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Reha-Sozialdienst

Dies ist ein Beitrag zum Thema Reha-Sozialdienst im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der Sozialdienst einer geriatrischen Reha ist hartnäckig untätig. Wenn ein Betreuer da sei, dürfe er sich zurückziehen. Ich hatte mich ...


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Alt 19.07.2017, 17:38   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,072
Standard Reha-Sozialdienst

Der Sozialdienst einer geriatrischen Reha ist hartnäckig untätig. Wenn ein Betreuer da sei, dürfe er sich zurückziehen. Ich hatte mich im Forum durchgelesen und ihm die Aufgaben eines Kliniksozialdienstes vorgelesen. Antwort: er kenne die Argumentation. das gelte aber nur für Krankenhäuser, "Gott sei Dank" nicht für Reha-Kliniken. Im übrigen dürfe er gar keine Anträge (z. B. Kurzzeitpflege, Höherstufung Pflegegrad) stellen. Ich konnte nichts finden, was seine Ansichten, eindeutig widerlegt. Eine Beschwerde beim ärztlichen Direktor ergab, dass man auch dort der Überzeugung ist, die Organisation der weiteren Versorgung sei Sache des Betreuers. Hintergrund: Bis kurz vor Ende der Reha waren Sozialdienst und Stationsarzt der Ansicht, B. könne in seine Wohnung entlassen werden. Nach meiner Beschwerde heisst es nun kurz vor Entlassung zwar, nach Haus kann er nicht - Verlängerung wird auch nicht genehmigt -, aber tätig werden will der Sozialdienst trotzdem nicht. Ich habe zwar im Hintergrund einen Platz für B. gefunden, möchte das aber nicht so auf sich beruhen lassen, da der nächste Fall sicher kommt. Also meine Frage: gilt für Reha-Sozialdienste dasselbe wie für Kliniksozialdienste oder nicht?
mimi91 ist offline  
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Alt 19.07.2017, 20:04   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,203
Standard

Ähnliche Diskussion hatte ich letztens auch mit einer Dame vom Sozialdienst einer Reha-Klinik.

Selbst das Anstoßen der Begutachtung für eine Pflegestufe haben die bisher verpennt.

Das einzigste was die wohl schaffen, ist eine Verlängerung der Reha (klar geht ja um ihre Kohle)!

Evtl einmal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen, welche Pflichten die entsprechenden Sozialdienste haben.
ufzeer ist offline  
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Alt 19.07.2017, 20:27   #3
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Im übrigen dürfe er gar keine Anträge (z. B. Kurzzeitpflege, Höherstufung Pflegegrad) stellen
Diese Aussage ist zweifelfrei absolut richtig.
Er könnte es auch gar nicht. Diese Anträge sind Betreuersache.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2017, 12:13   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
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Beiträge: 2,857
Standard

Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Also meine Frage: gilt für Reha-Sozialdienste dasselbe wie für Kliniksozialdienste oder nicht?
Grundsätzlich ja; Klinik ist Klinik und Sozialdienst ist Sozialdienst

Zitat:
Diese Anträge sind Betreuersache.
.....aber wenn d. Betreute noch Herr seiner Sinne ist bzw. einwilligungs- und schreibfähig, sollte er die betr. Anträge - nach Aufklärung und Unterstützung durch den Sozialdienst (dafür ist der schließlich da) - auch selbst unterzeichnen. Wenn ich als Betreuer meine, dass diesbezüglich eine andere Maßnahme - wie vom Betreuten bzw. vom Sozialdienstes beabsichtigt - erfolgen soll, nehme ich mich der Sache an bzw. stelle die Anträge von meiner Seite.
Auch hinsichtlich der Gesundheitssorge sollten die Betreuten noch alles selbst regeln, was sie selbst bzw. eigenständig tun können.
Ungeachtet dessen muss ich als Betreuer das Ganze natürlich im Blick behalten und ggf. eingreifen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.07.2017, 12:35   #5
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
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Standard

Zitat:
.....aber wenn d. Betreute noch Herr seiner Sinne ist bzw. einwilligungs- und schreibfähig, sollte er die betr. Anträge - nach Aufklärung und Unterstützung durch den Sozialdienst (dafür ist der schließlich da) - auch selbst unterzeichnen.
@Carlos, darauf mag ich mich auf keinen Fall einlassen und auch nicht verlassen denn....angenommen derjenige ist gleichzeitig noch im Bezug von GruSi oder sonstigem. Wenn das Amt nicht gleichzeitig mit deiner Antragstellung von dieser unterrichtet wird gibt es bei Verzögerungen keine Berücksichtigung durch die Amtsberechnung und im Ergebnis fehlt u. U. Geld.
Wenn du dann nicht zu 100% belegen kannst, wann, was gemacht wurde siehst du schlicht alt aus. Und deswegen einem Sozialdienst hinterherzutelefonieren fällt mir im Traum nicht ein.

Kostenübernahmeanträge für Kurzzitpflegeeinrichtungen beinhalten am wenigsten nur die Unterschrift.

