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eingeschränte Leistungen im Basistarif der PKV

Dies ist ein Beitrag zum Thema eingeschränte Leistungen im Basistarif der PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Marsupilami Der B. ist im Basistarif der privaten KV versichert. Laut Klinik, wo er sich derzeit aufhält, ...


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Alt 25.10.2020, 20:24   #21
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Der B. ist im Basistarif der privaten KV versichert. Laut Klinik, wo er sich derzeit aufhält, seien Kostenübernahmen für stationäre Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen ausgeschlossen.
Geht doch gar nicht, oder?
Das ist vollkommen richtig, wenn der Betreute aufgrund eines richterlichen Beschlusses im Krankenhaus ist. Diese Kosten deckt der Basistarif ausdrücklich nicht ab.


Lösung: beim Sozialamt Hilfe bei Krankheit beantragen. Die müssen in solchen Fällen einspringen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 26.10.2020, 11:21   #22
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Hallo Pilchemu, so allgemein kann man das nicht sagen. Eine Unterbringung nach § 1906 BGB) oder auch nach psychkG ist meist auch eine Akutbehandlung im Sinne der GKV/PkV. Es muss dazu natürlich ein ärztliches Attest diesbezüglich geben.

Was keine Kv-Leistungen beinhaltet, sind Unterbringungen zur Erstellung eines SV-Gutachtens, § 284 FamFG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 27.10.2020, 21:14   #23
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
Standard

Hallo Lesefreund,
ich kenne diese Probleme mit dem Basistarif. Es scheint als würde der Basistarif bei den Ärzten oft übersehen werden. Es wird fröhlich abgerechnet als wären die Patienten ganz "normal" privat versichert. Ebenso in den Apotheken.
Ich schaue penibel darauf, dass allen Behandlern und Apotheken die Bescheinigung der PKV zum Basistarif vorliegt und weise ausdrücklich darauf hin, dass Leistungen darüber hinaus nicht erstattet werden.
Wer dann trotzdem abrechnet was er will ist meiner Meinung nach so zu stellen wie andere Gläubiger des Betreuten.
Sollte es um Medikamente oder Behandlungsmaßnahmen gehen, die der Basistarif nicht zahlt, der Arzt aber für essentiell hält, kannst du mal versuchen eine Antrag beim Sozialhilfeträger zu stellen. Attest des Arztes vorlegen, warum notwendig und Schreiben der PKV, dass die Leistung nicht erstattungsfähig ist.
Ulrike Doppler ist offline  
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