Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeit Kostenübernahme ambulante Fahrt Vorgespräch Klinik im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Mitstreiter,
vielleicht habt ihr einen Rat für mich:
Mein Betreuter hat von einem Amtsgericht des vorangegangenen Wohnortes die Bewährungsauflage ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
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Liebe Mitstreiter,
vielleicht habt ihr einen Rat für mich: Mein Betreuter hat von einem Amtsgericht des vorangegangenen Wohnortes die Bewährungsauflage erhalten, eine stationäre Psychotherapie bezüglich seines Verhaltens zu durchlaufen. Er wurde mehrfach auffällig durch Sachbeschädigung und Gewaltdelikte. Er sollte die Therapie bereits vor 2 Jahren schon antreten. Im Zuge eines Betreuerwechsels wurde ich vor 1 Jahr der Betreuer. Bis ich in der Materie drinsteckte, konnte mittels Mitteilungen der Bewährungshilfe die als Konsequenz angedrohte Haftstrafe bisher rausgezögert werden. Jetzt zum Problem: es haben sich 2 Kliniken gefunden, die die komplexe Erkrankung wagen würden, zu behandeln. Es ist laut Kliniken aber ein Vorgespräch vor Antritt der Behandlung nötig. Für die Fahrtkosten für das Vorgespräch sei die Rentenversicherung nicht zuständig, da keine Suchterkranktung primär vorliegt. Die Krankenkasse übernimmt nur die Fahrten im Zusammenhang mit der stationären Behandlung. Da er seinen Lebensunterhalt durch das Jobcenter erhält, wurde dort ein Antrag hingeleitet, mit der Begründung, dass unter anderem eine Arbeitsaufnahme durch Bewältigung der Therapie wesentlich wahrscheinlicher wird. Eine Mitarbeiterin des Fallmanagements teilte auf Nachfrage mit, dass die Kosten für die Fahrt übernommen werden können und sendete einen Fahrtkostenantrag zu. Nachdem auf Grund der nicht eindeutigen Zuständigkeit 2 Termine zu Vorgesprächen abgesagt wurden, habe ich heute, beim erneuten Anfragen, ob die Zusage bleibt, erfahren, dass eine andere Mitarbeiterin nun zuständig ist. Diese und ihr Vorgesetzter sehen vom gesetzlicher Seite her keine Veranlassung, die Kosten zu übernehmen. Selbst der 16f sei nicht anwendbar, da kein direkter Zusammenhang mit einer Arbeitsstelle bestehe. Auch meine zuvor vorgetragene Argumentation bezüglich der wachsenden Wahrscheinlichkeit sei zu weit hergeholt. Danach ging das Spiel mit den Zuständigkeiten wieder los. Vom Fallmanagement zur Leistungsabteilung mit Mehrbedarf und wieder zum Fallmanagement zurück. Gemeinsam mit der Bewährungshilfe haben wir noch ein paar Anrufe bei höheren Instanzen des Jobcenters unternommen, insbesondere zu der vorher erteilten Kostenzusage, welche leider mündlich war, aber bisher ohne Ergebnis. Ärgerlich ist, dass in 5 Tagen die Fahrt eigentlich stattfinden sollte. Durch dieses Behördenhopping und internes hin und her Schieben meines Anliegens ist ein ganzes Jahr vergangen. Was zwischenzeitig war, habe ich jetzt mal nicht geschrieben. Meine Fragen wären: habt ihr Erfahrungen, was Kostenübernahme von ambulanten Vorgesprächen betrifft und ob es eine verbindliche Zuständigkeit bei einer Behörde gibt? So ein Fall dürfte doch nicht selten vorkommen. Könnte ich mich auf die vorherige Zusage, welche leider mündlich war, aber ggf beim JobCenter im System hinterlegt ist, berufen, sozusagen mit Vertrauensschutz und einen Anwalt für Sozialrecht einschalten? Ich danke euch vorab. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich habe zurzeit genau den gleichen Fall. Zwar Sucht und DRV, aber die übernehmen nur die Kosten für die Anfahrt zur stationären Aufnahme. Nicht für das Vorgespräch. KK und Jobcenter lehnen ab, telefonischen Gespräch lehnt die Klinik ab
ich habe noch keine Lösung gefunden
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin Katzenvater
