Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhauseinweisung ohne Information der Betreuerin im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Zitat von michaela mohr
Meiner Meinung nach nun mal gar nicht.
Ein Pflegedienst der nicht mal weiss wer ihm ...
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#11 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Im Übrigen kommt niemand so schnell gegen seinen Willen dauerhaft in eine (geschlossene) Einrichtung, da muss erst mal ein Gutachten erstellt werden, aufgrunddessen dann ein Gerichtsbeschluss ergehen kann. Zitat:
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Wir streiten hier eh um des Kaisers Bart, denn mit dieser Diagnose kann die Dame nun mal irgendwann nicht mehr alleine in ihrer Wohnung bleiben, ich finde es ehrlich gesagt reichlich absurd, darauf zu beharren. "Ich bin auch schon mal nachts draußen" - Hallo? Soll die Dame erst erfroren aufgefunden werden, damit der Unsinn (sorry) dieser Bemerkung klar wird? Nochmal: der Pflegedienst und schon gar nicht ein rechtlicher Betreuer kann der Dame die notwendige Hilfe im häuslichen Umfeld bieten. Was der Betreuer in einem solchen Fall tun sollte, ist, sich gemeinsam mit dem Krankenhaus und dem Sozialen Dienst um eine Unterbringung der Dame zu kümmern und nicht wie Don Qichotte für vermeintliche Rechte und Würde der Dame zu kämpfen. Man kann trefflich über die vollstationäre Unterbringung kraft Gerichtsbeschluss streiten. Wer dagegen ist, sollte dann aber auch Alternativen bieten - und die Dame mit ihrer Diagnose allein in ihrer Wohnung leben zu lassen, ist keine! Geändert von Sohn55 (13.08.2017 um 13:25 Uhr) |
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#12 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Trotzdem: ich habe den Eindruck, dass in letzter Zeit immer mehr Beiträge - nicht nur im Bereich der Rechtsfragen -geschrieben werden, die nicht unbedingt der Rechtslage entsprechen. Selbst wenn sie unterstützend gemeint sind, tragen sie doch mehr zur Verwirrung als zur Klärung bei. Für mich dieses Forum kein Freizeitvergnügen, ich bin dankbar für gute Ratschläge und viele fundierte Informationen, die ich hier gefunden habe. Obwohl ich noch weit davon entfernt bin, um meinen Lebensunterhalt durch die von mir geführten Betreuungen zu bestreiten, ist meine Zeit äußerst knapp bemessen, und ich ärgere mich über die Verbreitung von Fehlinformationen, auch wenn sie noch so gut gemeint sind. Denn auch diese zu lesen und zu überprüfen, kostet meine Zeit..... Von daher meine Bitte an alle Schreibenden: bitte gebt nur Antworten, die wirklich fundiert sind oder deklariert sie als Eure Vermutungen! Gruß, Sonnyblue3 |
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#13 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Genau das ist ja das Problem. Der Pflegedienst hätte auch einfach weiterwurschteln und seinen Dienst nach Vorschrift verrichten können, ohne sich um die Gesamtsituation zu kümmern. Stattdessen hat er hingeguckt und das Ganze weitergeleitet. |
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#14 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Da muss schon jeder selbst entscheiden, welchen Nutzen er/sie aus allem ziehen kann Zum letzten Mal meinerseits zum Thema: Eine 80-jährige Dame mit fortgeschrittener uind fortschreitender organisch bedingter (= gesicherter) demenzieller Entwicklung kann, wenn man nicht die Dinge einfach laufen lassen und nicht will, dass sie allen möglichen Gefahren ausgesetzt ist, nicht dauerhaft in ihrer Wohnung bleiben, wenn dort ihre Versorgung nicht gesichert ist. Das sollte eigentlich jedermann einleuchten. Wer gegen die Einweisung ist, sollte die Alternativen im Klartext benennen! |
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#15 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wir sind hier auch nicht in einem Laien Forum, hier sind hauptsächlich Berufsbetreuer, Ehrenamtliche und auch Rechtspfleger vertreten- alles keine Laien sondern Fachleute. Da die Eingangsfrage von Noemi so gut als möglich beantwortet ist schliesse ich hier. Der Einwand oder die Bitte von Sunnyblue sollte auch nicht einfach stumpf ignoriert oder nur blind abgewehrt werden. PS: Zitat:
Zitat:
und damit niemandem hilfreich.
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