Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhauseinweisung ohne Information der Betreuerin im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder,
ich bin seit April Betreuerin einer 80-jährigen Dame, die alleine in ihrer Wohnung lebt. (Seit Ende März überhaupt ...
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
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Liebe Forumsmitglieder,
ich bin seit April Betreuerin einer 80-jährigen Dame, die alleine in ihrer Wohnung lebt. (Seit Ende März überhaupt erst in der Betreuung tätig). AK: Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern. Die Dame ist von Spätvormittag bis ca. 15.00 Uhr bei ihrer Schwester, die in der Nähe lebt und einmal wöchentlich in der Tagespflege. Morgens und abends kommt der Pflegedienst, einmal wöchentlich eine Putzfrau und zweimal wöchentlich wird sie geduscht. Diagnose: Organisch wahnhafte (schizophreniforme) Störung, gemischte kortikale und subkortikale vaskuläre Demenz. Sie wurde gestern notfallmäßig, auf Anregung des Pflegedienstes, freiwillig in eine fakultativ geschütze Station eines Krankenhauses aufgenommen, ohne mich vorher zu informieren. Der behandelnde Neurologe hat die Einweisung ausgestellt, da der Pflegedienst gesagt hat, dass sie "im ambulanten Setting selbst mit int. Hilfen nicht mehr führbar ist." Sie möchte spätestens Freitag wieder nach Hause. Die Ärztin des Krankenhauses sagte mir erst, dass sie eigentlich auch nicht weiß warum diese notfallmäßige Aufnahme erfolgte, meinte aber nach Rücksprache mit dem Pflegedienst und dem Neurologen, dass eine Heimunterbringung abgestrebt wird. Die Patientin wird jetzt medikamentös neu eingestellt. Den Neurologen habe ich noch nicht erreicht. Er hat sie vor der Einweisung nicht mehr gesehen. Der letzte Besuch dort war im Mai. Ich bin zwar zur Zeit in Urlaub, hatte aber vorher schon gesagt, dass ich erreichbar bin. Das hat ja auch nach der Aufnahme sofort geklappt. Dann wollte man von mir, dass ich den Behandlungsvertrag unterschreibe und bei Gericht die Einweisung in ein Heim beantrage, da sie laut Pflegedienst zunehmend unruhig wird. Dafür müsste ich erst einmal die Aufenthaltsbestimmung beantragen, wenn ich das richtig sehe. Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau wie (und ob) ich eine Einweisung begründen soll. Sie soll nachts alleine draußen herumgelaufen sein. Das hat eine Nachbarin wohl dem Pflegedienst mitgeteilt. Der Name der Nachbarin ist nicht bekannt, so dass ich dort nicht nachfragen konnte.Sie ist unruhig und zeitlich desorientiert, aber ich weiß nicht, ob das für eine Einweisung ausreichend ist und kann sie auch erst am Samstag selbst besuchen. Andererseits ist sie noch letzte Woche alleine mit der Bahn zum Ohrenarzt und Hörgeräteakkustiker gefahren. Ein telefonischer Kontakt ist aufgrund einer Schwerhörigkeit nicht möglich. So nun zu den Fragen: - Reicht es aus, dass sie zeitlich desorientiert ist, nachts mal draußen gesehen wurde, nicht regelmäßig und ohne Anweisung isst, wahnhafte Vorstellungen hat (im Zimmer brennt es), Musik hört und eine Weglauftendenz (im Krankenhaus) hat, um eine Einweisung zu beantragen? - Gibt es weitere Hilfen, die ich implementieren könnte, damit sie noch etwas zu Hause bleiben kann? Sie möchte nicht ins Heim. - Ist der Satz:"Frau...ist nicht in der Lage ihre Angelegenheiten selbst interessengerecht zu besorgen", ein Synonym für Geschäftsunfähigkeit? Das Wort selbst taucht im Gutachten nicht auf. Es gibt auch keinen Einwilligungsvorbehalt. - Muss ich den Behandlungsvertrag unterschreiben? Ich freue mich auf eure Antworten. LG Noemi |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Zitat:
Lass dir von der Ärztin ausführlich auseinandersetzen, worin sie die erhebliche Selbstgefährdung sieht, warum sie für eine Heimunterbringung plädiert. Eine zeitliche Desorientierung reicht da sicherlich nicht aus, wenn sie ansonsten nicht verwirrt hilflos umherirrt oder gefährlichen Unfug zu Hause macht (Musikhören ist nicht gefährlich). Wenn sie MIT Anweisung isst, wird sie doch sicherlich genügend essen - oder? Mein Vorschlag: Lass dich mal so schnell nicht irre machen. Abwarten, was die Medi-Einstellung bringt ... und mach dir dann besonnen ein genaues Bild. LG Annegret |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
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Liebe Annegret,