Das Arbeitsamt bzw. das JobCenter ist kein sozialer Verein. Die Aufgabe besteht eher darin, arbeitslose Menschen mit dem allernötigsten (also dem offiziell festgelegten Minimum) zu bestücken und darauf zu achten, dass an allen Ecken und Enden gespart wird. Böse Zungen könnten behaupten, dass es dieser Behörde auch ganz recht ist, wenn jemand wg. eines Haftaufenthaltes für ein paar Monate oder Jahre von der Empfängerliste (und damit aus der Statistik) verschwindet. Andererseits hat der Betreute auch Mist gebaut, weshalb er verknackt wurde. Sogar einigermaßen gnädig, nämlich zur Bewährung. Wenn er schon vor zwei Jahren seine Bewährungsauflage hätte antreten müssen, dann hat er deshalb aber auch nicht gerade gedrängelt - und Bewährungshilfe sowie Gericht waren auch geduldig. Sogar Du hast ihm geholfen. Ist schon klar: Er soll eine Chance erhalten, und das ist auch gut so. Aber in dem langen Zeitraum wäre es durchaus auch möglich gewesen, ein paar Euronen zurück zu legen. Für Notfälle, besondere Ausgaben wie eine Stromnachzahlung, Klamotten oder z.B. auch eine Fahrkarte. Worin liegt sein Beitrag zur Erfüllung der Bewährungsauflage? Ansonsten: Hast du die Vermögenssorge (womöglich mit EiWi, der es einfacher machen würde)? Du könntest ihm die Fahrkarte vorschießen und (je nach Preis) Dir häppchenweise zurücküberweisen. Wenn er die Theapie antritt, benötigt er dort nicht sein ganzes ALG 2, was die Rückzahlung erleichtern würde. Falls so was ein Deinem Gerichtsbezirk völlig unüblich ist, solltest Du das mit dem Rechtspfleger vorab besprechen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
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Hallo Boomer und Imre,
danke für eure Beiträge. Zu Boomer: ja, es ist total bekloppt, dass alles geregelt ist, nur nicht die eine Fahrt. Und wenn die Klinik das voraussetzt, hat man kaum ne Chance. Zu Imre: manchmal wäre es auch gut, mal wen wegzusperren und wenn es nur zur Abschreckung ist. Hier ist es so, dass ggf eine Borderlinestörung vorliegt. Alte Gutachten geben sowas in die Richtung her. Der Facharzt steht voll hinter uns und ist immer wieder aufs neue erschüttert, wie der Plan so oft über den Haufen geworfen werden musste. Das Sparen habe ich auch immer vorgehabt, aber der Betroffene sieht es so, dass er bei Eigenleistung gar nicht erst die Fahrt antritt. Kann man verstehen, auch wenn es nur 80 Euro für Hin- und Rückfahrt sind. EiWi besteht nicht. Die Bewährungshilfe und ich dachten schon über einen Spendenaufruf über die Zeitung nach, wegen 80 Euro haben wir da ggf Erfolg. Wie würdet ihr die Chancen sehen, gehen das Jobcenter vorzugehen, insbesondere für die Zusage und anschließend die Ablegung? Hab die erstmal schriftlich angefordert. Bin zwar kein Freund von Widerspruch und Klage, aber langsam bin ich so geladen, dass ich die durchziehen würde. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Hallo Katzenvater
Zitat:
Überlege mal, wieviel Du oder der Vorbetreuer oder der Bewährungshelfer schon alles gestrampelt habt, um dem Betreuten das Leben zu versüßen. Wenn Du dann auch noch schreibst, dass er bei einer Eigenleistung die Fahrt gar nicht erst antreten will, dann soll er es auch gar nicht erst tun. Wenn die Bewährung erst mal aufgehoben ist, wird die Begleitung zum Haftantritt gestellt. Da braucht er sich um die Eigenleistung keine Sorgen mehr zu machen. Sorry, aber bei Bordis bin ich knallhart: Sie wollen was erreichen? Gut. Wir setzen uns zusammen und klären gemeinsam die einzelnen Schritte für das Erreichen des Zieles. Nicht ich, sondern der betreute Bordi geht die Schritte. Und zwar jeden. Oder Peng. Du wirst lachen, aber es funktioniert. MfG Imre
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.10.2015
Beiträge: 24
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Sehr interessante Herangehensweise. Ich denke, ich muss einen Teil davon unbedingt übernehmen. Ich bin halt noch recht frisch in der Materie und bin mir, gerade bei diesem Betreuten nicht sicher, wann meine eigene Zuständigkeit nicht mehr gegeben ist. Vom Zeitaufwand her, habe ich bei dem Betreuten mit Abstand den meisten Aufwand. Das ist aber auch meiner Einstellung geschuldet, elf Dinge selbst in die Hand zu nehmen und möglichst optimal zu lösen.
