Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstattungskosten der Pflegekasse für Bad ausgegeben im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgendes:
Habe für ein betreutes Ehepaar (70 und 79J.alt) Badumbau, behidertengerecht, beantragt bei der Pfl.-Kasse, wurde genehmigt und ausgeführt. Die ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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Folgendes:
Habe für ein betreutes Ehepaar (70 und 79J.alt) Badumbau, behidertengerecht, beantragt bei der Pfl.-Kasse, wurde genehmigt und ausgeführt. Die Rechnung der betr. Fa. habe ich dann an die Kasse gesandt im Glauben, die würden das Geld direkt an die Fa. zahlen. Jetzt habe herausbekommen, da die Fa. das Geld auch nach Wochen noch nicht bekam, dass die Zahlung der Kasse auf das Kto. der Betreuten gegangen ist - schon im Mai, hatte bei der Kasse nachgefragt. Es gibt für das Paar nur 1 Kto. Jetzt gehe ich aufs Kto. online und siehe, die Zahlungen (31.05.019) wurden eine Woche später komplett abgehoben (06. und 07.05.! Ich habe Vermögenssorge, das Kto. wird selbst verwaltet. Das war schon unter der Vorbetreuung so. Ich kontrolliere dieses, jedoch nicht so häufig. Beim Telefonat mit der Kasse wurde mir gesagt, dass nach Einreichung der Rechnung ich eigentlich hätte gefragt werden müssen, auf welches Kto. die Erstattung gehen solle - ich hätte ja nie der Üerweisung aufs Kto. der Betreuten zugestimmt. Daraufhin kam heute ein Anruf von der Kasse, ich hätte doch bitte eine Abtretungserklärung einreichen sollen, damit das Geld direkt an die ausführende Fa. überwiesen würde. In Bezug auf eine Überweisung von Pflegegeld vor einigen Monaten wurde ich sehr wohl gefragt, telefonisch. Die Überweisung erfolgte für beide Eheleute am selben Tag mit dem selben Betrag, eindeutig von der Kasse (auch mit geringen Deutschkenntnissen). Es wäre reiner Zufall gewesen, hätte ich innerhalb dieser kurzen Zeit des Geldverbleibs auf dem Kto. dieses gerade kontrolliert. Ich war gestern noch in der Wohnung der Betreuten mit dem Handwerker zur Nachbesprechung. Die Ehefrau und deren Sohn, der für mich Übersetzt, da geringe Sprachkenntnisse,obwohl sie mehr versteht, als sie zugibt, waren anwesend. Es wurde u.a. auch über die ausstehende Zahlung an die Fa.gesprochen. Nicht einmal da wurde mir gesagt, dass ziemlich hohe Beträge aufs Kto. gegangen seien und zwar bereits vor Wochen, ca. 3 Tage nach Einreichung der Rechnung meinerseits. Da alle drei über das Kto. verfügen, mussten alle Bescheid gewusst haben, ein so hoher Betrag wird nicht verschwiegen, sondern ggf. diskutiert. Habe versucht, den zust. Rechtspfl heute zu kontaktieren, ist nicht zu erreichen. Ich bin jetzt echt von den Socken über derartige Dreistigkeit, zumal auch noch Nachforderungen vom Sohn an den Handwerker gerichtet wurden. Also, ich werde Mitteilung machen, bzw versuchen, vorher noch den RPfl. zu erwischen. Es waren insgesamt gute 6000€! Ich hätte gute Lust, die anzuzeigen wegen Veruntreuung. Werde auch Beschwerde an die Kasse richten, da unverantwortlich und nicht nachvollziehbar. Bin fü Ratschlag dankbar. Dass ichs mit Halunken zu tun habe, wurde mir recht bald klar, nur hätte ich so ein Ausmaß echt nicht erwartet. Gruß von Ulrike |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Im Regelfall erhält tatsächlich der Versicherte die Kosten auf sein Konto überwiesen. Für eine Direktzahlung ist eine Abtretungserklärung erforderlich. Also aus Sicht der Kasse ist alles korrekt gelaufen.