danke, ich habe auch das Gefühl, dass das Attest viel zu unkonkret ist, um eine Einweisung zu rechtfertigen. Das aktuelle Problem ist, dass die Betreute nach Hause möchte, man also nicht im Krankenhaus abwarten kann wie die Medikamente anschlagen. Daher soll ich dafür sorgen, dass sie - auch gegen ihren Willen - erst mal im Krankenhaus bleiben muss und danach in ein Heim kommt. LG Noemi |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine Desorientiertheit aber bei jemandem festzustellen weil ein Unbekannter etwas gesagt haben will halte ich schon für sehr schräg. Was sagt denn die Schwester bei der sie sich täglich lange aufhält dazu? Wichtig ist doch aktuell auf jeden Fall nur der Kontakt zur Stationsärztin und deren Einschätzung. Sollte die Umstellung der Medis wichtig sein und im KH die Ergebnisse abgewartet werden müssen dann könnte diese Ärztin auf jeden Fall das Attest zur Erweiterung schreiben und das für eine 6wöchige Unterbringung zur Heilbehandlung. 6 Wochen im KH mit Beschluss aber Aussicht auf Besserung ist doch deutlich besser wie gleich as Heim zu denken. Wenn die Medis etwas bewirken sieht die ganze Situation doch auch dann zu Hause wieder ganz anders aus und erst dann kann man meiner Meinung nach über den weiteren Verbleib der Dame gesicherte Aussagen treffen. |
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#5 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,190
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Zitat:
![]() Laß Dich nicht vom Umfeld kirre machen. Zunächsteinmal bist Du den Wunsch der Betreuten verpflichtet, auch wenn sie z.B. in einem Heim besser aufgehoben wäre. In einem ähnlichen Fall von mir klappt das mit "Zuhause wohnen" bereits seit einem Jahr. Ab und an entgleist das Krankheitsbild und steht wieder ein Krankenhausaufenthalt an und dann geht es wieder eine Weile gut. Bei dieser B. habe ich auch von ganz vielen Seiten gehört "die muss in einem Heim". Auch von einem Arzt wurde ich angeranzt, dass sie besser in einem Heim untergebracht sei, usw.! Nachdem wiedermal die Wahnvorstellungen überhand genommen hatten (fütterte Tiere (Pinguine) in der Wohnung, wollte nachts aufgegriffen nicht mehr in ihr Haus zurück, weil sie es nicht erkannte, war sie nach 1906 für 2 Wochen untergebracht. Dort wieder war sie nicht auffällig und ich hatte ein längeres Gespräch mit dem dortigen Arzt, was sehr interessant war. Dieser teilte die Ansicht, dass kein ausreichender Anlass besteht, die B. dauerhaft gegen ihren Willen irgendwo in einem Heim zu verfrachten. Er war Ausländer (Russe?) und erzählte, dass in seinem Heimatland älteren Menschen mehr Respekt entgegen gebracht wird und ein "abschieben" im Heim fast unmöglich ist. Da wird schon was dran sein. Vielleicht solltest Du einmal den Pflegedienst wechseln, vielleicht wollen die nur eine arbeitsintensive Patientin los werden!? |
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#6 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
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Vielen Dank, ich werde das so versuchen und dann intensiv beobachten wie es zu Hause läuft. Es ist immer schwierig so etwas aus der Ferne zu beurteilen, ich bin wie gesagt gerade noch in Urlaub und noch nicht so erfahren. Da hat mich die Info "Krankenhauseinweisung" schon etwas gestresst. Morgen bin ich zurück und offensichtlich hat sie heute nicht das KH verlassen.
Dein Beitrag, Ufzeer, hat mich sehr ermutigt. Vielen Dank auch euch, Annegret und Michaela. Jede Info bringt mich weiter ![]() LG Noemi |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Zitat:
Das kann kein ambulanter Pflegedienst leisten, und ein/e rechtliche Betreuer/in schon gleich gar nicht. Natürlich kann man sich immer noch irgendwie so "durchwurschteln", aber irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo das eben nicht mehr geht, meistens wegen Eigengefährdung und/oder wegen mangelnder Einsicht z.B. in die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung. Der Pflegedienst hat hier offenbar seine Grenzen erkannt und mE vollkommen richtig gehandelt: die Versorgung/Pflege der Dame im häuslichen Umfeld ist wohl nicht mehr gewährleistet. Die Medikation hat vermutlich nicht den Sinn, die Dame wieder als "gesund" nach Hause zu entlassen, sondern sie bereit für eine vollstationäre Versorgung zu machen. Geändert von Sohn55 (13.08.2017 um 01:40 Uhr) |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat:
Nein. Es geht viel weiter als Geschäftsunfähigkeit. |
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#10 | ||||
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() Ein Pflegedienst der nicht mal weiss wer ihm Infos gegeben hat ist...... bestenfalls zweifelhaft. Bei nur Anwesenheit von morgens und abends (das deutet stark auf reine Medi Vergabe hin) solche Feststellungen zu treffen wie beschrieben ist ebenfalls........ stark zweifelhaft. Zitat:
Was du beschrieben hast käme höchstens bei starker Pflichtverletzung des Betreuers zum Tragen. Zitat:
![]() Der Bereuer stellt den Antrag und muss diesen natürlich begründen! Zitat:
Ganz allgemein: @Sohn du lässt dich viel zu sehr von deinen persönlichen Verhältnissen und dem sog. gesunden Meschenverstand lenken im Antworten. Das ist im Bereich der Rechtsfragen nicht unbedingt sinnvoll
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