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Ulrike Doppler 22.01.2020 17:23

Heim verweigert Fußpflege
 
Hallo Kollegen,

ich habe einen nervenaufreibenden Fall, der mich nun schon seit Monaten beschäftigt:

Mein Betreuter lebt in einem Pflegeheim in Bayern. Die Kosten werden vom Sozialhilfeträger getragen, er erhält Taschengeld.
Wie es in allen Heimen mittlerweile üblich ist, werden diverse Leistungen soweit möglich an Drittanbieter ausgegliedert und die Kosten dem Bewohner in Rechnung gestellt. So auch bei der Fußpflege.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht in dem Rahmenvertrag nachzulesen, was dort zu dem Thema steht.
Hier heißt es auszugsweise:
"Die Körperpflege umfasst"..."das Schneiden der Finger- und Fußnägel mit Außnahme der von Ärzten verordneten medizinischen Fußpflege nach den Heilmittelrichtlinien gemäß § 92 Abs. 1 Ziff. 6 und Abs. 6 Ziff. 6 SGB V sowie der kosmetischen Nagelpflege"

Da der Betreute kein Diabetiker ist, zahlt die Krankenkasse nicht.

Ich habe also das Heim aufgefordert, die Bestellung der Podologin zu unterlassen und die Fußpflege durchzuführen. Dieses weigert sich mit den argumenten, dass mein Betreuter eine Nagelanomalie hätte und es med. Fachpersonal benötigt. Ein entsprechendes Attest und Rezept haben sie beim Hausarzt angefordert. Diesen habe ich angerufen und im gesagt, dass der Betreute das Geld nicht hat um diese Privatrezept zu zahlen, darauf hin hab ich erfahren, dass der Arzt die Füße gar nicht angeschaut hat und auch nicht beurteilen will, ob es eine Anomalie gibt.

Daraufhin habe ich einen RA beauftragt, die Sache in die Hand zu nehmen. Dieser hat das Heim nochmals aufgefordert, die Fußpflege zu machen, vorallem weil davon auszugehen ist, dass eine eventuelle Anomalie durch das Unterlassen der Fußpflege über mehrere Monate zurückzuführen ist. Darauf hin hat das Heim einmalig die Kosten für die Podologin übernommen, allerdings gleich mitgeteilt, dass sie dies künftig nicht mehr tun werden. Ich als Betreuerin sollte mich nun darum kümmern, wer die Fußpflege künftig übernimmt.

Seither geht ein Schreiben von Anwalt zu Anwalt und an der Versorgungssituation meines BEtreuten ändert sich nix. Mittlerweile sind die gegnerischen Anwälte auf den Trichter gekommen, dass ich meinen Pflichten aus der Gesundheitsfürsorge nicht nachkomme, weil ich niemanden mit der Fußpflege beautrage. Dies haben die nun auch schon dem Betreuungsgericht mitgeteilt.

Was würdet Ihr in dieser Situation tun? Ich komme keinen Schritt weiter, das Heim ruht sich auf den Anwälten aus und es passiert rein gar nichts. Ich sehe aber auch nicht ein, dass mein Betreuter die KOsten zahlt wenn das Heim dazu verpflichtet wäre...

Schönen Abend,
Ulrike

Leuchtturm-H 22.01.2020 17:51

Moin,


ich kenne die Problematik. Mittlerweile habe ich ein Standartschreiben für die Fußpfleger.


Das Schneiden (ggfs. Feilen) der Fußnägel und die Hautpflege an
den Füßen, ist grundsätzlich eine Leistung der Pflege. Bitte wenden Sie sich bezüglich ihren Forderungen an die Einrichtung. Diese ist für die Begleichung der Kosten zuständig sofern diese Pflegemaßnahmen an einen externen Dienst abgegeben werden.

Das ganze dann auch dem Betreuungsgericht mitteilen und das Pflegheheim zur Sicherstellung der Pflegeleitungen auffordern. Gegbenenfalls die Heimaufsicht informieren.

In Deinem Fall aber wohl eher die Schreiben über einen RA laufen lassen.

Bisher hat es bei mir geklappt. Ob dann im Rahmen der Pflege die Fußnägel geschnitten werden, habe ich allerdings nicht überprüft.


Ich meine, es gibt auch den Straftatbestand Unterlassen von Pflegeleistungen in der Pflege. Die Heime haben eine Garantenpflicht. Gegebenfalls über den strafrechtlichen Weg eine Lösung herbeiführen.


Da sich nach dem neuen Wohn- und Betreuungsverträgen die Einrichtungen der besonderen Wohnform vertraglich zu Pflegemaßnahmen verpflichten, gilt gleiches auch dort.


Grüße
Der Leuchtturm

motzerella 22.01.2020 18:44

Heim und Pflegedienste verweigern Fußpflege?
 
Hallo in die Runde, ich habe vor Jahren in dieser Sache recherchiert und damals gute Quelle gefunden, die ich leider heute nicht mehr gefunden habe, aber die folgendes bestätigte und ich dann auch 1 x das Pflegeheim und in einem Fall den Pflegedienst damals damit überzeugt habe:
Nagel -Pflege ist Sache der Pflege. Und bei Anomalien (durch Krankheit (zBsp Diab.) kann über Arzt Rezept ausgestellt werden.

Ich suche nochmal wo ich das gefunden hatte.