Wenn du das Geld nicht von den Betreuten wiederbekommst, wonach es ja nicht aussieht, ist es weg und deine Betreuten haben 6.000 € Schulden beim Handwerker. Die kannst du nur versuchen für sie in Raten abzuzahlen. Deine Betreuten solltest du nicht anzeigen. Was mich aber irritiert, ist, dass drei Leute Zugriff auf das Konto haben. Das solltest du unbedingt verhindern. Und auch für das Ehepaar solltest du überlegen, getrennte Konten anzulegen. Auch über die Anregung eines Einwilligungsvorbehalts solltest du vor dem Hintergrund des geschilderten Falls nachdenken. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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Danke dir,
Kontenzugriff hat der Sohn, die Mutter und anzunehmen, auch der Vater. Die Eltern (Betreute) sind nicht so beweglich, deshalb geht der Sohn; dies wird sich wahrscheinlich auch nicht mit getrennten Konten ändern. Sich dies auszubedingen, bräuchte dann eben dann den E-Vorbehalt. Hatte sogar daran gedacht, die Betreuung abzugeben, weil ich mich als Betreuerin durch das Verschweigen hintergangen fühlte, denn das war´s. Die wussten, was sie taten. Totale Absicherung auch gegenüber den Betreuten finde ich ziemlich unerträglich, die endet dann eben in einem Korsett. Obwohl es sicher keinen Sonderfall darstellt. |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Zitat:
Hallo, also bei allem Verständnis. Die Vermögenssorge im Rahmen der Betreuung ist ja wohl nicht eingerichtet weil sie sich so hübsch im Ausweis macht. Offensichtlich besteht ja ein Bedarf in diesem Teilbereich Regelungen zu treffen. Und das Argument " das war schon immer so" ist da eher ungünstig. Zitat:
Du wirst dich mit deinen Betreuten und dem Sohn halt hinsetzen müssen und aufzuklären versuchen wer das Geld abgehoben hat und wo es verblieben ist. Dann eine Regelung über die Zahlung an den HAndwerker vereinbaren. Eine Betreuung mit VS so lange ohne Kontrolle des Kontos zu führen halte ich mal für ziemlich fahrlässig, von Mai bis jetzt ist ja doch einige Zeit vergangen.
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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danke auch deiner Antwort,
natürlich hast Du recht. Mir fiel das nicht ein nachzuschauen, vielleicht auch, weil wir vor Ort so oft über den Bau gesprochen hatte, auch über die Höhe der Kosten und eben, seitdem ich die Rechnung abschickte an die Kasse, auch über die Dauer der Zahlung an den Betrieb. Streicht doch niemand Geld ein in der Höhe, ohne zu wissen, woher des kam. Ich hatte einfach an die Möglichkeit, das Geld sei aufs Kto. gegangen, nicht gedacht, tja blöde, weiß ich jetzt auch. Das Sich-selbst-absichern gehört wohl zur vornehmlichen Aufgabe, auch wenn´s irgendwie strange ist. Werde Mitteilung machen ans AG, das werde ich wohl müssen und versuchen, den Verbleib der Kohle herauszubekommen, soweit möglich und dann den Vorbehalt beantragen, um Zu- oder Fehlgriffe zu vermeiden. |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Sind denn die ganzen 6.000 € schon ausgegeben? Sonst würde ich den Betreuten und die anderen Haushaltsmitglieder mal bearbeiten und darauf hinweisen, dass sich demnächst der Gerichtsvollzieher umschauen wird und man sich demgegenüber sogar wegen falscher unendlicher Aussage strafbar machen kann. Und dass der 2-Meter-Diagonale-Flachbildfernseher dann weg ist. Und dass bei manchen Gläubigern auch andere Leute auftauchen (Moskau-Inkasso und so weiter). Beeindruckt evtl. etwas mehr. Hat halt was damit zu tun, wie abgezockt die sind.
