Dies ist ein Beitrag zum Thema Versorgung eines Alkoholikers mit Alkohol im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Betreuung übernommen. Betreuter ist schwerer Alkoholiker, gibt an trocken leben zu wollen, glaubt, es allein zu schaffen, nimmt Hilfsangebote - ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Betreuung übernommen. Betreuter ist schwerer Alkoholiker, gibt an trocken leben zu wollen, glaubt, es allein zu schaffen, nimmt Hilfsangebote - ambulant und stationär - nicht an. Folge: regelmäßige stationäre Entgiftungen, Drehtüreffekt, lässt sich nach Entzug immer sofort nach Haus entlassen. Lebt bei seiner Mutter. Bereits bestehender Verdacht anderer Beteiligter bei Einrichtung der Betreuung: Mutter versorgt ihn mit Alkohol, wenn er nicht mehr laufen kann. Stritt sie immer ab, würde sie nie machen. Auch ihr wurden entsprechende Hilfsangebote gemacht. Beide scheinen ein eingespieltes Team. Er macht trotz vieler Ankündigungen keine ernsthaften Versuche, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Mutter nimmt ihn nach jedem Entzug entgegen aller Empfehlungen immer wieder auf. Ich teilte beiden nach Einarbeitung mit, dass ich bei diesen Ritualen nicht mitwirken werde. Danach großspurige Ankündigung des Betreuten, es werde keinen Rückfall geben. Wenn doch, dann gehe er stationär. Nun schwerer Rückfall. Mutter gibt mir gegenüber in der Aufregung zu, sie habe ihn zuletzt versorgt, was sollen sonst die Nachbarn denken, wenn er laut wird. Er ist natürlich nicht in der Klinik geblieben, sondern hat sich nach Entzug wieder zu ihr begeben, sie nahm in auf.
Langer Rede, kurzer Sinn: ich habe aktuell keine Idee mehr, ob und wie wie diese Prozesse/Strukturen zu beeinflussen wären, frage mich, ob ich die Tatsache, dass die Mutter die Versorgung zugab, in irgendeiner Form verwenden kann. Ich dachte schon an Anzeige, aber??? In diesen Situationen verlangt B. wohl ausdrücklich von ihr, einkaufen zu gehen. |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
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Die Mutter darf ihn mit Alkohol versorgen, solange sie das nicht mit mörderischer Absicht tut. Er darf ihn auch trinken.
Du kannst einen Unterbringungsantrag für Deinen Betreuten stellen, um ihm vielleicht ein Jahr Soziotherapie in einer geschlossenen Einrichtung zukommen zu lassen, wenn Du denkst, er könnte davon profitieren. Entscheidend wird hierbei die Frage sein, ob er zur freien Willensbildung in der Lage ist. Gibt es neben dem Alkohol noch weitere Diagnosen, die eine Betreuung erforderlich machen? Das hiesige Gericht richtet für "reine" Alkoholiker keine Betreuungen mehr ein. |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Verhalten der Mutter ist nichts besonderes, es ist das typische Verhalten eines jeden Co Alkis. Versuche ihr zu verdeutlichen dass sie auf diese Art den Sohn ins Grab befördert- wenn er Glück hat. Wenn er Pech hat landet er in einem Pflegeheim weil jeder Suff weitere Hirnzellen unwiederruflich zerstört. Kann man ruhig so deutlich benennen. Du wirst einen langen Atem brauchen und auch ein (scheinbar) hartes Herz. Ich würde mitteilen dass ich auf keinen Fall "springe", wenn er trinken will und sie ihn dazu mit Stoff versorgt dann ist sie auch für das Herbeirufen des Sani zuständig. Du kannst in einem solchen Fall nur etwas erreichen wenn du dich mit der Klinik zusammentust und bei jedem Klinikaufenthalt das von Flafluff angesprochene Programm, nämlich einen längerfristigen Aufenthalt in einer soziatherapeutischen Einrichtung, versuchst zu implementieren. Lass dir dabei vom Kliniksozialdienst helfen. Diese Idee würde ich auch mit den Ärzten besprechen und darauf hinarbeiten- auf lange Sicht. Wenn er freiwillig dort nicht hin geht dass ginge das nur in Form einer geschlossenen Unterbringung aber dazu müsste der freie Wille eingeschränkt sein und weitere lebensbedrohliche oder existenzbedrohliches Dinge vorliegen. Beinflussen kannst du derzeit wohl gar nichts, das blöde und eingespielte System muss erst mal von selbst an seine Grenzen gelangen und wenn möglich komplett platzen. Dir bleibt nichts anderes übrig wie das möglichst ruhig und in Vorbereitung der enannten Lösung abzuwarten. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Vielen Dank.