Gruss Motzerella

carlos 23.01.2020 09:00

Die o.g. Problematik ist leider eines von vielen Beispielen dafür, mit welchen nervigen und zeitaufwändigen Krams wir es (zunehmend) tatgtäglich zu tun haben, weil andere Stellen nur darauf bedacht sind, möglichst wenig zu machen. Als ob das übliche Schneiden von Nägeln keine ureigenste Aufgabe von Pflege ist. Dass man hierfür noch einen Anwalt und Gerichte einschalten muss ist eine Schande. Das lässt sich m.E. auch nicht mit dem Totschlagargument des Personalmangels entschuldigen. Da fehlt es dann auch an menschlicher Qualität. Ich bin z.B. des Streits immer mehr müde, dass die Heime ihre Betreuungsleistungen gem. § 43 b SGB XI auch bei allen zu Pflegenden (auch den "schwierigeren") ernshaft und personenbezogen umsetzen; schießlich kassieren sie hierfür auch die Gelder.
In dem ganzen Zusammenhang tun mir auch immer mehr die zu Pflegenden leid, die keine Angehörigen oder Betreuer haben, die sich kümmern.


mfg

Christian Martens 24.01.2020 15:03

moin in die Runde,


dieses Thema hatten wir hier auch grade. :motz:

Selbstverständlich tut der Betreuer alles Notwendige, wenn er den Betroffenen in einem Heim untergebracht hat, das gem. Rahmenvertrag zur Fußpflege verpflichtet ist. Also nichts mit Pflichtverstößen des Betreuers.
Das Heim wird für diese Leistung mit der Pauschale bezahlt, so dass man bei fortgesetzter Weigerung durchaus die Heimaufsicht anstoßen kann. Hier im Landkreis war die zuständige Dame beim Landkreis jedenfalls sehr interessiert...


Christian Martens

Ulrike Doppler 06.02.2020 17:00

Hallo an alle und danke für die Antworten,

mich treibt das Thema immer noch um und wahrscheinlich bald in den Wahnsinn.

Der gegnerische Anwalt reagiert auf alles was mein Anwalt ihm schreibt mit dem Argument, dass die Fußpflege bei meinem Betreuten laut ärztlichem Attest nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden darf. Das Heim würde dem Bewohner ja gerne helfen, darf es aber nicht. Die Kosten für die Podologin übernimmt das Heim nicht.

Das geht jetzt schon 6 Monate so hin und her. Und mein Betreuter muss es ausbaden. Das Heim ruht sich auf ihrem Anwalt aus.

Ich habe mich schon an die Heimaufsicht, den Sozialhilfeträger und die Pflegekasse gewendet. Keinen interessiert das. Und der Anwalt bringt auch nichts weiter.

Bin ziemlich genervt von der Sache!
Schöne Grüße,
Ulrike

MurphysLaw 06.02.2020 17:46

Hat der Arzt sich mitlerweile doch die Füsse schon angeschaut und die Anomalie attestiert??

Susi K 06.02.2020 17:59

Zitat:

Zitat von Ulrike Doppler (Beitrag 124313)
Das geht jetzt schon 6 Monate so hin und her. Und mein Betreuter muss es ausbaden. Das Heim ruht sich auf ihrem Anwalt aus.

Ich habe mich schon an die Heimaufsicht, den Sozialhilfeträger und die Pflegekasse gewendet. Keinen interessiert das. Und der Anwalt bringt auch nichts weiter.

Irgenwie beschleicht mich das Gefühl, dass es hier nur um anwaltlich vertretene Rechthaberei handelt. Es gibt keine Aussagen zu den Kosten im Rahmen der nötigen pflegerischen Maßnahmen. Das muss man auch in Relation betrachten.

Eigentlich stellt sich alles klar dar. Zitat: "Die Körperpflege umfasst"..."das Schneiden der Finger- und Fußnägel mit Außnahme der von Ärzten verordneten medizinischen Fußpflege nach den Heilmittelrichtlinien gemäß § 92 Abs. 1 Ziff. 6 und Abs. 6 Ziff. 6 SGB V sowie der kosmetischen Nagelpflege"

Mehr ist nicht.

Susi K 06.02.2020 18:06

@MurphysLaw
Selbst wenn der Arzt sich die Füße angeschaut hat, ein Rezept für eine kostenlose Behandlung beim Podologen wird er nicht ausstellen können. Da kommt dann nur ein Privatrezept in Frage. Die Behandlungskosten sind selbst zu tragen. Der einzige Vorteil liegt darin, die Kosten daraufhin beim Finanzamt steuermildernd geltend zu machen.

MurphysLaw 07.02.2020 00:45

Susi_K,
ich schreibe aufgrund des Eingangspost in welchem es heisst:

Zitat:

Zitat von Ulrike Doppler (Beitrag 123948)

Ich habe also das Heim aufgefordert, die Bestellung der Podologin zu unterlassen und die Fußpflege durchzuführen. Dieses weigert sich mit den argumenten, dass mein Betreuter eine Nagelanomalie hätte und es med. Fachpersonal benötigt. Ein entsprechendes Attest und Rezept haben sie beim Hausarzt angefordert. Diesen habe ich angerufen und im gesagt, dass der Betreute das Geld nicht hat um diese Privatrezept zu zahlen, darauf hin hab ich erfahren, dass der Arzt die Füße gar nicht angeschaut hat und auch nicht beurteilen will, ob es eine Anomalie gibt.

nun "argumentieren" die RAs des Heimes damit, dass:

Zitat:

Der gegnerische Anwalt reagiert auf alles was mein Anwalt ihm schreibt mit dem Argument, dass die Fußpflege bei meinem Betreuten laut ärztlichem Attest nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden darf. Das Heim würde dem Bewohner ja gerne helfen, darf es aber nicht. Die Kosten für die Podologin übernimmt das Heim nicht.
deshalb meine Frage, ob es mitlerweile tatsächlich eine ärztliche Begutachtung gab, da ansonsten das "Argument" hinfällig wäre!


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