt ist, kann ich nicht beurteilen. Die Betreute will die Betreuung auch beenden. Habe ihr erklärt, dass dem nichts im Wege steht, wenn die Ärzte ebenfalls der Meinung sind, dass kein Grund mehr für eine Betreuung besteht und ich darüber gerne ein Attest hätte. Sie geht trotzdem nicht zum Arzt. Kann ich die Beendigung der Betreuung bei Gericht auch ohne ärztliches Attest beantragen? |
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#4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Anregen kannst Du es schon.
Aber ob die Aufhebung ohne ein ärztliches Attest erfolgen wird, ist Sache des Richters. Die Betreute ist in jedem Fall anzuhören. Und nur weil es ihr gerade mal gut geht, heißt das nicht automatisch, dass die Betreuung aufgehoben wird.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Vielen Dank für Eure Hinweise. Ich werde nochmal einen Versuch starten, die Betreute zum Arzt zu bewegen. Ich werde ihr ein Schreiben an die Ärzte mitgeben, in dem ich kurz und sachbezogen meine Frage an die Mediziner formuliere und um eine Stellungnahme bitten. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, werde ich notfalls ohne Attest die Aufhebung der Betreuung bei Gericht anregen - ganz offen wegen fehlender Mitwirkung. Dann soll das Gericht entscheiden: Aufhebung oder Betreuerwechsel oder Zwangsmaßnahmen oder weiter auf Risiko fahren.
Falls ich mit dieser Vorgehensweise Eurer Meinung nach ganz daneben liege oder jemand einen besseren Vorschlag hat, dann schreibt mir bitte nochmal. Ansonsten werde ich hier dann mal berichten, wie es ausgegangen ist. Vielen Dank für Eure Unterstützung. |
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#6 | ||||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Meistens können sie das krankheitsbedingt auch nicht. Nur weil jemand nicht das macht was der Betreuer und evtl. Ärzte für vernünftig halten bedeutet nicht gleich= fehlende Mitwirkung! Zitat:
Ich bin jetzt mal sehr offen: Zitat:
Niemand macht dem Betreuer einen Vorwurf wenn etwas nicht gerade läuft. Es wird aber nachgefragt: was haben sie versucht um es zu richten? Für die Ergebnisse davon werden wir nicht verantwortlich gemacht- wenn wir etwas, und möglichst auch noch verschiedene Dinge/Lösungsansätze wirklich versucht und angeboten haben. ![]() |
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#7 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Jemandem der nicht zum Arzt will gebe ich kein Schreiben mit und sage hinterher: siehste, er will nicht mitwirken. ![]() |
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#8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Ja, Michaela. Da ist was dran. Ich werde über alles nochmal gründlich nachdenken. Danke für Deine Offenheit.
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#9 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 448
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Als Sozialdienst einer WfBM habe ich mal so einen Fall begleitet, mit allen oben beschriebenen Schwierigkeiten.
Umgangsform damit war: Sie musste wöchentlich einen vom Arzt gestempelten "Wiegeschein" mitbringen und durfte unterhalb von XX kg nicht arbeiten. Die 200g Wiegefehler wegen dem Stein in der Hosentasche konnte man in Kauf nehmen ... Kommen sollte sie trotzdem, um an der Verpflegung teilzunehmen. Ausreißer wurden der Betreuerin gemeldet und die hat dann ggf. zum Aufpäppeln die Einweisung ins Krankenhaus, im Zweifelsfall auch mit richterlichem Beschluss eingeleitet. Drumrum gab es Menübringdienst für zu Hause, viel Gespräch und Korrespondenz, ohne was grundlegendes zu verändern. Geheilt wurde sie (natürlich) nicht, sie lebt aber immer noch. Für deinen Fall: Sprich mit dem zuständigen Richter/Richterin dein Vorgehen ab. Mach den Termin beim Arzt für sie, gehe zumindest beim ersten Mal mit hin und lass dir in der Folge (vom Arzt!) die stattgefundenen Termine und das Ergebnis bestätigen. Sage deiner Betreuten, dass Du bei Terminausfall die Genehmigung zur Zuführung zum Krankenhaus beantragen wirst und zieh es dann auch durch. Solche Wiegeprotokolle würden mir reichen, um einen Antrag zu formulieren. Sie wird dich dafür vielleicht hassen, vielleicht aber ernst nehmen. Freiwillige Vereinbarungen halte ich bei dem Krankheitsbild nicht für zielführend. Wenn sie das als Bevormunung empfindet - wäre ja nicht so verwunderlich - sollte sie mit ärztlichem Attest die Aufhebung beantragen.
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#10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,923
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Und auch bei der Durchsetzung ambulanter Behandlungen hat der Betreuer keine Zwangsmittel. Dies hat der BGH bereits seit etlichen Jahren entschieden.
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ärztliches attest, aufhebung, beendigung, fehlende mitwirkung, gesundheitssorge |
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