Dies ist ein Beitrag zum Thema eingeschränte Leistungen im Basistarif der PKV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ein Betreuter in einer vollstat. Pflegeeinrichtung ist privat krankenversichert. Da älter als 55 Jahre, ist auch kein Wechsel ...
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19.10.2020, 22:23 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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eingeschränte Leistungen im Basistarif der PKV
Hallo zusammen,
ein Betreuter in einer vollstat. Pflegeeinrichtung ist privat krankenversichert. Da älter als 55 Jahre, ist auch kein Wechsel in die gesetzliche KV mehr möglich. Da er seine Beiträge nicht selbst zahlen kann, übernimmt das das zuständige Sozialamt. Die PKV hatihn als Härtefall in den Basistarif heruntergestuft. Jetzt die Frage: oft bleibteine Differnz bei Rechnungen, die von der PKV nicht beglichen oder erstattet werden. Muss der Betreute diese Differenz selbst tragen? Wäre ja dann von seinem Taschengeld zu zahlen, da es keine andere Geldquelle gibt. Oder besteht die Möglichkeit über das Sozialamt die Differenzbeträge erstattet zu bekommen? Wer kennt sich damit aus? |
20.10.2020, 07:15 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,792
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Wie kann das sein? Im Basistarif der PkV entsprechen die Leistungen denen der GkV. Wobei Ärzte und sonstige Lridtungserbringer vorab darauf hingewiesen werden müssen, dass hier ein Basis-Tariffall vorliegt. Vielleicht nennen sie mal ein Beispiel, damit man dem auf den Grund gehen kann.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.10.2020, 08:47 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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eingeschränkte Leistungen im Basistarif der PKV
Guten Morgen,
hier ein paar Beispiele: 1. Arznei aus der Apotheke (mit Rezept)...die KV macht Abzüge, wenn es lt. deren Liste einen günstigeren Anbieter gibt, als von der Apotheke bezogen. Die Apo meinte aber dazu, dass das Medikament von dem günstigsten Anbieter nicht vorrätig war und der Patient es aber dringend benötige. 2. Zahnarztbehandlung: die behandelnde Ärztin hatte mehr Aufwand als normal, (weiss auch um den Basistarif) rechnet trotzdem höher zu ihm ab, mit eben der Begründung des höheren Aufwandes weil komplizeirterer Eingriff mit Wurzelbehandlung, Extraktionen etc - hier entstand eine Diff. von ca. 149€.... Was ist rechtens und kann man gegensteuern? |
20.10.2020, 08:50 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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ein Gedanke zu dem Thema... als Härtefall den doppelten Festzuschuss (beim Zahntarif) wie in der GKV beantragen, geht das?
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20.10.2020, 08:58 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das würde ich detailliert der Kasse vorlegen (da hat die Ärztin etwas mehr Mühe) und um Erstattung bitten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.10.2020, 10:08 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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Die Rechnungen sind detailliert aufgeschlüsselt und so der Kasse vorgelegt....sie verweisst immer auf die Gebührenordnung und die gibt nicht soviel her, wie auf der Rechnung steht....leider
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20.10.2020, 10:15 | #7 |
Volunteer
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Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 255
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Basistarif der PKV
Der Basistarif der PKV ist leider eine schlechte Wahl. Die Ärzte kriegen hier weniger als für einen AOK-Patienten.
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LG Chrissi |
20.10.2020, 12:51 | #8 | |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,792
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Zitat:
Hier gibts ein paar infos: https://www.lzkth.de/lzkth2/Ressources.nsf/(UNID)/F3F293E370BDF9D3C1258607003B9265/$file/informationen_basistarif.pdf
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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20.10.2020, 19:30 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
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Scheint so, als gäbe es keine weiterführenden strategische Ideen ...??? :-/
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20.10.2020, 20:25 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Naja, PKV Spezialisten sind hier alle nicht.
Mach doch einfach den von dir selbst überlegten Versuch beim Amt den Antrag auf Übernahme zu stellen. Mehr wie ablehnen können Sie das nicht. Wenn die Ablehnung denn käme würde ich gleich nach Lösungsvorschläge fragen. Telefoniere dich einfach mit deinem Problem durch die Abteilung Altenhilfe. Eine andere Idee könnte letztlich auch sein eine Stiftung dafür zu suchen. Du müsstest nur eine finden die "passt" zum Thema.
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