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eingeschränte Leistungen im Basistarif der PKV

Dies ist ein Beitrag zum Thema eingeschränte Leistungen im Basistarif der PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ok, vielen Dank für die konstruktiven Ideen. Werde dem nun nachgehen. Wünsche allen weiterhin gute Gedanken bei der anspruchsvollen Arbeit....


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Alt 21.10.2020, 13:37   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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Ok, vielen Dank für die konstruktiven Ideen. Werde dem nun nachgehen.


Wünsche allen weiterhin gute Gedanken bei der anspruchsvollen Arbeit.
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Alt 21.10.2020, 15:35   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Kleiner Hinweis: etwas kann man jedenfalls selbst checken: in meinem letzten Thread habe ich einen Link genannt, der die Höchstprozentsätze genannt, den Ärzte und Zahnärzte bei Basisversicherten berechnen dürfen; beim ZA war das zB der 2,0fache Satz. Wenn jetzt in der Rechnung etwas anderes drin steht, zB der 2,3 oder 3,5fache Satz, ist die Rechnung soweit ungerechtfertigt. Es sei denn, dem Leistungserbringer war der Basistarif zum Behandlungstermin noch nicht bekannt oder es wurde ausdrücklich eine abweichende Kostenvereinbarung (auch im Link enthalten) vom geschäftsfähigen Betreuten oder vom Betreuer unterschrieben.

Bei Rezepten kann der Arzt ankreuzen, dass auch wirkungsgleiche Medikamente von der Apotheke ausgegeben werden können (zur Vermeidung solcher Mehrkosten). Dafür muss auf dem Rezept „aut idem“ mit drauf stehen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 21.10.2020, 16:46   #13
FFB
Stammgastanwärter
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Zitat von Lesefreund Beitrag anzeigen
Arznei aus der Apotheke (mit Rezept)...die KV macht Abzüge, wenn es lt. deren Liste einen günstigeren Anbieter gibt, als von der Apotheke bezogen. Die Apo meinte aber dazu, dass das Medikament von dem günstigsten Anbieter nicht vorrätig war und der Patient es aber dringend benötige.
Wenn das tatsächlich so war, dann ist auch das dringend benötigte, aber teurere Medikament erstattungsfähig.

Dazu steht in den Musterbedingungen:

Zitat:
Stehen für das verordnete Arzneimittel mehrere wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung, sind nur Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel erstattungsfähig, es sei denn die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels ist medizinisch notwendig oder keines der drei preisgünstigsten Arzneimittel ist zeitgerecht lieferbar.
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Bei Rezepten kann der Arzt ankreuzen, dass auch wirkungsgleiche Medikamente von der Apotheke ausgegeben werden können (zur Vermeidung solcher Mehrkosten). Dafür muss auf dem Rezept „aut idem“ mit drauf stehen.
Ohne besondere Angabe darf die Apotheke (mit Einverständnis des Patienten) auch ein anderes wirkstoffgleiches Medikament abgeben. Der Patient kann dann ohne Weiteres ein preisgünstigeres Medikament stattdessen bekommen.

Wenn der Arzt das Kreuz bei "aut idem" setzt, verbietet er dagegen diesen Austausch. Nach meinem Verständnis muss die Krankenversicherung in diesem Fall das verordnete Medikament erstatten, auch wenn es teurer ist als die drei preisgünstigsten wirkstoffgleichen Medikamente.

PKV-Verband: Aut idem ist nun auch für Privatversicherte klar geregelt
§ 17 Abs. 5 Satz 2 ApBetrO
FFB ist offline  
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Alt 24.10.2020, 20:30   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Zum Privatrezept: da wird ja nicht das Krankenkassenformular verwendet.

Bri Privatrezepten gibt es welche, bei denen die Medikamentennamen als Freitext eingetragen werden. Da müsste „aut idem“ mit drauf, wenn der Apotheker auch ein Generikum ausgeben darf.

Daneben gibt es den Versuch des PKV-Verbandes, einen Rezeptvordruck einzuführen, der dem Kassenrezept ähnlich sieht. Ein Muster findet sich hier: https://www.derprivatpatient.de/info...-klar-geregelt

Wird dieses Formular verwendet, bedeutet das Ankreuzen des Aut idrm-Feldes, dass KEIN Generikum zulässig ist (also so wie beim Kassenpatienten).

Wobei ich das letztgenannte Formular in 40 Jahren als Privatversicherter noch nie gesehen habe.
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Alt 24.10.2020, 21:35   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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Vielen Dank für die sehr interessanten Infos. Da kann einem ja schwindlich werden, welche "Kniffe" dabei zu beachten sind.
Lesefreund ist offline  
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Alt 25.10.2020, 11:42   #16
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Bri Privatrezepten gibt es welche, bei denen die Medikamentennamen als Freitext eingetragen werden. Da müsste „aut idem“ mit drauf, wenn der Apotheker auch ein Generikum ausgeben darf.
Wenn auf dem Rezept nichts dazu steht, dann gilt als Standard, dass der Apotheker auch ein anderes wirkstoffgleiches Medikament abgeben darf. Ausgeschlossen ist der Austausch nur, wenn der Arzt das ausdrücklich vermerkt hat.

Bei Privatrezepten ist der Austausch allerdings generell nur mit Zustimmung des Patienten zulässig (§ 17 Abs. 5 Satz 2 ApBetrO).

Übrigens kann der Arzt auch darauf verzichten, das Medikament eines bestimmten Herstellers zu verschreiben, sondern er kann auch von vornherein nur den Wirkstoff angeben (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 AMVV). Auf dem Rezept stünde dann z.B. nur "Ibuprofen" statt etwa "Ibuprofen-ratiopharm".

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Daneben gibt es den Versuch des PKV-Verbandes, einen Rezeptvordruck einzuführen, der dem Kassenrezept ähnlich sieht. [...] Wobei ich das letztgenannte Formular in 40 Jahren als Privatversicherter noch nie gesehen habe.
Natürlich hängt es vom Arzt ab, welche Art Vordruck er für Privatrezepte verwendet. Ich selbst kenne Privatrezepte fast nur auf dem blauen PKV-Vordruck.
FFB ist offline  
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Alt 25.10.2020, 12:19   #17
Stammgast
 
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Ich werde in den nächsten Tagen eine Betreuung übernehmen:
Der B. ist im Basistarif der privaten KV versichert. Laut Klinik, wo er sich derzeit aufhält, seien Kostenübernahmen für stationäre Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen ausgeschlossen.
Geht doch gar nicht, oder?
Marsupilami ist offline  
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Alt 25.10.2020, 13:54   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Geht doch gar nicht, oder?
Das kannst du letztlich nur durch das Lesen von dem Vertrag herausfinden.


Wundern würde es mich nicht, ich habe in privaten PKV`s auch schon den Ausschluss einer Psychtherapie gefunden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.10.2020, 14:08   #19
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Hier die allgemeinen Versicherungsbedingungen (siehe insbes S. 23):

https://www.pkv.de/service/broschuer...9.pdb.pdf?dl=1

Gehts bei letzter Sache evtl gar nicht um den Basistarif, sondern einen anderen?
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 25.10.2020, 15:37   #20
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
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Danke für den Link, sowie ich an Unterlagen komme, prüfe ich den Versicherungsumfang.
Marsupilami ist offline  
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