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persönliche Anwesenheit bei Untersuchungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema persönliche Anwesenheit bei Untersuchungen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe die Suchfunktion genutzt und ich bin nicht die erste, die darüber schreibt... trotzdem brauche ich Rat oder ...


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Alt 28.10.2020, 14:48   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.04.2013
Ort: Schwabenland
Beiträge: 23
Standard persönliche Anwesenheit bei Untersuchungen

Hallo,
ich habe die Suchfunktion genutzt und ich bin nicht die erste, die darüber schreibt... trotzdem brauche ich Rat oder vllt auch nur Zuspruch.

Meine Betreute hat einen Termin für ein MRT mit Kontrastmittel. Begleitet wird sie von einer, ihr vertrauten, Heilzerziehungspflegerin der Einrichtung in der sie lebt.
Die Klinik verlangt nun, dass ich als Betreuerin ebenfalls anwesend bin. Aufklärung ginge nur persönlich vor Ort und wenn während der Untersuchung was ist, müsse ich ja greifbar sein...


Muss ich nicht, das weiß ich.

Aufklärung geht per Telefon, Unterlagen und Unterschriften können per Fax oder Post übermittelt werden. Meinetwegen schicke ich sie auch mit der Postkutsche...
Aber, wie setze ich mich durch?


Ich führe die Betreuung ehrenamtlich und hatte bereits ein Telefonat mit dem Betreuungsverein. Dort wurde mir dringend geraten nicht persönlich hinzugehen, eben weil das immer wieder ein Problem ist. Das Merkblatt des Berufsverbandes liegt mir vor.


Heute hatte ich nochmal ein Telefonat mit einer behandelnden Ärztin. Sie besteht auf meiner Anwesenheit. Im Nebensatz meinte sie, dass sie gar keine Zeit für ein Telefonat hättte. Nun warte ich auf einen Rückruf des zuständigen Oberarztes.



Da ich das Problem nicht zum ersten mal habe und mich immer wieder ärgere, wie achtlos über meine Zeit verfügt wird (ich muss ja genauso, wie alle anderen, mehrere Stunden warten) möchte ich mich endlich mal wehren.



Wie kann ich vorgehen, an wen kann ich mich wenden...? und wie gehe ich damit um wenn die Untersuchung dann einfach verweigert wird? Denn das steht ja immer im Raum.


Wie oben schon erwähnt, handelt es sich lediglich um eine Untersuchung. Ginge es um eine Op würde ich natürlich persönlich hingehen.

Danke fürs lesen und vllt ein paar Antworten
Mila ist offline  
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Alt 28.10.2020, 20:07   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin


Zu allererst: Wenn die Betreute fit genug ist, um zu wissen, worum es geht und zu entscheiden, ob sie die anstehende Behandlung haben will, dann hast Du als Betreuerin da bestenfalls etwas mitzureden oder dabei zusein, wenn die Betreute dies wünscht. Und selbst dann entscheidet die Betreute.



Wenn die Betreute nicht (mehr) entscheidungsfähig sein sollte:

Wenn die Betreute zu einer Untersuchung oder einer OP von einer ihr vertrauten Person begleitet wird, dann reicht das völlig aus.

Es sei denn die Betreute wünscht auch Deine Begleitung.



Das Vorgespräch kann zu einem anderen Termin laufen und muss auch nicht unbedingt persönlich sein. Die einwilligung kann auch per FAX laufen.



Wenn sich Deine Ärztin so bescheuert anstellt und meint keine Zeit für das weitere Telefonat zu haben, dann Faxe sie an und biete ihr einen Termin für das Aufklärungsgespräch an. Und zwar in Deinem Büro!!!
Du kannst ihr auch zusichern, dass sie keine Wartezeiten haben wird. Mal sehen, wie sie reagiert.


Ich hatte erst kürzlich so einen Arzt, für den es selbstverständlich war, dass die Betreuer antanzen (da hatte er mehrfach darauf hingewiesen). Den habe ich morgens nach dem Aufstehen mit meiner gruseligsten "Gutenmorgenstimme" angerufen, ganz freundlich mitgeteilt, dass ich mich im Urlaub befinde und er doch bitte die Unterlagen ins Hotel faxen möge. Hat geklappt. Das Hotel hat mitgespielt.



MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 29.10.2020, 09:08   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen, du fragst:
Zitat:
Aber, wie setze ich mich durch?
Zitat:
Das Merkblatt des Berufsverbandes liegt mir vor.
Damit hast du eigentlich schon alles was du brauchst.

