Dies ist ein Beitrag zum Thema Artzbesuche mit Taxi, wer zahlt ? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wohne in einem Heim für chronisch psychisch kranke
Habe pflegestufe 2, ein schwerbehindertenausweiss mit 70 % ohne Merkzeichen.
Muss ab ...
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14.05.2020, 14:33 | #1 |
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Beiträge: 3
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Artzbesuche mit Taxi, wer zahlt ?
Wohne in einem Heim für chronisch psychisch kranke
Habe pflegestufe 2, ein schwerbehindertenausweiss mit 70 % ohne Merkzeichen. Muss ab und zu mal zum Zahnartzt oder zum normalen Artzt, nun meine Frage das Heim sagt ich muss die Taxifahrten zu den Ärtzten selber von meinem Taschengeld (bekomme monatlich 100€) bezahlen, ist das richtig so oder muss das Heim die Taxifahrten übernehmen ? Oder muss ich ich selber da hinlaufen oder meine Mutter muss die einspringen ? Freundliche Grüße |
14.05.2020, 15:22 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Fubu23,
du erfüllst leider erst mal nicht die Voraussetzungen für eine kostenfreie Beförderung zu ambulanten Behandlungen. Schau mal hier: https://www.bundesgesundheitsministe...ahrkosten.html Da kannst du sehen unter welchen Kriterien die Fahrtkosten übernommen werden. Die Einrichtung muss diese Kosten sicherlich auch nicht übernehmen. Seit 1.1.2020 bsit du ja auch nicht mehr in einem Heim sondern in einer besonderen Wohnform und hast damit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Falls du einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten hast solltest du mit diesem mal deine Vermögenslage besprechen, denn theoretisch müsstest du monatlich schon mehr wie 100 € an freien Einnahmen haben.
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14.05.2020, 16:33 | #3 |
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Beiträge: 3
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Bei uns im Heim hat sogut wie keiner Pflegestufe 4 oder ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweiss
ABER, alle rauchen und kaufen sich süssigkeiten und manche bekommen eine Taxi und manche müssen es selber bezahlen, als ich zum MRT musste weil ich ein Unfall hatte wurde meine hinfahrt zum MRT bezahlt aber zurück binn ich mit dem Zug gefahren Muss das heim die taxifahrten zu den Ärtzten zahlen oder muss ich das alles von meinem Taschen geld bezahlen ? Warum mehr wie 100 € ? |
14.05.2020, 17:15 | #4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Du bist offensichtlich nicht gehbehindert, also wieso sollte man dir dann den (unnötigen) Luxus einer Taxifahrt bezahlen??
Was hindert dich daran, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen? |
14.05.2020, 18:25 | #5 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Und man benötigt eine Verordnung vom Arzt. Zitat:
Davon werden die Kosten (Miete, Lebensmittel usw.) für die Wohnstätte bezahlt. Da bleibt eigentlich mehr übrig als 100 €. Die Frage ist aber, wie viel dir davon tatsächlich zur Verfügung steht, weil noch andere Aufwendungen beglichen werden müssen oder vielleicht Schulden getilgt werden. Wenn du Arztfahrten mit dem Taxi machst, die nicht verordnet wurden und nicht von der Kasse übernommen werden, musst du wie jeder andere die Kosten aus deinem Einkommen/Vermögen zahlen. |
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14.05.2020, 18:55 | #6 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 3
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Alles verstanden soweit, aber noch eine frage:
Ich wohne in einem vollstationärem heim für psychisch kranke das zahlt glaube ich die Grundsicherung, und bekomme 100 € taschengeld monatlich Pflegemittel wie zahnpasta und Haarschampo stellt das haus Wo steht den der satz den man bekommt ? |
14.05.2020, 20:23 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Du solltest wirklich dazu deinen Betreuer fragen. Das kann man nicht pauschal beantworten und ist sehr unterschiedlich. |
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14.05.2020, 20:36 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Das mit den ca. 100,00 € (letztes Jahr waren das noch ca.114,00 € Barbetrag) ist wg. des Teilhabegesetzes Schnee von gestern. Seit dem 1.1.2020 ist der ganze Kostenkram aufgedröselt worden, was so gut wie allen Beteiligten reichlich viel Kopfzerbrechen verpaßt hat. Jetzt ist das so, bzw. sollte das so sein, wenn Du in einem Heim wohnst: Das Heim bekommt Geld vom Kostenträger (Landessozialamt oder ggf. Landkreis) für die Betreuungsleistungen, die für Dich aufgebracht werden. Du bekommst von der Stadt/Gemeinde Grundsicherungsleistungen. Das sind: Anteil für die Miete - der geht entweder direkt an das Heim oder auf Dein Konto und Du mußt ihn an das Heim zahlen. und: Anteil Sozialhilfe für Essen, Trinken, Klamotten und sonstige Sachen: 389,00 € - Das sollte auf Deinem Konto landen. Davon ist wahrscheinlich noch etwas für die Verpflegung im Heim zu bezahlen. Der Rest ist für Dich. Allerdings nicht zum sofort verbraten: Davon solltest Du Geld zurücklegen für Bekleidung, Veranstaltungen, med. Vorauszahlung usw.. Frage doch mal im Heim nach, wie es so läuft. oder bei Deinem rechtlichen Betreuer, wenn Du einen hast. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.05.2020, 08:18 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Wenn es nicht so weit ist, kann man natürlich auch zum Arzt laufen ,-)
Dir stehen doch sicher Fachleistungsstunden durch einen persönlichen Assistenten zur Verfügung. Kann der/die Dich nicht bei den Arztbesuchen begleiten? Die Fahrt würde ja dann im Dienstwagen stattfinden und wäre ergo kostenlos. |
23.07.2020, 20:21 | #10 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
die Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verordnung eines Taxischeins sind bekanntlich u.a. ein mindestens vorhandener Pflegegrad 3 oder ein Schwerbehindertenmerkzeichen aG, Bl oder H. Dies ist nicht immer den ggf. verordneten Haus- oder Fachärzten bekannt. Sendet Ihr an diese die betr. Nachweise sobald diese vorhanden sind, damit man dies nicht erst im Bedarfsfall abklären muss? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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