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Aber wenn ich nun lese, dass dein Schätzchen zu gar keiner Eigenleistung bereit wäre ... ist hier zuforderst keine finanzielle Notlage zu lösen, eher ein motivationales Problem. Zitat:
LG Annegret |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Dein Betreuter hat (mehrfach) richtig Mist gebaut und bekommt (nochmal?) eine Chance, um NICHT in den Vollzug zu müssen, ja? Und er besitzt nun tatsächlich die Frechheit und sagt "Nö, wenn ich die Fahrt zahlen soll, nutze ich die mir gegebene Chance nicht". Okay, dann ab in den Knast! Pistole auf die Brust und ab damit! Du verstehst das??? Sry, also ich verstehe es NICHT!!! Wie soll denn mit der Einstellung eine stationäre Therapie erfolgen, wenns schon kein ECHTES Interesse am Vorgespräch da ist?? Der lacht doch allerhöchstens denn LEIDENSDRUCK, welcher unbedingt notwendig ist, um eine ERFOLGREICHE Therapie zu bewältigen und um sich (mit professioneller Hilfe) nachhaltig zu ändern, sieht definitiv anders aus! Lass dich nicht vor den Karren weiter spannen! Du bist nur der Betreuer, aber NICHT sein VORMUND!!!! Und eines sage ich dir : Sollte ich mal in einer Zeitung einen solchen "Spendenaufruf" lesen, mit so einem Hintergrund, ich wäre die erste, die das publik macht, aber nur, um auf den schlechten Betreuer aufmerksam zu machen und dessen MISSBRAUCH der Gutmütigkeit der helfenden Leser!! Mensch, w-a-c-h a-u-f!! Kopfschüttelnde Grüsse, MurphysLaw |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo Katzenvater,
BorderlinerInnenn sind oft überraschend "verhaltensoriginell". Lies Dich da unbedingt mal ein. Imres Haltung ist da sicher wertvoll. Du schreibst von Deiner Einstellung "Dinge selbst in die Hand zu nehmen und möglichst optimal zu lösen." Vergiss das bei Borderlinern. Deine optimale Lösung entspricht in der Regel nicht ihrer optimalen Lösung. Im Ergebnis werden Dir Deine Bemühungen zerschossen. Und zwar Schritt für Schritt. Hilft nur ganz klare & eindeutige Spielregeln vorgeben. Sind mehrere Hilfesysteme involviert, unbedingt enge Absprachen treffen, damit man nicht gegeneinander ausgespielt wird. Gruss, Volker |
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#10 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
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Zitat:
Das mit der Zeitungsanzeige finde ich auch ziemlich drüber. Trotzdem finde ich MurphysLaw's Antwort genauso drüber, ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht (Trotzdem Recht in der Sache: Wie soll die Therapie bitte laufen, wenn die Bereitschaft zum Vorgespräch schon dermaßen gering ist? Fraglich...). Du machst Dir Gedanken. Aber ich glaube du hättest schon 3 Schritte früher damit aufhören müssen. Das Geld für die Fahrt selber vorzulegen wäre mir auch schon viel zu viel. |
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