Dies ist ein Beitrag zum Thema Artzbesuche mit Taxi, wer zahlt ? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von carlos
Hallo,
die Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verordnung eines Taxischeins sind bekanntlich u.a. ein mindestens vorhandener ...
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24.07.2020, 01:03 | #11 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Zitat:
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12.11.2020, 10:30 | #12 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Nochmals Hallo,
in diesem Zusammenhang gibt es aber wirklich blöde Situationen. Ein Betreuter (Grundsicherung im Alter) musste sich einer Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie einer ambulanten OP unterziehen. Hin fuhr er mit dem öffentlichen Verkehrsmittel. Nach der OP erklärte man ihm, dass er - aufgrund der nachwirkenden Narkose - jetzt erstmal kein Auto fahren darf und auch ein längerer Weg zur Bushaltestelle riskant sei. Folglich nahm er sich ein Taxi. Dieses wurde ihm aber - da kein entsprechender Pflegegrad oder Merkzeichen - nicht verordnet. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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12.11.2020, 11:00 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.11.2020, 12:25 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Für mich sieht das so aus, als sei hier die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 2 Ziff c (iVm Abs. 3) der KTP-Richtlinien erfüllt: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2020-10-01.pdf
Das sollte schnellstmöglich geklärt werden. Die Sache mit dem Pflegegrad ist nur im Fall des § 8 Abs. 3 KTP-Richtlinien nötig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.11.2020, 13:57 | #15 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Nee, die weigert sich nun und verweist auf eine evt. Verordnung durch den Hausarzt. Angeblich hätte der Patient nur noch etwas länger warten müssen und dann hätte er wohl schon den Bus nehmen können. Der Betreute schilderte mir dies aber anders und erwähnte, dass es ihm schon etwas schwummrig war. Anscheinend muss man solche Situationen wirklich vorher mit dem Hausarzt klären (wobei Ärzte - oder besser gesagt: deren Praxispersonal - in diesem Zusammenhang eher "weniger aktiv" oder unengagiert erscheinen. Oder im Klartext: Mir kommt es so vor, dass man hier oftmals zu faul ist. In anderer Sache musste ich z.B. mehrfach nachhaken, bis ich eine Bescheinigung über eine chronische Erkrankung wg. Zuzahlungsbefreiung ausgestellt bekam. @ HorstD: Danke für die o.g. Quelle (wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Regelung allen Ärzten bzw. Praxen bekannt ist). Es gibt ja auch nicht wenige (mittellose) Menschen, die kein PG 3 oder Merkzeichen aG haben, aber infolge Krankheit, Schwäche oder Alters nicht in der Lage sind (finanziell) aufwendige Arztbesuche wahrzunehmen. Aus diesem Grund gehen viele erst gar nicht zum Arzt, obwohl sie es eigentlich müssten. mfg
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12.11.2020, 14:37 | #16 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Zitat:
Mit Sicherheit nicht. Die Regelung ist auch vor einigen Jahren liberalisiert worden, ich meine auch gerade an dieser Stelle. Vielleicht mal dem Arzt den Text mailen/faxen, damit er nachträglich den Transportschein ausstellt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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15.11.2020, 00:50 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Wär es denn unmöglich gewesen, da ne Stunde zu warten?
Meine Mutter hat leider in letzter Zeit öfter ambulante OPs. Sie ist sogar Privatpatientin und noch nie wurde ihr so ein Taxischein angeboten, aber immer die Möglichkeit, in der Praxis zu warten, bis sie wieder los kann. Hat der Arzt sogar drauf geachtet, dass sie entweder abgeholt wird oder halt erst in 1 Stunde ca. geht. |
15.11.2020, 11:01 | #18 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Nein. Wobei der ältere Betreute aber auch PG 1 und Merkzeichen G hat, also neben der Narkoseschwäche auch noch anderweitig beeinträchtigt ist. Ich weiss, da hätte man doch (theoretisch) den PD oder eine NBH als Begleitung beauftragen können - aber nur wenn man (für den betr. Zeitraum) einen hat hierfür, der auch die Kapazitäten aufweist, was heutzutage nicht einfach ist. mfg
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