Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung bei Amputation. im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,
Ich habe einen Betreuten , bei dem es sein kann ,dass sein zweites Bein amputiert werden muss.(erstes würde ...
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21.07.2020, 18:02 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2020
Beiträge: 3
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Einwilligung bei Amputation.
Hallo ,
Ich habe einen Betreuten , bei dem es sein kann ,dass sein zweites Bein amputiert werden muss.(erstes würde schon ). Der Betreute möchte das aber auf keinen Fall. Muss ich dieses dann vom Gericht genehmigen lassen ? Wenn die Ärzte sagen es ist notwendig und er es aber nicht möchte ? |
21.07.2020, 18:19 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ja das musst du. Genaueres kannst du hier:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Heilbehandlung nachlesen.
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21.07.2020, 18:20 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Wenn der Betreute weiß, welche Konsequenzen die ausbleibende Amputation für ihn hat und will diese tragen, dann ist es auch ok, wenn seinem Willen gefolgt wird. Etwas anderes ist es, wenn er gar nicht mehr begreift, worum es dabei geht. Dann ist sein Wille auch nicht mehr frei und er ist nicht mehr entscheidungsfähig. Um da einen Rat geben zu können, ist viel zu wenig über den Betreuten bekannt. Frage doch mal bei seinem Hausarzt nach, ob der mehr über seine Geschichte und Vorstellungen von seinem Leben weiß. Im Falle eines meiner Betreuten lag einerseits eine Sepsis im Fuß und Unterschenkel vor, andererseits wollte er nicht in ein Krankenhaus (wo er aber schon eingeliefert war, als ich aus dem Urlaub zurück kam). Der Hausarzt hatte mitgeteilt, dass der Betreute ihm immer gesagt hat, dass er "am Stück" begraben werden wollte. Der Betreute konnte nicht mehr sprechen, war aber sichtlich erleichtert und zufrieden, als er mitbekam, dass ich seinen Willen auch so mit dem Arzt besprochen hatte und er nur noch palliativ behandelt wurde. Deshalb recherchiere noch mal den Willen Deines Betreuten. Das hilft dan auch bei der eigenen Entscheidung. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.07.2020, 20:41 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich hatte die Frage nicht so wie du verstanden @ Imre.. Ich dachte es ginge um die Frage ob diese OP vom Gericht genehmigt werden muss.
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21.07.2020, 22:27 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Wenn die OP durchgeführt werden sollte, und Ida wollte einwilligen, dann müßte sie eine Genehmigung einholen. Schon allein deshalb, weil die OP irreversibel ist. Eine Genehmigung ist hier ein unbedingtes MUSS, selbst wenn der Wille des Betreuten unklar wäre und er selber dazu nichts mehr sagen könnte. Aufgrund der Situation, dass der Betreute die Amputation gar nicht will, kommen natürlich noch ganz andere Probleme bzgl. einer Genehmigung dazu. Auch deshalb habe ich geschrieben, dass sie sich den Betreuten noch mal genauer ansehen und herausfinden soll, wie weit seine Postition (s)einem freien Willen entspricht und er auch begreift, wie die Konsequenzen für ihn aussehen würden. MfG Imre
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21.07.2020, 22:45 | #6 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
LG Annegret |
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21.07.2020, 23:45 | #7 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
Wenn die Amputation dagegen "nur" seinem natürlichen Willen widerspricht, ist es eine ärztliche Zwangsmaßnahme, und die ist genehmigungspflichtig (§ 1906a BGB). Zitat:
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22.07.2020, 10:33 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Das brauchst du auch gar nicht. Dafür ja das Genehmigungsverfahren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.07.2021, 21:35 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 69
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Richterin verneint Erfordernis der Genehmigung
Einem B. von mir soll morgen ein Bein amputiert werden. Es droht eine Sepsis, das Bein ist laut Krankenhaus nicht zu retten.
Der B. Ist schon nach 1906 untergebracht, m.E. und nach Meinung des Psychiaters der Klinik „maximal erfassungsgehindert“, was auf ihn zukommt. Nun wollte ich heute mit der Richterin die Situation klären, weil der B. spätestens morgen operiert werden soll, da sonst Lebensgefahr besteht. Die Richterin maulte mich an, das wäre nicht genehmigungspflichtig und ich solle mal den 1904 lesen. Sie hätte die letzten 10 Jahre keine Genehmigungen bei Amputation gemacht. Ok 🤔 Wenn ich mit dem Arzt einer Meinung sei, brauche es kein Gericht. Komischerweise meinte das Krankenhaus auch, es müsse genehmigt werden. Ach so, es ist eine ältere, also erfahrene Richterin, nicht eine auf Probe oder so. Ich habe kein gutes Gefühl dabei. Was meint Ihr? |
07.07.2021, 21:59 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Betreuer-sh !
Der Gesetzgeber sagt hierzu folgendes aus: Die Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Den länger dauernden gesundheitlichen Schaden würde ich aufgrund der Amputation des Beines als gegeben sehen. Des Weiteren ergibt sich aus dem Gesetz folgendes: Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Wie ich deinem Sachverhalt entnehmen konnte würde mit dem Aufschub eine tatsächliche Gefahr verbunden sein, demnach kann - meiner Meinung nach - die Maßnahme ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts durchgeführt werden. Alexander |
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