Ja, all die empfohlenen Ankündigungen und Gespräche mit beiden sind schon so geführt worden. Ich habe beiden sogar schriftlich mitgeteilt, dass man mich im Falle des Falles nicht mehr anrufen soll, sondern die Mutter direkt den RTW ruft (dort ist er bekannt). Ich habe ihm auch Formulare für Bestattungs- und Patientenverfügungen gegeben und der Mutter aktuell gesagt, dass sie ihn jetzt zum Sterben zurück nimmt. Aber das reicht wohl immer noch nicht. Er wurde auf sein Verlangen hin jetzt wieder entlassen nach nochmaligen Angeboten zur Überleitung in die offene stationäre Therapie (in der Klinik ist er natürlich auch bekannt, es wurde auch nochmals alles ausführlich besprochen) und Hinweis auf die Gefahren, Entlassung mit dem Hinweis "Entlassung ohne Rückhaltegründe. Wenn er nüchtern ist, habe ich mit einem Antrag keine Chance. Diagnosen lt. psych. Gutachten zur Einrichtung der Betreuung: weit fortgeschrittene chronifizierte Suchterkrankung mit erheblichen Alkoholfolgeschäden ("angedeutete hirnorganische Störung") Geändert von mimi91 (14.08.2020 um 16:15 Uhr) |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
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Ja, all die empfohlenen Ankündigungen und Gespräche mit beiden sind schon so geführt worden.
Dann kannste den nicht retten. Eine solch symbiotische Beziehung ist kaum zu durchbrechen, es sei denn, einer von beiden will tatsächlich aussteigen. Dieses Angebot sollte man immer wieder mal machen. Manchmal geschehen Zeichen und Wunder, aber eher selten.. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Solang die Mutter ihn nicht rauswirft, wird da kaum was zu machen sein. Ich vermute, sie kocht, putzt, kauft ein - sogar den Alkohol. Er ist doch versorgt. Wenn er betrunken ist, passt Mama auf, dass nichts Schlimmeres passiert und ruft notfalls den RTW. Warum sollte er was ändern? In einer eigenen Wohnung stieße er vermutlich recht schnell an seine Grenzen.
Wenn der Mutter so viel dran liegt, was die Nachbarn denken... "was sollen sonst die Nachbarn denken, wenn er laut wird."... hast Du sie mal gefragt, ob ihr das nicht peinlich ist vor den Nachbarn, dass ihr Sohn säuft. Auch die Supermarktmitarbeiter werden sich ihren Teil denken.. Was sollen denn die Nachbarn denken, wenn man Alkohol nach Hause schleppt, damit der Sohn buchstäblich saufen kann, bis der Arzt kommt... Also ich würde mich schämen und hätte lieber einen nüchternen Sohn, mit dem ich mich auch mal wo blicken lassen kann. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Jetzt breche ich mal eine Lanze für Mütter. Das was hier das richtige wäre ist gut benannt.... aber letztlich nur fü rAussenstehende gut zu erkennen.
Ich kenne viele studierte, "Wissende", aber wenn es um eigene Kinder geht sinkt das Wissensniveau plötzlich unter die Teppichkante. Ich finde solche Konstellation oft als sehr ungerecht und bitter. Für Betreuer bedeutet das, dass aus einem Fall oft zwei werden. Da läge für mich zähneknirschend dann der Ansatz. |
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