Zitat:
Heute hatte ich nochmal ein Telefonat mit einer behandelnden Ärztin.
Nun warte ich auf einen Rückruf des zuständigen Oberarztes.
[/QUOTE]
Meiner Meinung nach liegt darin der Fehler- in den Telefonaten und evtl. auch im (Ab)Warten.

Du setzt dich gepflegt an deinen Schreibtisch und erklärst in Ruhe und schriftlich deinen Standpunkt, legst die Info vom Berufsverband bei und schickst das per Mail oder Fax der Ärztin und dem Oberarzt.
Auf irgendwelche Provokationen gehst du gar nicht erst ein und schüttest kein Öl in`s Feuer.

Zitat:
Ginge es um eine Op würde ich natürlich persönlich hingehen.
Warum? Bist du OP Schwester?

Die Aufklärung dient der vorherigen Absicherungen der Risiken, bzw. einer vorherigen Festlegung was dann zu tun wäre.
Wenn während einer OP etwas unvorhergesehenes geschieht bist du sicher die allerletzte die einer sehen will oder die gar helfen könnte. Deshalb werden solche Dinge vorher bereits geklärt.
Solche Sätze wie den genannten solltest du grundsätzlich aus deinem Repertoire streichen.


PS: ans Telefefon gehe ich in solchen Momenten gar nicht.
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Alt 29.10.2020, 10:10   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zur juristischen Untermauerung könnte man wie folgt argumentieren: der BGH hat 2010 die telefonische Aufklärung (eines Elternteils) nur in einfach gelagerten Fällen akzeptiert. Darauf beziehen sich Ärzte immer gerne (und behaupten, der vorliegende Fall sei kein „Einfacher“. Siehe dazu unter https://www.norddeutsche-schlichtung...en-aufklärung/

Jahre später (Feb. 2013) hat der Gesetzgeber das ärztliche Behandlungsrecht in den §§ 630a ff BGB neu geregelt (vorher galt das als Sonderform des Dienstvertrags). Das heißt aber auch, dass die BGH-Entscheidung durch die gesetzliche Neuregelung überholt ist.

In § 630e BGB ist die ärztliche Aufklärung geregelt. Diese muss MüNDLICH erfolgen. Mündlich muss aber nicht zwingend „persönlich“ heißen. Bei anderen Gesetzesstellen ist immer von Letzterem die Rede, wenn etwas im gleichen Raum, also face-to-face stattfinden soll. Warum also in § 630e BGB nicht? Offenbar ist also etwas anderes damit gemeint. Also ein Gespräch, bei dem auch Rückfragen möglich sind. Warum sollte das nicht auch telefonisch möglich sein? Oder natürlich bei Video-Telefonie (Facetime, Skype usw). Dürfte wahrscheinlich allgemein verbreiter sein.

§ 630e BGB lässt ergänzende Infos ausdrücklich in Textform (also auch Fax) zu. Und für die eigentliche Einwilligungserklärung gibts gar keine Formvorschrift.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.10.2020, 17:19   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.04.2013
Ort: Schwabenland
Beiträge: 23
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Danke für Eure Antworten.
Hier erst mal ein kurzes Update: Der der erwartete Anruf kam und gangzganz ausnahmsweise, weil ja Corona ist, darf das nun per Fax und Telefon geregelt werden...
Die Unterlagen kamen per Fax und ich werde die ausgefüllt zurückschicken.

Soweit so gut.
Nun steht noch das telefonische Aufklärungsgespräch aus. Der Untersuchungstermin ist erst Ende November, ich warte mal ab.


Doch ohweh,ich werde ja immer wieder solche Situtationen haben. Mich stresst das noch arg und ich fühle mich erpressbar. Was mache ich wenn das KH die Behandlung verweigert? Habt Ihr sowas schon mal ausgesessen?

Einer einfachen Röntgenuntersuchung könnte meine Betreute sicher allein zustimmen. Aber hier kommt noch Kontrastmittel ins Spiel, was in seltenen Fällen zu Reaktionen führen kann. Das könnte sie nicht mehr überblicken.

Zum Thema Op: ich musste nun schon zweimal einer größeren Op zustimmen. Keine Routineangelegenheit und es war beide Male auch nicht sicher ob das gewünschte Ergebnis wirklich erziehlt wird. Da bin ich dann schon persönlich angetanzt um mir alles auch anhand von Untersuchungsbefunden erklären zu lassen.
Allerdings natürlich, beide Male, mit endloser Wartezeit in der Klinik

Nun Euch erst mal ein schönes und ruhiges Wochenende




(warum werden die umlaute so doof angezeigt?)
Mila ist offline  
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Alt 30.10.2020, 17:58   #6
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von Mila Beitrag anzeigen
(warum werden die umlaute so doof angezeigt?)
Das liegt an einem Fehler der Forum-Software. Es passiert, wenn man zum Schreiben etwas länger braucht, sodass beim Abschicken die Anmeldesitzung abgelaufen ist. Als Krücke wird hier oft empfohlen, einfach "Angemeldet bleiben" anzukreuzen.
https://www.forum-betreuung.de/frage...9-umlaute.html
FFB ist offline  
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Alt 30.10.2020, 20:14   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 8,574
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Moin Mila


Mit der Zeit kommt Routine in die ganzen Genehmigungsgeschichten rein. Auch in das Abwimmeln von sich selbst vergötternden Ärzten.



