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Schulden durch nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden durch nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bitte um Hilfe. Nehmen wir an, eine Person hat lange auf der Straße gelebt. In dieser Zeit ...


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Alt 20.08.2020, 18:17   #1
HKN
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
Standard Schulden durch nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge

Hallo zusammen, ich bitte um Hilfe.

Nehmen wir an, eine Person hat lange auf der Straße gelebt. In dieser Zeit hat sich niemand um ihn gekümmert und er hat in dieser Zeit auch keinerlei Sozialleistungen oder sonstige Einkünfte bezogen. Ergo war die Person auch nicht krankenversichert, bzw. es wurden keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.

Wenn diese Person sich dann wieder berappelt und einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt, welcher sich um den Bezug von ALG II kümmert, würden aufgrund der Nachforderung der Krankenkasse erhebliche Schulden anfallen.

Gibt es nach Eurer Erfahrung irgendeine Möglichkeit diese -mindestens teilweise- vom Sozialamt oder wen auch immer, erstattet zu bekommen? Andernfalls bliebe dann nur noch die Möglichkeit der Privatinsolvenz.
HKN ist offline  
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Alt 20.08.2020, 18:51   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von HKN Beitrag anzeigen
Gibt es nach Eurer Erfahrung irgendeine Möglichkeit diese -mindestens teilweise- vom Sozialamt oder wen auch immer, erstattet zu bekommen?
Nein, muss aber auch nicht, denn sobald der Betreute Sozialleistungen bezieht bekommt er unabhängig von seinem Schuldenstand wieder alle Leistungen der Krankenversicherung.


Die Krankenkasse wird möglicherweise versuchen eine Vollstreckung einzuleiten. Denen kann man aber freundlich klarmachen dass jegliche Vollstreckungsversuche bei einem offensichtlich mittellosen Betreuten sinn- und zwecklos sind.



Zitat:
Zitat von HKN Beitrag anzeigen
Andernfalls bliebe dann nur noch die Möglichkeit der Privatinsolvenz.
Der Betreute ist nach vier Jahren schuldenfrei, § 25 SGB IV. Sofern der Betreute nicht auch noch Schulden bei privaten Gläubigern hat, ist eine Privatinsolvenz nicht sinnvoll.
Pichilemu ist offline  
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Alt 20.08.2020, 19:02   #3
HKN
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
Standard

Vielen lieben Dank Pichilemu,

dazu habe ich noch eine Zusatzfrage:

Wie ist es, wenn in der Zeit, in der keine Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden z.B. Krankentransporte und Krankenhauskosten entstanden sind. Würden diese trotz nicht gezahlter Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht oder addieren sich diese Kosten zu den Forderungen der Krankenkasse.

Wie wäre es, wenn die Person z.B. vor der Verjährung eine Erbschaft antritt?
HKN ist offline  
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Alt 20.08.2020, 19:25   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von HKN Beitrag anzeigen
Wie ist es, wenn in der Zeit, in der keine Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden z.B. Krankentransporte und Krankenhauskosten entstanden sind. Würden diese trotz nicht gezahlter Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht oder addieren sich diese Kosten zu den Forderungen der Krankenkasse.
Als Obdachloser ohne jegliches Einkommen dürfte da nichts anfallen, das muss man aber ggfs. gegenüber der Krankenkasse nachweisen, falls eine Forderung eintrudelt.



Zitat:
Zitat von HKN Beitrag anzeigen
Wie wäre es, wenn die Person z.B. vor der Verjährung eine Erbschaft antritt?
Das wird dann Freude mit dem Jobcenter geben. Die Erbschaft muss nämlich eigentlich zum Lebensunterhalt verwendet werden, gleichzeitig ist die Erbschaft auch pfändbar und kann, wenn die Krankenkasse davon Wind bekommt, in voller Höhe gepfändet werden. Theoretisch darf derartig gepfändetes Einkommen nicht mehr angerechnet werden, praktisch wird das auf ein Verfahren vor dem Sozialgericht hinauslaufen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 20.08.2020, 22:04   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

In der Zeit, als die KV-Beiträge nicht gezahlt wurden, hat die KK ein Ruhen der Leistungen angeordnet. Das steht in § 16 Abs. 3a SGB V.

Während dieses Ruhens bleiben aber Akutbehandlungen weiter im Versicherungsumfang. Und Krankentransporte dienten mit Sicherheit nicht der Rehabilitation. Die muss die KK weiterhin zahlen. Das KTP-Unternehmen sollte also auf die KK verwiesen werden. Oder geht es um den 10-€-Eigenanteil?

Jetzt aktuell ist der ALG2- oder Sozialhilfebescheid der KK vorzulegen. Dann endet das Ruhen trotz fortbestehender Rückstände.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 24.08.2020, 14:53   #6
HKN
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
Standard

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antworten!

Zitat:
Während dieses Ruhens bleiben aber Akutbehandlungen weiter im Versicherungsumfang. Und Krankentransporte dienten mit Sicherheit nicht der Rehabilitation. Die muss die KK weiterhin zahlen. Das KTP-Unternehmen sollte also auf die KK verwiesen werden. Oder geht es um den 10-€-Eigenanteil?
Es ging tatsächlich nicht um die EUR 10,00 Eigenanteil sondern um Krankenhausrechnungen in fünfstelliger Höhe+ Krankentransporte. Hier war die Befürchtung, dass sich die KK quer legen könnte.

Die neuen Bescheide über ALG2 wurden der KK natürlich umgehend zugestellt.

DANKE!
HKN ist offline  
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Alt 24.08.2020, 15:17   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
...Der Betreute ist nach vier Jahren schuldenfrei, § 25 SGB IV. Sofern der Betreute nicht auch noch Schulden bei privaten Gläubigern hat, ist eine Privatinsolvenz nicht sinnvoll.
In Bezug auf eine Privatinsolvenz gibt es ab 01.10.2020 interessante Neuerungen: https://www.infodienst-schuldnerbera...ng-ab-10-2020/
Susi K ist offline  
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Stichworte
krankenkassenbeitrã¤ge, obdachlosigkeit


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