Antragssachen mache am liebsten ich, nicht in Wirklichkeit aber nur so habe ich den genauen Überblick darüber was, wann und in welcher Form beantragt wurde.
Hier gilt für mich: viele Köche verdereben den Brei- und den verdorbenen Brei müsste ich letztendlich auslöffeln. Null Bock dazu

@Carlos, es ist jetzt vielleicht gemein aber schau genau dazu mal in unserem BB Bereich wie es einer Kollegin geht.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.07.2017, 08:13   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,072
Standard

Guten Morgen,
in diesem Fall hatte ich Kostenübernahme mit KK und Sozialamt natürlich geklärt, also Dinge, die der B. nicht tun konnte bzw. ich auch nicht dem Sozialdienst überlasse.
Es fehlte aber eben jegliche Aufklärung/Unterstützung im Hinblick auf Verlängerung/Entlassmanagement. Da gab es nur Genuschel wie "der wurschtelt sich schon durch".
mimi91 ist offline  
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Alt 25.07.2017, 08:41   #7
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@mimi, meine Anmerkungen waren nicht auf dich gemünzt.
Das der Sozialdienst seinen Teil zu tun hat- Reha hin oder her- da bin ich natürlich ganz bei dir.
Mir ging es mehr um eine (notwendige) Differenzierung und evtl. Fallen für mich als Betreuer dabei wenn ich diese nicht beachte.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.07.2017, 10:30   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
@Carlos, darauf mag ich mich auf keinen Fall einlassen und auch nicht verlassen denn....angenommen derjenige ist gleichzeitig noch im Bezug von GruSi oder sonstigem. Wenn das Amt nicht gleichzeitig mit deiner Antragstellung von dieser unterrichtet wird gibt es bei Verzögerungen keine Berücksichtigung durch die Amtsberechnung und im Ergebnis fehlt u. U. Geld.
Wenn du dann nicht zu 100% belegen kannst, wann, was gemacht wurde siehst du schlicht alt aus. Und deswegen einem Sozialdienst hinterherzutelefonieren fällt mir im Traum nicht ein.

Kostenübernahmeanträge für Kurzzitpflegeeinrichtungen beinhalten am wenigsten nur die Unterschrift.

Antragssachen mache am liebsten ich, nicht in Wirklichkeit aber nur so habe ich den genauen Überblick darüber was, wann und in welcher Form beantragt wurde.
Hier gilt für mich: viele Köche verdereben den Brei- und den verdorbenen Brei müsste ich letztendlich auslöffeln. Null Bock dazu

@Carlos, es ist jetzt vielleicht gemein aber schau genau dazu mal in unserem BB Bereich wie es einer Kollegin geht.
Hallo Michaela,

da hast Du natürlich recht. Da ist es schon sinnvoller, wenn d. Betreuer (auch aus evt. Haftungsgründen oder anderen evt-Unannehmlichkeiten) die Federführung behält.
Ich wollte nur grundsätzlich darauf hinweisen, dass die Sozialdienste, die ja bekanntlich gerne Arbeit auf die Betreuer abwälzen, hier auch ihren Aufgaben nachzukommen haben und Betreute auch mal selbst Anträge unterschreiben können bzw. sollen. Aber es kommt natürlich - wie immer - auf den Einzelfall an.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 03.08.2017, 20:33   #9
Stammgast
 
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Ort: NRW
Beiträge: 887
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Liebe KollegInnen,

Stiftung Warentest hat vorgestern ein Sonderheft zum Thema "Entlassung aus dem Kranken*haus: Kliniken müssen Hilfe organisieren."
Demnach ist das angemessene Entlassmanagement Bestandteil der medizinischen Behandlung.
Wir sind ja rechtliche Betreuer, was bedeutet, dass wir darauf zu achten haben, dass alle rechtlich gesicherten Möglichkeiten für unsere Klienten ausgeschöpft werden. Das bedeutet nicht, dass wir Pflichten anderer übernehmen müssen.
Sollte sich eine Klinik weigern dieser Pflicht nachzukommen, so handelt es sich meiner Meinung nach um einen Behandlungsfehler.
Sollte ein Patient in Folge dessen zu Schaden kommen, würde ich Rechtsmittel gegen die Klinik einreichen.
Marsupilami ist offline  
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Alt 03.08.2017, 22:08   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Liebe KollegInnen,

Stiftung Warentest hat vorgestern ein Sonderheft zum Thema "Entlassung aus dem Kranken*haus: Kliniken müssen Hilfe organisieren."
Demnach ist das angemessene Entlassmanagement Bestandteil der medizinischen Behandlung.

Danke für den Hinweis; werde mir das Heft holen. Mein erster Gedanke hierzu: Die Klinik wird wohl ihre organisierte Hilfe (erfahrungsgemäß) darin sehen, dass sie d. gesetzlichen Betreuer über die Entlassung informiert.......

mfg
carlos ist offline  
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