Dies ist ein Beitrag zum Thema Heim verweigert Fußpflege im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
mittlerweile ja. Aber das ändert nichts daran, dass die Kosten nicht von der Kasse bezahlt werden, da kein Diabetes. Das ...
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07.02.2020, 13:02 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
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mittlerweile ja. Aber das ändert nichts daran, dass die Kosten nicht von der Kasse bezahlt werden, da kein Diabetes. Das Attest hat er allerdings noch ausgestellt, bevor er die Füße angeschaut hat, quasi auf Zuruf des Heims. Das wird mir der Arzt aber in keinem Verfahren so bestätigen.
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17.05.2020, 09:53 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2014
Beiträge: 4
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Da melde ich mich mal als Podologin mit Kassenzulassung.
Ein Anrecht auf eine Erstattung durch eine Krankenkasse hat zur Zeit ausschließlich ein Diabetiker mit den entsprechenden Folgen eines diabetischen Fußsyndrom, PNP, PavK. (Durchblutungsstöhrung oder Nervenstörung) Desweiteren gibt es noch eine Erstattung, wenn eine Verletzung am Fuß Folge eines Arbeitsunfalles ist. BG-Fall Hier greifen verschiedene Gesetze. z.B. Habt das Heim und der Arzt angegeben, dass es einen veränderten Nagel gibt. Somit ist der Fuß nicht als gesund, sondern als krankhaft einzuordnen. Das bedeutet im Rückschluß, dass nur ein Arzt, ein Heilpraktiker oder mit Verordnung ein Podologe diesen behandeln darf. Jeder andere macht sich nach dem HPG strafbar. Die Verordnung eines Arztes sagt jedoch nichts über die Kostenübernahme aus. Es gibt Einzelfälle, in denen das Sozialamt die Kosten erstattet. Aber es ist Licht am Ende des Tunnels. Zum 01.07.2020 werden neue Richtlinien der Krankenkassen beschlossen. Darin sind auch weitere Diagnosen, mit denen die Krankenkasse zur Zahlung der Podologischen Behandlung bereit ist. Ich persönlich als Podologin behandel in den Einrichtungen grundsätzlich nur HMV. Ich habe weder die Zeit oder Kraft meinem Geld hinterherzulaufen, weil sich Niemand zuständig empfindet und ich auch zu teuer wäre (44.- € zuzuglich Anfahrt) Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben |
17.05.2020, 14:06 | #13 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Lösungsweg
Reden Sie doch mit dem von Ihnen mandatierte RA über folgenden Weg, den ich persönlich gehen würde:
das Heim kann ja die externe Fußpflege beauftragen, wobei ich am Ende die Kosten dem Heim im Wege der Kostenerstattung aus der Ersatzvornahme (weil sie es ja nicht tun) auferlegen lassen würde. Somit würde es für Ihren Klienten weiter gehen und der Streit geht ja noch weiter, vermutlich letztendlich im gerichtlichen Wege. Möglicherweise wäre das Heim zu Vermeidung von Ärger und Kosten zu einem Einzelfall-Anerkenntnis (ohne Rechtspflicht) bereit. Es geht Ihnen ja um den einen Klienten. |
17.05.2020, 23:07 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Hallo,
so lange, wie das jetzt schon geht, hätte der Betreute sich die Fußpflege auch zusammen sparen können. Ich hab viele Jahre im Seniorenheim gearbeitet. Viele alte Menschen - auch ohne Diabetes - haben Problemfüße. Da kann man als Laie nicht einfach mit dem Nagelknipser dran und gut ist. Nur weil die Krankenkasse etwas nicht zahlt, heißt das nicht, dass irgendwer das machen kann. Guck Dir mal die Füße von jmd. Z. B. mit Rheuma an. Ich find in diesem Fall nicht die Schande, dass das Heim das nicht macht, sondern dass die Kasse das nicht zahlt. Ich brauch auch dringend ne Brille und spare. Ist wie mit den Füßen. Find ich nicht richtig, dass in einem "reichen" Land wie Deutschland die Füße ganz hin sein müssen/ man fast blind sein muss, eh die Krankenkasse einem hilft. |
19.05.2020, 18:30 | #15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Zitat:
Es geht bei diesem Thema darum, dass das Heim verpflichtet ist, bestimmte Grundleistungen zu erbringen, dafür wird es bezahlt. Christian Martens |
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19.05.2020, 19:43 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Eigentlich ist das derzeit doch ganz einfach.
