Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

KV - Beiträge

Dies ist ein Beitrag zum Thema KV - Beiträge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter (24 Jahre) erhält keine SGB II - Leistungen, da er bei seinen Eltern lebt und diese gut ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.11.2019, 14:39   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard KV - Beiträge

Hallo,


ein Betreuter (24 Jahre) erhält keine SGB II - Leistungen, da er bei seinen Eltern lebt und diese gut verdienend sind.
Müssen die Eltern dann auch für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Sohnes aufkommen?




Schöne Grüße


Klima
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 14:47   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Das wäre allenfalls im Rahmen der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht denkbar, die aber wiederum von verschiedenen Faktoren abhängt (u. a. Erwerbsobliegenheit des Sohnemanns). Eine Vorschrift, wonach die Eltern in jedem Fall den KV-Schutz ihrer erwachsenen Kinder sicherstellen müssten, gibt es nicht. Im schlechtesten Fall bleibt der Sohnemann tatsächlich auf seinen KV-Schulden sitzen ohne jede Hoffnung, sie je abbezahlen zu können.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 14:59   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Er dürfte wahrscheinlich bis zu seinem 25 Geburtstag noch über seine Eltern krankenversichert sein, danach müßte er sich freiwillig versichern.

Hier steht zunächst einmal Klärungsbedarf.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 15:21   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Mit Vollendung des 23. Lebensjahres endete die Möglichkeit der Familienversicherung für meinen Betreuten.


Hat er denn Anspruch, dass das Jobcenter ausschließlich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt?
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 16:05   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
Standard

Das mit dem 23.Lebensjahr gilt für alle nicht berufstätigen volljährigen Kinder (§ 10 Abs. 2 Nr 2 SGB-V). Nach Nr 4 der gleichen Bestimmung besteht das Recht aber auch ohne AlterGrenze, wenn der Betroffene behinderungsbedingt nicht in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren. Das dürfte aufgrund der Bejahung der Betreuungsvoraussetzungen doch wohl vorliegen?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 16:25   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Lieber HorstD,


für den Betreuten war noch kein Behinderungsgrad festgestellt. Ich habe auch Zweifel, ob er einen erhalten könnte.

Bei ihm wurde lediglich eine leichte Intelligenzminderung daignostiziert.
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 17:07   #7
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Bei ihm wurde lediglich eine leichte Intelligenzminderung daignostiziert.
Dafür gibt es in jedem Fall einen Grad der Behinderung, dass bisher noch keiner festgestellt wurde, ist mir völlig unverständlich.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39