Dies ist ein Beitrag zum Thema Therapie im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter wurde vom Strafgericht zu einem Antiaggressionstraining bzw. einer entsprechenden Therapie verurteilt und hat auch einige wenige Male ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
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Hallo,
mein Betreuter wurde vom Strafgericht zu einem Antiaggressionstraining bzw. einer entsprechenden Therapie verurteilt und hat auch einige wenige Male daran teilgenommen. Das Amtsgericht forderte von der Therapieeinrichtung einen Bericht an und ist wohl entgegen der Meinung der Therapeutin zu dem Schluss gekommen, dass die absolvierten Sitzungen ausreichend sind, er muss nicht weiter hingehen. Es ist auch meine Meinung, dass mein Betreuter ruhig noch 6-12 Sitzungen absolvieren sollte. Allerdings wurde ich hierzu nicht angehört, und der Beschluss des Gerichtes über die Abhebung der Anordnung zur Teilnahme am Antiaggressionstraining wurde nicht mir, sondern dem Betreuten direkt übersandt. Ich habe davon erst durch Rückfrage durch die Therapieeinrichtung erfahren. Nun soll ich in nächster Zeit auch eine Beschlussausfertigung erhalten. Für mich stellt sich die Frage, soll ich das so hinnehmen? Natürlich hat mein Betreuter „keinen Bock“, zum Antiaggressionstraining zu fahren. Ich weiß aber auch, dass er besonders und Alkoholeinfluss in Verbindung mit Stress schnell gewalttätig wird. Daher halte ich die 5 oder 6 bisherigen Therapiesitzungen für völlig unzureichend. Hinzu kommt ein ausgeprägter Intelligenzmangel, er braucht länger, um etwas zu verstehen. Soll ich als Betreuer jetzt die Bequemlichkeit meines Betreuten unterstützen? Ich persönlich halte es für viel wichtiger, dass er weitere Therapiestunden absolviert. Irgendwie eine Zwickmühle, hier die Interessen des Betreuen, da die Angst, dass er im nächsten Rausch wieder jemanden schlägt. Gruß Andreas |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn Gerichte von Fachleuten Stellungnahmen zu einer Frage anfordern dann halten sie sich in ihren Entscheidungen in der Regel an die Ergebnisse der Stellungnahme. Ich habe in 17 Jahren noch nie erlebt das Gerichte sich anders verhalten denn damit hätten sie letztendlich jeder Beschwerde und Revision Tür und Tor geöffnet.
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#3 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Zitat:
Für stellvertretendes Handeln eines Betreuers ist hier m.E. kein Platz. Du kannst zwar eine Meinung dazu haben was für deinen Betreuten sinnvoll wäre, mitzureden hast du in dem Fall aber eher nicht.
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Das sehe ich so, wie Andreas. Dein Job ist eher, dem Betreuten klar zu machen, dass er vom Gericht eine Chance bekommen hat, die er tunlichst nutzen sollte. Sonst gibt es beim nächsten Mal umso deftiger aufs Auge. Wie der Betreute damit umgeht steht bei allem Hirnmangel immer noch in seiner eigenen Verantwortung. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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