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Einwilligung bei Amputation.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung bei Amputation. im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo , Ich habe einen Betreuten , bei dem es sein kann ,dass sein zweites Bein amputiert werden muss.(erstes würde ...


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Alt 21.07.2020, 18:02   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.07.2020
Beiträge: 3
Standard Einwilligung bei Amputation.

Hallo ,

Ich habe einen Betreuten , bei dem es sein kann ,dass sein zweites Bein amputiert werden muss.(erstes würde schon ).
Der Betreute möchte das aber auf keinen Fall. Muss ich dieses dann vom Gericht genehmigen lassen ? Wenn die Ärzte sagen es ist notwendig und er es aber nicht möchte ?
Ida_90 ist offline  
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Alt 21.07.2020, 18:19   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ja das musst du. Genaueres kannst du hier:


https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Heilbehandlung
nachlesen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.07.2020, 18:20   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Wenn der Betreute weiß, welche Konsequenzen die ausbleibende Amputation für ihn hat und will diese tragen, dann ist es auch ok, wenn seinem Willen gefolgt wird.
Etwas anderes ist es, wenn er gar nicht mehr begreift, worum es dabei geht. Dann ist sein Wille auch nicht mehr frei und er ist nicht mehr entscheidungsfähig.

Um da einen Rat geben zu können, ist viel zu wenig über den Betreuten bekannt.
Frage doch mal bei seinem Hausarzt nach, ob der mehr über seine Geschichte und Vorstellungen von seinem Leben weiß.

Im Falle eines meiner Betreuten lag einerseits eine Sepsis im Fuß und Unterschenkel vor, andererseits wollte er nicht in ein Krankenhaus (wo er aber schon eingeliefert war, als ich aus dem Urlaub zurück kam). Der Hausarzt hatte mitgeteilt, dass der Betreute ihm immer gesagt hat, dass er "am Stück" begraben werden wollte.
Der Betreute konnte nicht mehr sprechen, war aber sichtlich erleichtert und zufrieden, als er mitbekam, dass ich seinen Willen auch so mit dem Arzt besprochen hatte und er nur noch palliativ behandelt wurde.

Deshalb recherchiere noch mal den Willen Deines Betreuten. Das hilft dan auch bei der eigenen Entscheidung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.07.2020, 20:41   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich hatte die Frage nicht so wie du verstanden @ Imre.. Ich dachte es ginge um die Frage ob diese OP vom Gericht genehmigt werden muss.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.07.2020, 22:27   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Wenn die OP durchgeführt werden sollte, und Ida wollte einwilligen, dann müßte sie eine Genehmigung einholen. Schon allein deshalb, weil die OP irreversibel ist.
Eine Genehmigung ist hier ein unbedingtes MUSS, selbst wenn der Wille des Betreuten unklar wäre und er selber dazu nichts mehr sagen könnte.

Aufgrund der Situation, dass der Betreute die Amputation gar nicht will, kommen natürlich noch ganz andere Probleme bzgl. einer Genehmigung dazu.
Auch deshalb habe ich geschrieben, dass sie sich den Betreuten noch mal genauer ansehen und herausfinden soll, wie weit seine Postition (s)einem freien Willen entspricht und er auch begreift, wie die Konsequenzen für ihn aussehen würden.

MfG

Imre
__________________
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und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.07.2020, 22:45   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Auch deshalb habe ich geschrieben, dass sie sich den Betreuten noch mal genauer ansehen und herausfinden soll, wie weit seine Postition (s)einem freien Willen entspricht und er auch begreift, wie die Konsequenzen für ihn aussehen würden.
Könnte die Klinik nicht ein psychiatrisches Konsil zum freien Willlen des Betreuten einholen? Mir wäre das zu heiß, wenn ich den freien Willen des B. als Laie beurteilen soll
LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 21.07.2020, 23:45   #7
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von Ida_90 Beitrag anzeigen
Ich habe einen Betreuten , bei dem es sein kann ,dass sein zweites Bein amputiert werden muss.(erstes würde schon ).
Der Betreute möchte das aber auf keinen Fall. Muss ich dieses dann vom Gericht genehmigen lassen ? Wenn die Ärzte sagen es ist notwendig und er es aber nicht möchte ?
Wenn der Betreute hier einen freien Willen bilden kann, dann darf gegen diesen Willen keinesfalls amputiert werden.

Wenn die Amputation dagegen "nur" seinem natürlichen Willen widerspricht, ist es eine ärztliche Zwangsmaßnahme, und die ist genehmigungspflichtig (§ 1906a BGB).

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn die OP durchgeführt werden sollte, und Ida wollte einwilligen, dann müßte sie eine Genehmigung einholen. Schon allein deshalb, weil die OP irreversibel ist.
Eine Genehmigung ist hier ein unbedingtes MUSS, selbst wenn der Wille des Betreuten unklar wäre und er selber dazu nichts mehr sagen könnte.
Könnte sich der Betreute gar nicht mehr äußern, dann ginge es ohne gerichtliche Genehmigung, wenn sich Betreuer und Arzt einig wären, dass die Maßnahme der Patientenverfügung oder hilfsweise dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
FFB ist offline  
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Alt 22.07.2020, 10:33   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Könnte die Klinik nicht ein psychiatrisches Konsil zum freien Willlen des Betreuten einholen? Mir wäre das zu heiß, wenn ich den freien Willen des B. als Laie beurteilen soll
Das brauchst du auch gar nicht. Dafür ja das Genehmigungsverfahren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 07.07.2021, 21:35   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 69
Standard Richterin verneint Erfordernis der Genehmigung

Einem B. von mir soll morgen ein Bein amputiert werden. Es droht eine Sepsis, das Bein ist laut Krankenhaus nicht zu retten.

Der B. Ist schon nach 1906 untergebracht, m.E. und nach Meinung des Psychiaters der Klinik „maximal erfassungsgehindert“, was auf ihn zukommt.

Nun wollte ich heute mit der Richterin die Situation klären, weil der B. spätestens morgen operiert werden soll, da sonst Lebensgefahr besteht.

Die Richterin maulte mich an, das wäre nicht genehmigungspflichtig und ich solle mal den 1904 lesen. Sie hätte die letzten 10 Jahre keine Genehmigungen bei Amputation gemacht. Ok 🤔 Wenn ich mit dem Arzt einer Meinung sei, brauche es kein Gericht.

Komischerweise meinte das Krankenhaus auch, es müsse genehmigt werden.

Ach so, es ist eine ältere, also erfahrene Richterin, nicht eine auf Probe oder so.

Ich habe kein gutes Gefühl dabei.

Was meint Ihr?
BETREUER-SH ist offline  
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Alt 07.07.2021, 21:59   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo Betreuer-sh !

Der Gesetzgeber sagt hierzu folgendes aus:

Die Einwilligung des Betreuers in einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.

Den länger dauernden gesundheitlichen Schaden würde ich aufgrund der Amputation des Beines als gegeben sehen.

Des Weiteren ergibt sich aus dem Gesetz folgendes:

Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Wie ich deinem Sachverhalt entnehmen konnte würde mit dem Aufschub eine tatsächliche Gefahr verbunden sein, demnach kann - meiner Meinung nach - die Maßnahme ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts durchgeführt werden.

Alexander
alexander000 ist offline  
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