Die Nagelpflege gehört zur Grundversorgung, also gehört es zu den Leistungen, die das Heim erbringt, entweder durch die eigenen Pflegekräfte oder durch die Organisation der Fußpflege, wenn es eine ärztliche Verordnung gibt. Gibt es eine ärztliche Verordnung mit einer bei der Krankenkasse gelisteten Diagnose, dürfen die Pflegekräfte die Nagelpflege nicht übernehmen. Das Heim organisiert in dem Fall eine podologische Fachkraft, die die Nagelpflege auch bei eben der genannte Diagnose übernehmen darf. Das darf nämlich auch nicht jede/r Podologe/in, sondern sie oder er braucht in der Regel eine über die normale Ausbildung hinausreichende nachgewiesene Fortbildung. Gibt es eine Verordnung vom Arzt wegen einer nicht von der Krankenkasse gelisteten Diagnose (zum Beispiel Verformung der Zehen), dann dürfen die pflegenden Mitarbeiter die Fußpflege wieder nicht übernehmen. Da muss dann eine podologische Fachkraft dran. Zahlen muss dann der Betroffene von seinem Barbetrag, ebenso wie er den Frisör selbst zahlen muss. Die Grundleistung des Heimes ist also auch übernommen, wenn in den beiden letzten Fällen die entsprechende Versorgung organisiert wird. |
16.07.2020, 17:41 | #17 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Ich habe mich in disem Thema ja schon einmal geäußert.
Seit dem 01.07.2020 kann der Arzt eine HMV zu Lasten der Krankenkasse verordnen, wenn der Patient einen Schaden am Fuß hat, der aufgrund einer Neuropathie entstanden ist. Das sind z.B. MS, Schäden aus Chemo, Apoplex, Trauma, Querschnitt und vieles andere auch. Dennoch gilt immernoch: Fachpersonal für verformte, geschädigte Füße ist immer der Podologe. Es gibt für Fußpfleger keine Ausbildung, was gemacht wird sind Schulungen, von 1-14 Tagen. Diese sind keiner Regelung unterlegen. Sie sind auch NICHT nötig, um als Fußpflegerin zu arbeiten. Da kann die Busfahrerin oder Verkäuferin genauso sein, wie die Schulabbrecherin ohne jede Kenntnisse. |
18.07.2020, 20:06 | #18 |
Ich bin neu hier
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Ort: Bochum
Beiträge: 5
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Ich habe auf der Seite „Pflege ABC“ https://www.pflegeabc.com/fingernaegel/ einen ganz interessanten Artikel dazu gefunden, ob die Nagelpflege überhaupt zur Grundleistung gehört.
Hier wird auch die Frage aufgeworfen, ob das Pflegepersonal aus haftungsrechtlichen Gründen das „Nägelschneiden“ überhaupt ausführen darf. Ein kurzer Auszug aus dem Artikel …. Andererseits soll das Schneiden der Fingernägel verboten sein, aus haftungsrechtlichen Gründen. Pflegeabc klärt auf … Die rechtlichen Hintergründe und Fakten: Im Sozialrecht ist die Grundpflege (§ 14 Abs. 4 SGB XI) mit folgenden Tätigkeiten verbunden: Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung. Die Nagelpflege wurde nicht in das Gesetz übernommen, da nur Tätigkeiten des täglichen Lebens berücksichtigt werden sollten, die regelmäßig und wiederkehrend anfallen. Somit ist in Krankenhäusern oder anderen klinischen Einrichtungen das Schneiden der Fuß- und Fingernägel nicht in der Grundpflege enthalten. Der Patient muss daher die Kosten der Nagelpflege selbst tragen. Ich habe auf einer anderen Seite (die ich leider nicht mehr finde) den Hinweis gefunden, dass das Nägelschneiden zuvor explizit als durchzuführende Leistung durch die Heime erwähnt wurde, aus dem Pflegegesetz aber wieder gestrichen wurde, eben weil es keine Tätigkeit des täglichen Lebens darstellt. Im Fall von Ulrike kann ich aber auch nicht nachvollziehen, weshalb das Heim sich der Tätigkeit entzieht, da es im RV vereinbart ist. Frage wäre aber auch, selbst wenn das Heim eine derartige Leistung gem. RV erbringen würde, ob das Nägelschneiden sowie das Haareschneiden nicht als Körperverletzung gilt, wenn der Patient dem nicht zustimmt. Grüße Enne |
21.07.2020, 16:39 | #19 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Im aktuellen Rahmenvertrag Niedersachsen steht folgendes:
Zitat:
Ich bin dieser "Argumentation" (von Seiten der Verantwortlichen im Heim!) auch schon begegnet, dass nämlich die ganzen ungelernten Hilfskräfte im Heim diese Leistungen ja nicht erbringen könnten. Solange das Heim aber den vollen Satz in Rechnung stellt, hat es auch die volle Leistung zu erbringen. Christian Martens |
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19.10.2020, 11:45 | #20 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Wer ist den für die Besorgung der Verordnung zur med. Fußpflege zuständig? Hat das Heim diese zu besorgen?
Hintergrund: B. seit 8 Monaten im Heim, Diabetes mit Fußsyndrom und bezahlt munter die Fußpflege vom Barbetragskonto. Eine Verordnung wurde in den 8 Monaten (vor der Betreuung) nicht angefordert.
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