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Zuständigkeit Kostenübernahme ambulante Fahrt Vorgespräch Klinik

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeit Kostenübernahme ambulante Fahrt Vorgespräch Klinik im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da ist wohl schon viel Zeit verloren gegangen um jetzt innerhalb von 5 Tagen noch eine Lösung finden zu können. ...


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Alt 27.01.2017, 05:09   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da ist wohl schon viel Zeit verloren gegangen um jetzt innerhalb von 5 Tagen noch eine Lösung finden zu können.

Was würde der Betreute denn zu einem Gespräch mit folgenden Inhalt sagen:
Am Mittwoch ist der 1. des Monats, die Kohle vom Amt ist da- die 80 Euro werden für die Fahrt eingesetzt und da der Monat eh sehr kurz ist, ist es möglich das auch zu überleben.
Alternative besteht im Knastaufenthalt.
Ein Gespräch- eine Antwort. Punkt, ohne wenn und aber und ohne grosse weitere Diskussion.


Zitat:
Kann man verstehen, auch wenn es nur 80 Euro für Hin- und Rückfahrt sind.
Nein, kann man (?)bei der Sachlage nicht verstehen.
Wenn die Borderlie Diagnose im Raum steht, was wurde deshalb bzw dagegen unternommen?

Übrigens.....die Bwährungshilfe hat für solche Dinge/Probleme Geldtöpfe. Bei uns hier würde das von denen übernommen.
Das Ding mit dem Spendenufruf ist ausgesprochen albern

An alle: bitte nicht vergessen dass Murphy ein Betreuter ist der zu seiner Betreuerin ein überaus gutes Verhältnis hat was deshalb auch sehr von Dankbarkeit geprägt ist. Dich @ Murphy will ich damit auf keinen Fall herabsetzen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.01.2017, 09:39   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
Standard

Danke für die Antworten. Ob das nun albern ist oder nicht, mit dem Spendenaufruf über die Zeitung, es war nur so eine Idee. Dass sich der Betreute schön zurücklehnt und die anderen arbeiten lässt, kann ich direkt so unterschreiben. Wie bereits gesagt, muss ich meine Einstellung dazu auch ändern. Mit verstehen meinte ich eigentlich aus finanzieller Sicht, dass ALGII minus 80 Euro RK minus 2x Ratenplan ninus Lebensunterhalt schon eng wird. Aus motivational gesehener Perspektive sieht das Ganze aber schon anders aus. Wie dem auch sei. Nach dem langen Tag gestern mit vielen Telefonaten bei den verschiedenen Fachabteilungen des Jobcenters mit samt den Häuptlingen, habe ich heute morgen erfahren, dass der Sachverhalt noch einmal geprüft wird, und zwar heute aus Sicht der Leistungsabteilung. Es bleibt spannend.
Katzenvater ist offline  
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Alt 27.01.2017, 15:32   #13
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

An alle: bitte nicht vergessen dass Murphy ein Betreuter ist der zu seiner Betreuerin ein überaus gutes Verhältnis hat was deshalb auch sehr von Dankbarkeit geprägt ist. Dich @ Murphy will ich damit auf keinen Fall herabsetzen.
Hallo Michaela,

keine Sorge, das hast du auch nicht!

Alles gut

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Stichworte
fahrkosten, jobcenter, psychische krankheit, zuständigkeit

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