Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wird nicht informiert im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich habe sowohl mit einigen Mitarbeitern des Jobcenter als auch mit dem Sozialdienst einer Rehaklinik folgende Situation:
Weder der eine ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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ich habe sowohl mit einigen Mitarbeitern des Jobcenter als auch mit dem Sozialdienst einer Rehaklinik folgende Situation:
Weder der eine noch der andere informiert mich über Veränderungen (Maßnahmenplanung bzw. Entwicklung während der Reha), kurz: man verweigert mir die Beteiligung am jeweiligen Verfahren trotz entsprechender Aufgabenkreise. Man entscheide nach eigenem Ermessen, wann der gesetzl. Betreuer zu infomieren sei. Selbst Beschwerden und Gespräche haben keine Veränderung ergeben. Ich vertrete aber die Auffassung, dass meine Beteiligung nicht im Ermessen Dritter liegt, sondern sich aus mener Bestellung ergibt. Was tut man da? |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Beim JC sollte das klar sein. JC Angelgenheiten sind insgesamt Verwaltungsverfahren und wenn du dich dort gemeldet hast liegt alles Weitere an und bei Dir.https://www.bundesanzeiger-verlag.de..._Beh%C3%B6rden
Damit würde ich es dann formvollendet versuchen. Bei der Reha wird es schwieriger, die fällt unter Gesundheit und - das ist jetzt die Kehrseite der Medaille- solange der Kunde selbst entscheiden kann, könnte sich eine Klinik auf den Standpunkt stellen: Betreuer wird insofern nicht gebraucht. Als letzte Möglichkeit könntest du den zuständigen Richter um eine schriftliche Klarstellung bitten. Bei uns wird das manchmal gemacht wenn gar nichts anderes hilft. |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Zitat:
Sehe ich auch so. Als Betreuer muss ich - besonders ausserhalb der Vermögenssorge - m.E. nicht über alles informiert und in alles involviert werden. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Siehe aber auch: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...beaufsichtigen.
Hier wird auch ausgeführt, dass der Betreuer Behandlung und Pflege zu beaufsichtigen hat. Klar, muss ich nicht überall mitmischen, aber auf aussagekräftige Infos lege ich doch großen Wert. Und wenn das Gericht nach fachärztlichem Gutachten z.B. die Gesundheitsangelegenheiten in den Betreuungsumfang aufgenommen hat, dann steht es der einzelnen Klinik nicht zu dies in Frage zu stellen. Unabhängig davon trifft der Betreute natürlich seine Entscheidungen selbst, wenn er dazu in der Lage ist. Das spricht aus meiner Sicht aber nicht dagegen, dass ich regelmäßig informiert werde. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Das sind verschiedene Rechtsverhältnisse. Beim JC (und anderen Sozialbehörden) muss der Betreuer mit passendem AK der Behörde erklären, dass er in das (Verwaltungs-)verfahren eintritt. Siehe § 11 Abs. 3 SGB X iVm § 53 ZPO. Dann MUSS die Behörde mit dem Betreuer sprechen und alle Bescheide müssen ihm bekannt gegeben werden. Achtung: auch diejenigen, bei denen eine persönliche Mitwirkung (Vorsprache, Untersuchung) verlangt wird. Es ist dann am Betreuer, den Betreuten rechtzeitig zu verständigen. Kann ziemlich aufwendig sein. Doppelbenachrichtungen sieht das Gesetz nicht vor (wäre völlig freiwilliges Entgegenkommen der Behörde).
Mit dem AK Gesundheitssorge vertritt der Betreuer den Betreuten ggü allen Gesundheitsdienstleistern. Die Einsicht zB in die Pflegedoku kann sogar eingeklagt werden. Einfacher ist es evtl, solche seltsamen Dienstleister zu wechseln. Die dürfen ruhig wissen, dass sie kontrolliert werden. Manche Datenschützer vertreten die Auffassung, dass der Betroffene in die Einsicht durch den Betreuer entweder einwilligen oder einwilligungsunfähig sein müsste. Höchstrichterlich ist das nicht geklärt. Am besten von Betreuten, die noch unterschreiben können, einen Dreizeiler unterschreiben lassen, dass sie mit der Einsicht durch den B einverstanden sind.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
ich denke es geht eher auch weniger um Kontrolle (das bezieht sich auf Pflegedienste) als um Zusammenarbeit. Oft erwarten auch Kliniken dass Betreuer nach der Entlassung alles Verordnete perfekt organisieren- dass man dazu Wissen braucht wird gerne mal ausgeblendet. Wenn sich in bestimmten Köpfen erst mal festgesetzt hat dass Betreuer lediglich schweigende Befehlsempfänger oder gar "Aussenstehende" sind ist dagegen kaum ein Kraut gewachsen. |
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