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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Okay, diese Konstellation kannte ich bis jetzt so nicht. Bei uns gibt es erst eine AU 1 Tag nach Entlassung ...


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Alt 18.08.2020, 09:40   #21
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 25
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Okay, diese Konstellation kannte ich bis jetzt so nicht. Bei uns gibt es erst eine AU 1 Tag nach Entlassung und bis dahin muss sich der AG gedulden und seinem AN Glauben schenken.
petrab38 ist offline  
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Alt 22.08.2020, 22:06   #22
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2020
Ort: am Rande einer großen Stadt
Beiträge: 25
Standard

Das Verhalten, vermutlich eine psychische Erkrankung vorzutäuschen, um unangenehmen Situationen zu entgehen, habe ich auch schon erlebt.

Die letzten fünf Jahre habe ich in der Flüchtlingshilfe gearbeitet. Es kam vor, dass Menschen nach Abschiebungsankündigungen von einem Tag auf den anderen Psychosen bekommen haben. (Wobei diese natürlich mit immensen psychischen Druck verbunden ist.)
Ich denke gerade an eine Mutter, die mehrmals kurz nach Eintreffen entsprechender Bescheide eingeliefert werden musste. Nach dem dritten/vierten Mal, ohne zwischenzeitliche Auffälligkeiten, kamen uns schon Zweifel.
AndreaSö ist offline  
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Alt 22.08.2020, 22:11   #23
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
vermutlich eine psychische Erkrankung vorzutäuschen

Festzustellen ob eine psychische Erkrankung u.U. vorgetäuscht wird kann letztlich nur ein Facharzt.


Betreuern oder Flüchtlingshelfern fehlt hierzu die Qualifikation.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.08.2020, 09:08   #24
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Festzustellen ob eine psychische Erkrankung u.U. vorgetäuscht wird kann letztlich nur ein Facharzt.
Betreuern oder Flüchtlingshelfern fehlt hierzu die Qualifikation.
Das ist wohl wahr. Allerdings haben Betreuer oder Flüchtlingshelfer deutlich mehr Kontakt zu den Betroffenen. Sie können daher eher einen Verdacht schöpfen und bei Gelegenheit (sprich: Krankenhausaufenthalten oder Facharztbesuchen) die Mediziner darauf hinweisen und um ihre fachliche Meinung dazu bitten. Damit kommt man schon einen Schritt weiter.

Als Betreuer sollte man es tunlichst lassen, eine Diagnose zu stellen. A: darf man es nicht und B: bekommt man es auch nicht bezahlt (ausser mit Rügen, Anfeindungen und unnötigem Ärger).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.08.2020, 09:49   #25
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Festzustellen ob eine psychische Erkrankung u.U. vorgetäuscht wird kann letztlich nur ein Facharzt.


Betreuern oder Flüchtlingshelfern fehlt hierzu die Qualifikation.

Ich lese nicht, dass Andrea Diagnosen oder Feststellungen getroffen hat. Insofern halte ich die "Belehrung" für überflüssig.
Was den Facharzt angeht, wäre es auch treffender gewesen, statt des "kann" ein "sollte können" zu verwenden. Und auch wenn ihm das gelingt, eine Vortäuschung zu diagnostizieren, muss die Feststellung ja auch noch dokumentiert werden.


Ich erinnere mich an einen Prozess gegen einen betreuten Menschen, bei dem sein Verteidiger, als das psychiatrische Gutachten verlesen wurde, rief: ich erkenne ja meinen Mandanten gar nicht wieder.
mimi91 ist offline  
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Alt 23.08.2020, 13:59   #26
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2020
Ort: am Rande einer großen Stadt
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
die Mediziner darauf hinweisen und um ihre fachliche Meinung dazu bitten. Damit kommt man schon einen Schritt weiter.

Als Betreuer sollte man es tunlichst lassen, eine Diagnose zu stellen.
Seine Meinung auszutauschen ist meines Erachtens wertvoll für das Vorankommen eines Prozesses, da bin ich ganz Deiner MEINUNG. Nur ist es wichtig, seine Aussage als subjektive Äußerung zu deklarieren, so denke ich. Und dann "entspannt es die Lage", wenn man verstanden hat, dass es "viele Wege nach Rom gibt", die eigene Sichtweise nicht die einzig richtige ist.

Je mehr Berufserfahrung ich sammele, umso mehr werde ich mir meines Einflusses auf (oder, in harten Worten gesagt, meiner "Macht über") das Leben der Klienten bewusst. Mit Einfluss sollte Verantwortungsbewusstsein einher gehen, damit aus Macht kein Machtmissbrauch wird.

Insofern würde ich eine so starke - und u. U. folgenreiche - Aussage wie die Vermutung einer Täuschung nur aussprechen, wenn ich mir sehr sicher wäre.

Ansonsten wächst mein Bewusstsein für die Grenzen meiner Rolle, ich halte mich für niemanden der Diagnosen erstellen kann.
AndreaSö ist offline  
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