Wenn es sich um eine OP in einem Bereich handelt, in dem ich mich nicht auskenne, dann lasse ich mir das gerne von den behandelnden Ärzten näher erklären. Einfach interessehalber. Dafür will ich aber auch einen konkreten Termin haben, der ohne besondere Wartezeit (max. 30 Minuten) abgeht. Das läßt sich gut mit einem Besuch des/r Betreuten verbinden. Sonst gibt es eine Einladung in mein Büro - sprich es geht dann doch telefonisch und per FAX.


Und:

Laß Dich nicht unter Druck setzen. Der Druck ist bei den Ärzten, die ihren Job machen wollen und Verantwortung auf Dich abladen wollen. Da ist es völlig in Ordnung ggf. auch mal nicht gleich zu entscheiden, sondern erst noch weitere Infos einzuholen, abzuwägen und erst dann zu entscheiden.

Das können Ärzte durchaus nachvollziehen und akzeptieren, da sie genauso denken und arbeiten. Du mußt das allerdings auch deutlich vertreten.



MfG


Imre
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Alt 31.10.2020, 08:35   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Doch ohweh,ich werde ja immer wieder solche Situtationen haben. Mich stresst das noch arg und ich fühle mich erpressbar. Was mache ich wenn das KH die Behandlung verweigert? Habt Ihr sowas schon mal ausgesessen?
Das stimmt für den Anfang als Betreuer natürlich- das mit der Wiederholung.
Vergleiche es einfach mit anderen und ähnlichen Situationen wenn man anfängt zu arbeiten, irgendwann lässt es gerade bei den "üblichen" Kliniken merklich nach.
Allerdings nur bis zu dem Moment wo der nächste neue Assistensarzt den Dienst aufnimmt


Zitat:
Zum Thema Op: ich musste nun schon zweimal einer größeren Op zustimmen. Keine Routineangelegenheit und es war beide Male auch nicht sicher ob das gewünschte Ergebnis wirklich erziehlt wird. Da bin ich dann schon persönlich angetanzt um mir alles auch anhand von Untersuchungsbefunden erklären zu lassen.
Ds machen wohl die meisten Kollegen so, ich auch.


Zitat:
Allerdings natürlich, beide Male, mit endloser Wartezeit in der Klinik
Das allerdings nicht. Ausser vielleicht bei einem Notaufnahmefall.
Wenn es geplante OP`s sind dann ist genügend Zeit dafür einen gesonderten Termin zu vereinbaren.


Stel dir einfach vor, dass auch ein KH, hier besonders die Ärzte, nichts bis wenig über die unmittelbaren Arbeitsbedingungen eines Betreuers weiss- genausowenig wie Betreuer über die unmittelbaren Arbeitsbedingungen wie Teambesprechungen, Übergabezeiten, Dienstpläne usw. der Ärzte etwas wissen.


Es ist nicht immer sondern eher selten "hoheitliches" Denken oder Arroganz sondern oft schlicht Unwissenheit. Deshalb rufe ich nicht den Arzt in solchen Fällen an sondern zuerst das Sekräteriat wegen dem gesonderten Termin zur Besprechung. Da herrscht schon am Telefon eine ganz andere Stimmung und man kann besser seine Position vertreten.
In der Regel klappt das ganz gut, besonders in der letzten Zeit.



Mit der Zeit erlebst du dann dass bei einem Anruf von dir, du als "bekannt" giltst und das der Umgang mit dir als Betreuerin sich spürbar verbessert.
Nicht sofort und auch nicht immer- aber immer öfter.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.11.2020, 12:12   #9
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Beiträge: 23
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Zitat:
Deshalb rufe ich nicht den Arzt in solchen Fällen an sondern zuerst das Sekräteriat wegen dem gesonderten Termin zur Besprechung. Da herrscht schon am Telefon eine ganz andere Stimmung und man kann besser seine Position vertreten.

Danke, das ist ein guter Tipp


Herzlichen Dank an Euch alle für Eure Beiträge. Es hilft sehr zu lesen wir Ihr das handhabt.
Mila ist offline  
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