Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden durch nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bitte um Hilfe.
Nehmen wir an, eine Person hat lange auf der Straße gelebt. In dieser Zeit ...
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20.08.2020, 18:17 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
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Schulden durch nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge
Hallo zusammen, ich bitte um Hilfe.
Nehmen wir an, eine Person hat lange auf der Straße gelebt. In dieser Zeit hat sich niemand um ihn gekümmert und er hat in dieser Zeit auch keinerlei Sozialleistungen oder sonstige Einkünfte bezogen. Ergo war die Person auch nicht krankenversichert, bzw. es wurden keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Wenn diese Person sich dann wieder berappelt und einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt, welcher sich um den Bezug von ALG II kümmert, würden aufgrund der Nachforderung der Krankenkasse erhebliche Schulden anfallen. Gibt es nach Eurer Erfahrung irgendeine Möglichkeit diese -mindestens teilweise- vom Sozialamt oder wen auch immer, erstattet zu bekommen? Andernfalls bliebe dann nur noch die Möglichkeit der Privatinsolvenz. |
20.08.2020, 18:51 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
Die Krankenkasse wird möglicherweise versuchen eine Vollstreckung einzuleiten. Denen kann man aber freundlich klarmachen dass jegliche Vollstreckungsversuche bei einem offensichtlich mittellosen Betreuten sinn- und zwecklos sind. Der Betreute ist nach vier Jahren schuldenfrei, § 25 SGB IV. Sofern der Betreute nicht auch noch Schulden bei privaten Gläubigern hat, ist eine Privatinsolvenz nicht sinnvoll. |
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20.08.2020, 19:02 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
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Vielen lieben Dank Pichilemu,
dazu habe ich noch eine Zusatzfrage: Wie ist es, wenn in der Zeit, in der keine Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden z.B. Krankentransporte und Krankenhauskosten entstanden sind. Würden diese trotz nicht gezahlter Beiträge von der Krankenkasse übernommen werden, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht oder addieren sich diese Kosten zu den Forderungen der Krankenkasse. Wie wäre es, wenn die Person z.B. vor der Verjährung eine Erbschaft antritt? |
20.08.2020, 19:25 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
Das wird dann Freude mit dem Jobcenter geben. Die Erbschaft muss nämlich eigentlich zum Lebensunterhalt verwendet werden, gleichzeitig ist die Erbschaft auch pfändbar und kann, wenn die Krankenkasse davon Wind bekommt, in voller Höhe gepfändet werden. Theoretisch darf derartig gepfändetes Einkommen nicht mehr angerechnet werden, praktisch wird das auf ein Verfahren vor dem Sozialgericht hinauslaufen. |
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20.08.2020, 22:04 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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In der Zeit, als die KV-Beiträge nicht gezahlt wurden, hat die KK ein Ruhen der Leistungen angeordnet. Das steht in § 16 Abs. 3a SGB V.
Während dieses Ruhens bleiben aber Akutbehandlungen weiter im Versicherungsumfang. Und Krankentransporte dienten mit Sicherheit nicht der Rehabilitation. Die muss die KK weiterhin zahlen. Das KTP-Unternehmen sollte also auf die KK verwiesen werden. Oder geht es um den 10-€-Eigenanteil? Jetzt aktuell ist der ALG2- oder Sozialhilfebescheid der KK vorzulegen. Dann endet das Ruhen trotz fortbestehender Rückstände.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.08.2020, 14:53 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
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Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antworten!
Zitat:
Die neuen Bescheide über ALG2 wurden der KK natürlich umgehend zugestellt. DANKE! |
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24.08.2020, 15:17 | #7 | |
Forums-Geselle
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