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Krankenhauseinweisung ohne Information der Betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhauseinweisung ohne Information der Betreuerin im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr Meiner Meinung nach nun mal gar nicht. Ein Pflegedienst der nicht mal weiss wer ihm ...


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Alt 13.08.2017, 13:03   #11
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Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach nun mal gar nicht.
Ein Pflegedienst der nicht mal weiss wer ihm Infos gegeben hat ist...... bestenfalls zweifelhaft.(....)
Der Pflegedienst hat nicht nur auf irgendwelche Infos reagiert, sondern die Dame ja jeden Tag gesehen. Und da hat er offenbar erkannt, dass die Dame im häuslichen Umfeld nicht die erforderliche Hilfe hat (die in der Tat auch der Pflegedienst mit seinen 1-2 Stunden nicht leisten kann). Man möchte sich mehr solcher Pflegedienste wünschen, die nicht nur blind für die echten Probleme ihre zuweilen recht sinnfreien Dienste verrichten.

Im Übrigen kommt niemand so schnell gegen seinen Willen dauerhaft in eine (geschlossene) Einrichtung, da muss erst mal ein Gutachten erstellt werden, aufgrunddessen dann ein Gerichtsbeschluss ergehen kann.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Anträge auf Erweiterung seiner Aufgabenkreise kann nur der Betreuer stellen, wenn möglich gleich mit ärztlicher Stellungnahme.
Den Aufgabenkreis meinte ich nicht. Wenn der Aufgabenkreis jetzt nicht in der Betreuung drin ist, wird der Antrag auf Einweisung vermutlich unter Hinterzuziehung eines Dritten gestellt, weil nun mal hier der Betreuer fehlt.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
.
Wo hast denn diese irrige Meinung her?
Der Bereuer stellt den Antrag und muss diesen natürlich begründen!
Ja , aber ohne die ärztliche Stellungnahme hätte der nur eine schwache Grundlage. Und: hier geht die Initiative ja vom Krankenhaus aus, und nochmal, offenbar gibt es gar keine Betreuung mit Aufenthaltsrecht.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
(....)
Ganz allgemein: @Sohn du lässt dich viel zu sehr von deinen persönlichen Verhältnissen und dem sog. gesunden Meschenverstand lenken im Antworten.
D(...):
Mal abgesehen davon, dass sich persönliche Verhältnisse und gesunder Menschenverstand möglicherweise widersprechen, lass das mal meine Sorge sein, worauf meine Aussagen basieren ;-)

Wir streiten hier eh um des Kaisers Bart, denn mit dieser Diagnose kann die Dame nun mal irgendwann nicht mehr alleine in ihrer Wohnung bleiben, ich finde es ehrlich gesagt reichlich absurd, darauf zu beharren. "Ich bin auch schon mal nachts draußen" - Hallo? Soll die Dame erst erfroren aufgefunden werden, damit der Unsinn (sorry) dieser Bemerkung klar wird?

Nochmal: der Pflegedienst und schon gar nicht ein rechtlicher Betreuer kann der Dame die notwendige Hilfe im häuslichen Umfeld bieten.

Was der Betreuer in einem solchen Fall tun sollte, ist, sich gemeinsam mit dem Krankenhaus und dem Sozialen Dienst um eine Unterbringung der Dame zu kümmern und nicht wie Don Qichotte für vermeintliche Rechte und Würde der Dame zu kämpfen.

Man kann trefflich über die vollstationäre Unterbringung kraft Gerichtsbeschluss streiten. Wer dagegen ist, sollte dann aber auch Alternativen bieten - und die Dame mit ihrer Diagnose allein in ihrer Wohnung leben zu lassen, ist keine!

Geändert von Sohn55 (13.08.2017 um 13:25 Uhr)
Sohn55 ist offline  
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Alt 13.08.2017, 13:06   #12
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 264
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Zitat:
Ganz allgemein: @Sohn du lässt dich viel zu sehr von deinen persönlichen Verhältnissen und dem sog. gesunden Meschenverstand lenken im Antworten.
Das ist im Bereich der Rechtsfragen nicht unbedingt sinnvoll
Dieser Beitrag von mir gehört auch nicht so ganz zum Thema.....

Trotzdem:
ich habe den Eindruck, dass in letzter Zeit immer mehr Beiträge -
nicht nur im Bereich der Rechtsfragen -geschrieben werden, die nicht unbedingt der Rechtslage entsprechen. Selbst wenn sie unterstützend gemeint sind, tragen sie doch mehr zur Verwirrung als zur Klärung bei.

