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Bekleitung zum Arzt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bekleitung zum Arzt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo wie sieht damit aus, wenn ich meine Kranke Schwester als Betreuer zum Arzt begleiten muss, muss der Arbeitgeber mir ...


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Alt 31.01.2017, 14:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard Bekleitung zum Arzt

Hallo
wie sieht damit aus, wenn ich meine Kranke Schwester als Betreuer zum Arzt begleiten muss, muss der Arbeitgeber mir freigeben oder kann er sagen, nö das geht nicht. Und wenn ja, wer übernimmt dann den Verdienstausfall???
Pirat75 ist offline  
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Alt 31.01.2017, 18:21   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Hallo,


warum sollte der Arbeitgeber für ein Ehrenamt freigeben müssen? Dann würde niemand mehr arbeiten. Wenn dann musst du das über Überstundenabbau oder Urlaub machen, bzw. den Arzttermin in deine Freizeit legen. Verdienstausfall kannst du dir abschminken. Für deine Tätigkeit bekommst du die Aufwandsentschädigung, mehr is leider nicht.
Faddl ist offline  
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Alt 31.01.2017, 19:12   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Die Begleitung zum Arzt gehört auch nicht zu den Aufgaben des rechtlichen Betreuers. Ausnahme : es gibt dort etwas für den Aufgabenkreis Gesundheit relevantes zu besprechen (das geht aber fast immer auch telefonisch ) oder der Betreuer muss was unterschreiben (trifft aber normal nur bei Einwilligung in eine Behandlung zu, und das auch nur dann, wenn der Betroffene selbst einwilligungsunfähig ist)

Also zum Arzt begleiten ist fast nie notwendig.

Wenn du Angehöriger bist und die Begleitung aus dem Grund einfach machen willst, dann geht das nur in deiner Freizeit / Urlaub / Überstunden
Boomer ist offline  
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Alt 31.01.2017, 22:51   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.12.2016
Beiträge: 11
Standard

oh, ok, weiß ich bescheid
Pirat75 ist offline  
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