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Keine Lebensverlängernde Maßnahmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Lebensverlängernde Maßnahmen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu hier im Forum. Kurz ein paar Informationen zur Sachlage. Mein Bruder, mittlerweile 57, ist am 5. ...


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Alt 17.08.2017, 14:32   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.08.2017
Beiträge: 4
Standard Keine Lebensverlängernde Maßnahmen

Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Kurz ein paar Informationen zur Sachlage. Mein Bruder, mittlerweile 57, ist am 5. Januar ein Aneurysma im Kopf geplatz. Er ist wahrscheinlich erst so 2 bis 3 Stunden später aufgefunden worden. Im Krankenhaus stand alles auf der Kippe aber er hat gekämpft. Da keine Patientenverfügung vorhanden war, es wird ja immer auch nur davon gesprochen so etwas anzulegen, hat er erst einmal überlebt. Nach 4 Wochen wurde er in eine Frühreha verlegt ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Auch hier gab es immer wieder Komplikationen u. a. eine Hirnhautentzündung. Nach 4 1/2 Monaten wurde er in eine Pflegeeinrichtung der Neuro Phase F verlegt. Auch hier gab es schon Komplikationen , so dass er bereits 2 mal im Krankenhaus war. Das Bewusstsein hat er immer noch nicht zurück erlangt. Ich bin seit Mai ein gesetzlicher Betreuer.

Die Stationsschwester im Pflegeheim hat mich nun gebeten, nach dem wir uns über ihn unterhalten haben, ein Schriftstück aufzusetzen, dass den Verzicht auf Lebensverlängerte Maßnahmen und künstliche Beatmung im Notfall beinhaltet. Er selbst hat zu Lebzeiten immer gesagt das er so einen Zustand nie möchte und wenn die Uhr abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.

Hat jemand vielleicht ein Schriftstück als Vorlage um dies zu formulieren, wäre sehr hilfreich für mich. Wie ich hier bereits gelesen habe ist dies auch soweit gesetztlich in Ordnung, da mich die Ärzte bei den letzten 2 Krankenhausaufenthalten auch gleich darauf angesprochen haben und es genau so sahen.

Grüße
mistertouchdown
mistertouchdown ist offline  
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Alt 18.08.2017, 19:41   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
Standard

Moin moin

Gibt es ausser Dir noch weitere Geschwister, Eltern oder Ehefrau und Kinder Deines Bruders, oder stehst Du alleine da?
Deine Entscheidung als Betreuer wird maßgebend sein, nicht die von den anderen. Die anderen als Gesprächspartner einzubeziehen kann für Dich hilfreich sein.

Für Deine Entscheidung ist die Meinung des Pflegepersonals im Heim oder Krankenhaus völlig egal.
Bei der Umsetzung Deiner Entscheidung kommt es ein Stück weit auch auf den behandelnden Arzt an:
Seid ihr Euch einig (egal wie die Entscheidung über den "mutmaßlichen Willen" Deines Bruders aussieht), dann ist das rechtens.
Nur, wenn ihr Euch nicht einig seid, dann müßtest Du Deine Entscheidung gerichtlich genehmigen lassen.

Du hast Dich mit Deinem Bruder schon mal über seine Vorstellungen unterhalten, und er wollte so eine Situation wie diese jetzt nicht. Du kannst aber nicht schreiben dass jetzt einfach abgeschaltet werden soll. Damit würdest Du die Grenze von der passiven (legalen) zur aktiven (strafbewehrten) Sterbehilfe überschreiten.

Hier ein Textvorschlag, den Du für die Situation Deines Bruders entsprechend umstricken kannst:

"Wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen,
dass ich mich unumkehrbar im Sterbeprozess oder dauerhaften Koma, Wachkoma oder in einem ähnlichen Zustand infolge schwerer Gehirnschädigung befinde,
selbst wenn der Tag meines Todes noch nicht absehbar ist und keine Aussicht mehr auf eine erträgliches und selbstbestimmtes Leben für mich besteht,
dann sollen im Falle einer akuten Krise (z.B. bei herzstillstand, Atemstillstand, Stoffwechselentgleisungen etc) alle lebensverlängernden intensivmedizinischen Maßnahmen, insbesondere die Wiederbelebung unterbleiben."

Dieses Satz ist zwar erst mal ein Ungetüm, hat aber seinen Grund:
Es werden im Rahmen einer Patientenverfügung klare Voraussetzungen aufgeführt:
- gilt nur, wenn man selber nicht mehr ansprechbar ist
- eine zum Tode führende Krankheit muss schon diagnostiziert worden sein
- der Sterbeprozess muss schon begonnen haben (auch wenn noch nicht klar ist, wie lange es dauern wird)
- eine zusätzliche Krise muss auftreten, der man ohne die anderen Voraussetzen mit Maßnahmen entgegentreten würde.

Dann sollen nur die Maßnahmen gegen die zusätzliche Krise unterlassen werden, damit der betreffende Mensch in Frieden gehen kann.
Das ist kein aktives Abschalten von Geräten sondern ein Nicht-Handeln - also passiv.

Egal, was Du tun und wofür Du Dich entscheiden wirst:
Von Dir wird die Entscheidung über das Leben bzw. Ableben von Deinem Bruder verlangt und Du wirst das noch lange mit bzw. in Dir tragen.
Dein Auftrag als Betreuer ist es, sich nach den Wünschen und dem Wohl des Betreuten zu richten. Das kann durchaus auch mal etwas anderes als die Vorstellung von Dir als Bruder des Betreuten sein.

Ich wünsche Dir, dass ihr in dem Punkt gleich seid, dass sowohl Dein Bruder aber auch Du Frieden mit der Entscheidung finde(s)t und viel Mut für die Umsetzung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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