Dies ist ein Beitrag zum Thema Bekleitung zum Arzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
wie sieht damit aus, wenn ich meine Kranke Schwester als Betreuer zum Arzt begleiten muss, muss der Arbeitgeber mir ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
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Hallo
wie sieht damit aus, wenn ich meine Kranke Schwester als Betreuer zum Arzt begleiten muss, muss der Arbeitgeber mir freigeben oder kann er sagen, nö das geht nicht. Und wenn ja, wer übernimmt dann den Verdienstausfall??? |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Hallo,
warum sollte der Arbeitgeber für ein Ehrenamt freigeben müssen? Dann würde niemand mehr arbeiten. Wenn dann musst du das über Überstundenabbau oder Urlaub machen, bzw. den Arzttermin in deine Freizeit legen. Verdienstausfall kannst du dir abschminken. Für deine Tätigkeit bekommst du die Aufwandsentschädigung, mehr is leider nicht. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Die Begleitung zum Arzt gehört auch nicht zu den Aufgaben des rechtlichen Betreuers. Ausnahme : es gibt dort etwas für den Aufgabenkreis Gesundheit relevantes zu besprechen (das geht aber fast immer auch telefonisch ) oder der Betreuer muss was unterschreiben (trifft aber normal nur bei Einwilligung in eine Behandlung zu, und das auch nur dann, wenn der Betroffene selbst einwilligungsunfähig ist)
Also zum Arzt begleiten ist fast nie notwendig. Wenn du Angehöriger bist und die Begleitung aus dem Grund einfach machen willst, dann geht das nur in deiner Freizeit / Urlaub / Überstunden |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
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oh, ok, weiß ich bescheid
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