Vielleicht gibts ja die Möglichkeit, zumindest einen Teilbetrag zurückzubekommen und schon mal an die Handwerksfirma zu überweisen. Ansonsten wird das dann wohl demnächst was für Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Vermögensauskunft. Im übrigen: wäre ich der Handwerker, würde ich den Betreuten wegen Betrug anzeigen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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danke auch,
ich selbst hatte auch schon böse Gedanken in diese Richtung. Hatte jedoch den Sohn angerufen und nochmal nachgefragt. Auf meine ungläubigen Einwände hin, wurde die restlose Ausgabe jedoch bestätigt. Ich hatte an eidesstattliche Erklärung auch gedacht, böse Geldeintreiber sind natürlich besser und ne prima Ergänzung. Im Herkunftsland der Betreuten ist dies auch wahrscheinlich nicht unüblich. Mein Kopf steckt jedoch auch in der Schlinge, da ich tatsächlich länger nicht das Kto. kontrolliert hatte, einfach, weil mir die Überweisung der Kasse dorthin nicht im Traum eingefallen wäre, und ich denke, dies lässt sich im Falle eines Rechtsstreits auch nachweisen, wann ich online dort war. Ein paar Schweißtropfen bringt das schon ein. Ich werde dort noch einmal persönlich aufschlagen, mit allen Höllenqualen drohen, auch mögliche Anzeige des geschädigten Betriebes, auch Inkassobullen, die dann die (neuen) Möbel wieder auseinander nehmen...und Einwilligungsvorbehalt beantragen. Zumindest ist die Sache ne gelungene Feuertaufe für mich. |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Zitat:
Bei den geschilderten Verhältnissen ist es m. E. unerheblich, ob du 3 Tage, 3 Wochen oder 3 Monate nach der Abhebung aufs Konto geschaut hast. Du bist nicht der "Bestimmer" und wenn sie das Geld verprassen wollen, tun sie das, wann immer sie wollen. Dokumentieren würde ich, ob sie ihr Unrecht einsehen und versuchen wollen, den Schaden wieder gut zu machen. Nur dann würde ich zwischen ihnen und dem Handwerker vermitteln. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich verstehe die letzten Beiträge nicht, will sie auch nicht verstehen weil die Art und Weise wie dabei über die Betreuten gesprochen wird für meine Begriffe regelrecht unterirdisch ist.
Klar Betrug ist Betrug aber ein Betreuer der bei Vermögenssorge monatelang nicht einmal auf das Girokonto schaut ist ebenfalls keine Zierde. Wenn die Vermögenssorge überflüssig ist dann lässt man sie aufheben! Wir sind nicht als Erzieher unterwegs und die benannten Drohszenarien empfinde ich ebenfalls als total daneben. Das hat man im Grunde (als Betreuer) nicht nötig. Es gibt jetzt ein Riesenproblem an dem der Betreuer nicht vollständig unschuldig ist. Jetzt sollte es nur noch darum gehen vernünftige Lösungen für alle zu schaffen. Wieso man bei Betreuten nicht damit rechnet dass etwas schief geht , dass sie Mist bauen - sie haben nicht umsonst eine Betreuung- bleibt für mich weiterhin ein Rätsel. |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 22
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danke,
na klar, ist es nicht richtig, ein Kto. nur unregelmäßig zu kontrollieren, trotzdem hätten sie die Chance gehabt, das Geld durchzubringen (s auch Mimis Beitrag vorher) Richtig ist, zu erkennen, ob die Vermögensorge so überhaupt Sinn macht und dann entspr. Schritte einzuleiten. Richtig wäre auch gewesen, eindeutig den Adressaten des Geldes (die Firma) zu benennen, ich sehe auch meinen Fehler ein. Die Szenarien entsprachen meiner Wut über derartige Dreistigkeit als Entladung und sich anhören zu müssen: "Warum überweist die Kasse auch auf mein Konto!" Das Schiefgehen hatte tatsächlich schon mit der Überweisung zu tun. Ein Fehler, den ich nie! wieder machen werde. Richtig finde ich, Lösungen zu suchen und den Betreuten nochmal auf den Zahn zu fühlen. Dennoch gibt es einen Unterschied zwischen Blödsinn und Betrug, auch wenn dies nicht zu unterscheiden, möglicherweise zur Selbstabsicherung erforderlich wäre. Ich bin mir sicher, dass andere am Anfang nicht so nem abgeklärten Pragmatismus folgten, sondern Ohrfeigen kassierten. Aber danke dir für den nüchternen Mittelteil, der ist hilfreich. |
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