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HKN 20.08.2020 19:17

Schulden durch nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge
 
Hallo zusammen, ich bitte um Hilfe.

Nehmen wir an, eine Person hat lange auf der Straße gelebt. In dieser Zeit hat sich niemand um ihn gekümmert und er hat in dieser Zeit auch keinerlei Sozialleistungen oder sonstige Einkünfte bezogen. Ergo war die Person auch nicht krankenversichert, bzw. es wurden keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.

Wenn diese Person sich dann wieder berappelt und einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt, welcher sich um den Bezug von ALG II kümmert, würden aufgrund der Nachforderung der Krankenkasse erhebliche Schulden anfallen.

Gibt es nach Eurer Erfahrung irgendeine Möglichkeit diese -mindestens teilweise- vom Sozialamt oder wen auch immer, erstattet zu bekommen? Andernfalls bliebe dann nur noch die Möglichkeit der Privatinsolvenz.

Pichilemu 20.08.2020 19:51

Zitat:

Zitat von HKN (Beitrag 128896)
Gibt es nach Eurer Erfahrung irgendeine Möglichkeit diese -mindestens teilweise- vom Sozialamt oder wen auch immer, erstattet zu bekommen?

Nein, muss aber auch nicht, denn sobald der Betreute Sozialleistungen bezieht bekommt er unabhängig von seinem Schuldenstand wieder alle Leistungen der Krankenversicherung.


Die Krankenkasse wird möglicherweise versuchen eine Vollstreckung einzuleiten. Denen kann man aber freundlich klarmachen dass jegliche Vollstreckungsversuche bei einem offensichtlich mittellosen Betreuten sinn- und zwecklos sind.



Zitat:

Zitat von HKN (Beitrag 128896)
Andernfalls bliebe dann nur noch die Möglichkeit der Privatinsolvenz.

Der Betreute ist nach vier Jahren schuldenfrei, § 25 SGB IV. Sofern der Betreute nicht auch noch Schulden bei privaten Gläubigern hat, ist eine Privatinsolvenz nicht sinnvoll.

HKN 20.08.2020 20:02

Vielen lieben Dank Pichilemu,

dazu habe ich noch eine Zusatzfrage:

Wie ist es, wenn in der Zeit, in der keine Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden z.B. Krankentransporte und Krankenhauskosten entstanden sind. Würden diese trotz nicht gezahlter Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht oder addieren sich diese Kosten zu den Forderungen der Krankenkasse.

Wie wäre es, wenn die Person z.B. vor der Verjährung eine Erbschaft antritt?

Pichilemu 20.08.2020 20:25

Zitat:

Zitat von HKN (Beitrag 128898)
Wie ist es, wenn in der Zeit, in der keine Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden z.B. Krankentransporte und Krankenhauskosten entstanden sind. Würden diese trotz nicht gezahlter Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht oder addieren sich diese Kosten zu den Forderungen der Krankenkasse.

Als Obdachloser ohne jegliches Einkommen dürfte da nichts anfallen, das muss man aber ggfs. gegenüber der Krankenkasse nachweisen, falls eine Forderung eintrudelt.



Zitat:

Zitat von HKN (Beitrag 128898)
Wie wäre es, wenn die Person z.B. vor der Verjährung eine Erbschaft antritt?

Das wird dann Freude mit dem Jobcenter geben. Die Erbschaft muss nämlich eigentlich zum Lebensunterhalt verwendet werden, gleichzeitig ist die Erbschaft auch pfändbar und kann, wenn die Krankenkasse davon Wind bekommt, in voller Höhe gepfändet werden. Theoretisch darf derartig gepfändetes Einkommen nicht mehr angerechnet werden, praktisch wird das auf ein Verfahren vor dem Sozialgericht hinauslaufen.

HorstD 20.08.2020 23:04

In der Zeit, als die KV-Beiträge nicht gezahlt wurden, hat die KK ein Ruhen der Leistungen angeordnet. Das steht in § 16 Abs. 3a SGB V.

Während dieses Ruhens bleiben aber Akutbehandlungen weiter im Versicherungsumfang. Und Krankentransporte dienten mit Sicherheit nicht der Rehabilitation. Die muss die KK weiterhin zahlen. Das KTP-Unternehmen sollte also auf die KK verwiesen werden. Oder geht es um den 10-€-Eigenanteil?

Jetzt aktuell ist der ALG2- oder Sozialhilfebescheid der KK vorzulegen. Dann endet das Ruhen trotz fortbestehender Rückstände.

HKN 24.08.2020 15:53

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antworten!

Zitat:

Während dieses Ruhens bleiben aber Akutbehandlungen weiter im Versicherungsumfang. Und Krankentransporte dienten mit Sicherheit nicht der Rehabilitation. Die muss die KK weiterhin zahlen. Das KTP-Unternehmen sollte also auf die KK verwiesen werden. Oder geht es um den 10-€-Eigenanteil?
Es ging tatsächlich nicht um die EUR 10,00 Eigenanteil sondern um Krankenhausrechnungen in fünfstelliger Höhe+ Krankentransporte. Hier war die Befürchtung, dass sich die KK quer legen könnte.

Die neuen Bescheide über ALG2 wurden der KK natürlich umgehend zugestellt.

DANKE!

Susi K 24.08.2020 16:17

Zitat:

Zitat von Pichilemu (Beitrag 128897)
...Der Betreute ist nach vier Jahren schuldenfrei, § 25 SGB IV. Sofern der Betreute nicht auch noch Schulden bei privaten Gläubigern hat, ist eine Privatinsolvenz nicht sinnvoll.

In Bezug auf eine Privatinsolvenz gibt es ab 01.10.2020 interessante Neuerungen: https://www.infodienst-schuldnerbera...ng-ab-10-2020/


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