Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenversicherung minderjährige Kinder im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
Meine Betreute hat 4 Kinder von 4 verschiedenen Vätern, sie hat für alle Kinder das Sorgerecht. Nun ist ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.07.2013
Beiträge: 7
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Moin zusammen,
Meine Betreute hat 4 Kinder von 4 verschiedenen Vätern, sie hat für alle Kinder das Sorgerecht. Nun ist sie in Haft und ist damit raus aus dem ALGII-Bezug, hat dort natürlich auch keine Bezüge. 2 der Kinder sind mit im Vollzug, die anderen beiden getrennt bei Verwandten (ohne offizielle Pflegschaft). Nun taucht ein Problem mit der Krankenversicherung der Kinder auf. Da die Betreute ja während der Haft raus aus der KV ist, fällt auch die Familienmitversicherung der KInder flach. Da meine Betreute keine Geldleistunmgen bekommt, kann sie auch keine freiwillige KV zahlen. Über die Väter funktioniert es nur bei zwei von ihnen. Frage: Wer kommt hier noch als Kostenträger in Frage ? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin Walliwe
Ganz sicher kann ich es auch nicht sagen, aber wo sind die Kinder? Zwei bei der Mutter im Knast - dann sollen die Sozialarbeiter im Bau sich um die KV kümmern. Fordere sei dazu auf. Die beiden anderen Kinder sind Wo??? Wenn sie bei den Vätern sind, können die ja versuchen, sie in die Familienversicherung zu übernehmen. Und: Wovon leben die Kinder jetzt? Läßt sich darüber eine KV hinbekommen? Wenn alle Stricke reißen sollten: Das Sozialamt des Ortes anschreiben, an dem das jeweilige Kind lebt. Wenn's geht mit Hinweis auf §43 SGB I. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Da kann ich weiterhelfen. In diesem Fall versichert das Jugendamt die Kinder. Das müsste doch eigentlich eh involviert sein oder?
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Ich denke auch, dass das Jugenamt hier in die Pflicht zu nehme ist.
Dein Betreuungsumfang erstreckt sich doch nur auf die Mutter. Das Jugendamt hat hier für die Kinder Sorge zu tragen, durch die Einrichtung von Vormundschaften o.ä. Caro |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Für Vormundschaften besteht kein Anlass, außer die elterliche Sorge ist entzogen. Davon steht hier aber nichts. Das Jugendamt muss sich aber um die Einrichtung von Pflegschaften kümmern und ist bis dahin in der Pflicht, amtswegig die Pflegschaft zu führen, bis das Gericht einen Pfleger bestellt hat.
Elterliche Sorge steht eben nicht unter Betreuung. Genau genommen kannst du in diesen Dingen für die Kinder nicht wirksam handeln. Du kannst nur die Informationspflichten der Mutter gegenüber dem Jugendamt ausüben und von diesem verlangen, über die vorgenommenen Schritte in Kenntnis gesetzt zu werden.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich denke auch nicht, dass es in diesem Fall auf Vormundschaften hinaus läuft. Das ist für die Krankenkasse aber auch egal.
Das Jugendamt wird dir Kinder bei der bisherigen Krankenkasse selbst versichern. Parallel wird geschaut, ob die Väter nicht doch in Frage kämen für eine Familienversicherung. Ich war selbst lange Vormund. Die leibliche Mutter war verschwunden, Vater unbekannt. Das Jugendamt hat über all die Jahre die Versicherung übernommenen. Allerdings ist es wie schon erwähnt nicht deine Aufgabe, den kindern eine Krankenversicherung zu besorgen. Hol das Jugendamt ins Boot. Dann dürfte die Sache von selbst laufen. |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.07.2013
Beiträge: 7
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Hallo an alle fleißigen Anworter,
danke erst mal für eure zahllreichen Hinweise. Ich prüfe das mal. ![]() Interessant dabei ist, dass sowohl Sozialarbeiter im Knast, als auch Jugendamt versuchen, mir die Sache rüber zu schieben. Vor Übernahme der Betreuung gab es schon mal eine Haftzeit, auch da hat sich keiner um die Krankenversicherung der Kinder gekümmert, die nachträgliche Versicherung steht jetzt als Verschuldung da. Noch mal zu euren Fragen: ein Kind ist bei einer Schwester, es besteht aber keine offizielle Pflegschaft, so dass es über die Schwester nicht familienversichert werden kann. Der Vater lehnt die Aufnahme in die Familioenversicherung ab. Bei 2 Kindern tritt die Familienversicherung ein. Eines (mit der Mutter in Haft) ist noch offen, der Vater für mich nicht erreichbar, der selbst auch familienversichert ist. Also müsst da eigentlich die Oma ran, das klappt aber scheinbar nicht. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Es ist in der Tat äußerst ungewöhnlich, dass Dritte dem gerichtlich bestellten Betreuer Dienstleistungen und Verantwortung antragen, für deren Übernahme dieser weder legitimiert ist, noch bezahlt wird.
Geändert von volki (23.03.2016 um 12:37 Uhr) |
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#9 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Zitat:
leider finde ich dieses Verhalten in der Zwischenzeit nicht mehr ungewöhnlich, sondern eher als die Regel wenn ein Betreuer bestellt ist. Die Abwehr unberechtigter Anforderungen nimmt leider immer mehr Zeit in Anspruch, da andere Stellen immer mehr versuchen ihre Aufgaben zu delegieren. Scheint ja auch manchmal zu klappen, die einzige die in dem Fall scheinbar rotiert ist walliwe, alle anderen legen die Füße hoch. @walliwe Da wird es dein Job sein die anderen beteiligten Dienste mit ins Boot zu holen wenn die Mutter ihre elterliche Sorge nicht mehr selber ausüben kann. Die Einrichtung einer Pflegschaft für die minderjährigen Kinder wäre hier das Mittel de Wahl. Solange du alles zu regeln versuchst werden sich andere nicht bewegen. Gruß, Andreas
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#10 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Zitat:
Natürlich ist auch mir nach fast 7 Berufsjahren als Betreuer nicht entgangen, dass fast jeder besser weiß als man selbst, was ein Betreuer zu tun und zu lassen habe. Mittlerweile kann ich das gelassen sehen, denn ich kenne meine Verpflichtungen und meine Kompetenzen. Das hält mich natürlich nicht davon ab, nach wie vor auch zusätzliche Gefälligkeiten zu erbringen. Doch ich lasse mir so etwas nicht mehr aufzwingen. Und bei Betreuten mit Kindern heißt das beispielsweise: klar beantrage ich den Teilhabegutschein für die Kinder von Betreuten beim Jobcenter gleich mit, klar reiche ich auch die Anlagen zur Berechnung der Hortgebühren bei der zuständigen Stelle ein, obwohl dies eigentlich Teil der elterlichen Sorge wäre und mich nichts anginge. Ich mache es aber, weil es mit relativ geringem Aufwand zu erledigen ist und erkläre den betroffenen Müttern, was ich mache und wie und dass dies eigentlich ihr Job wäre und nach Beendigung der Betreuung (wieder) ihre Aufgabe sein wird. Ich lasse mich aber schon lange nicht mehr zu Gesprächen beim Fallmanagement des Jobcenters oder zu Gutachterterminen "vorladen" und erscheine auch nicht mehr auf Zuruf in der Klinik, um bei derzeit entscheidungsfähigen Betreuten in medizinische Behandlungen einzuwilligen etc. pp. Anders sieht das natürlich aus, wenn um ein sachdienliches Gespräch gebeten wird und wenn dazu eine terminliche Abstimmung erfolgt. |
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