Für mich dieses Forum kein Freizeitvergnügen, ich bin dankbar für gute Ratschläge und viele fundierte Informationen, die ich hier gefunden habe.

Obwohl ich noch weit davon entfernt bin, um meinen Lebensunterhalt durch die von mir geführten Betreuungen zu bestreiten, ist meine Zeit äußerst knapp bemessen, und ich ärgere mich über die Verbreitung von Fehlinformationen, auch wenn sie noch so gut gemeint sind. Denn auch diese zu lesen und zu überprüfen, kostet meine Zeit.....

Von daher meine Bitte an alle Schreibenden: bitte gebt nur Antworten, die wirklich fundiert sind oder deklariert sie als Eure Vermutungen!

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 13.08.2017, 13:14   #13
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
(...) Bei nur Anwesenheit von morgens und abends (das deutet stark auf reine Medi Vergabe hin) solche Feststellungen zu treffen wie beschrieben ist ebenfalls........ stark zweifelhaft.(...)
Welche Vorstellungen hast du davon, was ein ambulanter Pflegedienst leisten kann? Die Dame dürfte bestenfalls Pflegegrad 3 haben, wahrscheinlich sogar nur 2, da ist nicht mehr als ein kurze Leistung morgens und abends drin.

Genau das ist ja das Problem. Der Pflegedienst hätte auch einfach weiterwurschteln und seinen Dienst nach Vorschrift verrichten können, ohne sich um die Gesamtsituation zu kümmern. Stattdessen hat er hingeguckt und das Ganze weitergeleitet.
Sohn55 ist offline  
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Alt 13.08.2017, 13:21   #14
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Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von sonnyblue3 Beitrag anzeigen
(...)
ich habe den Eindruck, dass in letzter Zeit immer mehr Beiträge -
nicht nur im Bereich der Rechtsfragen -geschrieben werden, die nicht unbedingt der Rechtslage entsprechen. (...)
Wir sind hier auch nicht in einem Jura-Forum, sondern in einem jedermann zugänglichen Laien-Forum, in dem ohnehin keine Rechtsberatung stattfinden kann.

Da muss schon jeder selbst entscheiden, welchen Nutzen er/sie aus allem ziehen kann

Zum letzten Mal meinerseits zum Thema:
Eine 80-jährige Dame mit fortgeschrittener uind fortschreitender organisch bedingter (= gesicherter) demenzieller Entwicklung kann, wenn man nicht die Dinge einfach laufen lassen und nicht will, dass sie allen möglichen Gefahren ausgesetzt ist, nicht dauerhaft in ihrer Wohnung bleiben, wenn dort ihre Versorgung nicht gesichert ist. Das sollte eigentlich jedermann einleuchten.
Wer gegen die Einweisung ist, sollte die Alternativen im Klartext benennen!
Sohn55 ist offline  
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Alt 13.08.2017, 13:39   #15
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wir sind hier auch nicht in einem Jura-Forum, sondern in einem jedermann zugänglichen Laien-Forum, in dem ohnehin keine Rechtsberatung stattfinden kann.
Irrtum, wenn du mal genau hinschaust dann findest du hier Bereiche die nicht mal allen Useren frei zugänglich sind.
Wir sind hier auch nicht in einem Laien Forum, hier sind hauptsächlich Berufsbetreuer, Ehrenamtliche und auch Rechtspfleger vertreten- alles keine Laien sondern Fachleute.

Da die Eingangsfrage von Noemi so gut als möglich beantwortet ist schliesse ich hier.

Der Einwand oder die Bitte von Sunnyblue sollte auch nicht einfach stumpf ignoriert oder nur blind abgewehrt werden.

PS:
Zitat:
Wer gegen die Einweisung ist, sollte die Alternativen im Klartext benennen!
Die stehen da bereits.

Zitat:
Wenn der Aufgabenkreis jetzt nicht in der Betreuung drin ist, wird der Antrag auf Einweisung vermutlich unter Hinterzuziehung eines Dritten gestellt, weil nun mal hier der Betreuer fehlt.
Das ist schlicht und ergreifend völlig absurdund damit niemandem hilfreich.
michaela mohr ist offline  
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behandlungsvertrag, geschã¤ftsfã¤higkeit, heimeinweisung, krankenhausbehandlung

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